Wird Krankengeld auch für Wochenende berechnet?

5 Antworten

Hallo,

nach § 47 SGB V wird Krankengeld immer für Kalendertage (also auch für das Wochenende) ausgerechnet und gezahlt.

Wichtifg ist, dass man immer rechtzeitig während der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit wieder zum Arzt für die erneute Bestätigung geht. Bei Urlaub oder Krankheit des Arztes rechtzeitig den Vertreter aufsuchen.

Gruß

RHW

Hallo RHWWW, Danke zuerst für dein antwort, bei der "Bescheinigung für die Krankrngeldzahlung" steht unten arbeitsunfähig seit __ . __ . __ und voraussichtlich bis zum __ . __ . __

Bei der ersten Bescheinigung war arbeitsunfähig seit 27.01.15 bis 10.04.15 eingetragen.

Wie muß der Arzt die zweite Bescheinigung für Krankengeldzahlung ausfüllen? Also wieder bei "arbeitsunfähig seit" mit 27.01.15 bis 10.05.15 angeben oder bei arbeitsunfähig seit das neue Datum 10.04.15 angeben und das "bis voraussichtlich" 10.05.15 angeben?

Hat er das überhaupt richtig ausgefüllt? Ich habe ein bisschen Bedenken. Was mir noch aufgefallen ist, bei dem ersten Bescheinigung hat er 27.01.15 eingetragen ( das ist auch richtige datum der Arbeitsunfähigkeit ), aber bei der zweiten Bescheinigung habe ich gesehen steht 26.01.15. Was kann ich jetzt unternehmen, damit ich keine Probleme mit der Krankenkasse bekomme. Ich habe die Unterlagen heute per Einschreiben abgeschickt. Ich freue mich auf weitere Antworten und vielen dank.

@Ceyhun

Als Beginn sollte er auf jeden Fall den 27.1.2015 eintragen.

Für die Felder "bis" und "voraussichtlich bis" gibt es m.E. keine verbindlichen Regelungen für alle Krankenkassen (evtl. steht in den Erläuterungen im selben oder letzten Brief etwas?). 

Bei "bis" sollte er m.E. das Datum angeben, bis zu dem er sicher von Arbeitsunfähigkeit ausgeht. Bei "voraussichtlich bis" gibt er nur eine Schätzung an. Auf jeden Fall rechtzeitig vor dem "bis" den (oder notfalls einen anderen) Arzt wegen der weiteren Arbeitsunfähigkeit aufsuchen.

Bei dieser Stelle hat man Erfahrungen, wenn bei der Bescheinigung etwas schiefgegangen ist (ggf. auch vorsorglich kontaktieren):

patientenberatung.de

@RHWWW

Hallo RHWWW

vielen dank für deine Antwort, ich kann die Abkürzung m.E.

nicht verstehen, tut mir leid, freue mich für die Aufklärung.

@Ceyhun

"m.E." heißt "meines Erachtens".

Ich arbeite in einer Krankenkasse und ja, das Krankengeld wird auch durchgehend am Wochenende gezahlt. Dein Monatsgehalt wird nämlich durch 30 geteilt und das Krankengeld aus dem "Tagesgehalt" berechnet. Diese dummen Antworten hier immer, wenn man keine Ahnung hat... Unfassbar...

Auszahlschein musst du m Tag an dem er endet weiter ausfüllen lassen. Wenn Wochenende ist, dann einen Tag vorher. Wenn du eine Lücke hast bekommst du kein Geld mehr und die 6 Wochen Frist geht von vorne los

Nein Samstag und Sonntag werden nicht mitgerechnet man bekommt 70% von seinem Lohn, ich mußte 3 abrechnungen abgeben. und die Kasse zahlt dann alle 2 wochen.

Nein! Nur für Tage an denen du gearbeitet hättest