Rückwirkend Krankenkasse zahlen, als Selbstständiger?

11 Antworten

zum 1.5.2015 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet

Falsch. Du hast ein Gewerbe angemeldet, und von § 19 UStG Gebrauch gemacht.

Gezahlt habe ich irgendwas um die 145€ pro Monat an die Krankenkasse.

Immerhin. Allerdings ist das der reduzierte Mindestbeitrag, und der ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Unter anderem besagt das Gesetz, dass freiwillig Versicherte in der GKV ihre tatsächlichen Einkünfte zeitnah anhand der Steuererklärung nachweisen müssen, die Grundlagen für die Berechnung finden sich in § 240 SGB V.

Ab dem 1.1.2016 hab ich ein Gewerbe angemeldet mit dem ich auch Mehrwertsteuer ausweisen kann.

Falsch. Du hast schlichtweg gegenüber dem FA auf die Anwendung von § 19 UStG verzichtet.

Mir war klar, dass ab diesem Zeitpunkt die Beiträge höher werden

Falsch. Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist diesbezüglich vollkommen irrelevant.

Nun aber kam von meiner KK ein schreiben, nachdem ich meinen Steuerbescheid 2015 eingereicht habe

Das hingegen ist der springende Punkt.

, ich solle für die Zeit der Gründung meines Kleingewerbes nachzahlen!

Korrekt. Aufgrund der Tatsache, dass bei Neugründungen die Einstufung des zu leistenden Beitrags bei Selbstständigen nach einer Einschätzung und nicht nach aktuellen monatlichen Zahlen erfolgt, kommt es ggfs. zu einer Nachzahlung, sobald der erste Steuerbescheid vorliegt.

Kann ich da irgendwas tun?

Nein. Der Bescheid ist korrekt; du kannst die KK nur um Ratenzahlung bitten.

Deine Krankenkasse interessiert nicht ob du ein Kleingewerbe ausgibst. Entscheidend ist das als selbstständiger Unternehmer tätig bist und somit die Beiträge zur Krankenversicherung auf der Basis deiner Einkünfte erhoben werden. Generell gilt das zunächst einmal ein Beitrag aufgrund deiner Angaben erhoben wird. Die Kasse prüft dann durch deinen Einkommensteuerbescheid nach inwieweit dies korrekt war. Von deiner Einkünfte höher aus so steigt logischerweise auch dann Beitrag und du musst nachzahlen. Genau dies ist hier passiert und du kannst dagegen gar nichts unternehmen. Allerdings hätte dir das doch irgendwie klar sein müssen, denn das Thema Versicherung dürfte bei einem Selbstständigen schon zu Beginn der Tätigkeit ganz oben auf der „To-Do-Liste" stehen, oder?

Du mußt nach deinem Einkommen einen Krankenkassenbeitrag zahlen, wie andere gesetzlich Versicherte auch. Bei deinem bisherigen Beitrag war dein Einkommen nicht berücksichtigt, weil du es nicht angegeben hast. Deshalb muß du nachzahlen. Du kannst dir ja eine billigere private Krankenkasse suchen. Bei der der Kassenbeitrag nach dem persönlichem Risiko berechnet wird.

Gute PKV-Tarife kosten auch nicht weniger. Kostenersparnis ist niemals ein guter Grund für den Systemwechsel.

Warum bist du nicht vorher zwecks Beratung zum Steuerberater gegangen? Der hätte dich darauf hingewiesen.

Auch der Steuerberater ist nicht unbedingt auch ein Experte für die gesetzliche Krankenversicherung.

@kevin1905

Deswegen wäre ja im Rahmen der Existenzgründung ein Gespräch mit der Krankenkasse ja auch ganz hilfreich gewesen.

Wenn dafür keine Zeit ist, muss man eben lieber weiter studieren.

EUR 18.271,00 für 2015, in 2015 wurden 8 Monate selbständig gearbeitet. Also 18.271 : 8 = 2.283,88 Euro monatlicher Verdienst aus Selbständigkeit. Krankenversicherung wurde in 2015 mit 15% berechnet, Pfleversicherung für Kinderlose mit 2,6%. Gesamt also 17,6% vom monatlichen Gesamteinkommen von EUR 2.283,88. Kommen genau EUR 402,97 raus. Die Rechnung der KK ist also korrekt. Du hast in 2015 offensichtlich nur nach dem Mindesteinkommen von EUR 945,00 gezahlt. Du hast Mitteilungspflicht, sobald sich die Berechnungsgrundlage Deiner Beiträge ändert.