Wieder gesund! Was muss man tun um für die Wochen nach der letzten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung das Krankengeld zu bekommen?

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die Regelungen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Krankengeldbezug haben sich geändert. es muss eine Endbecheinigung ausgestellt werden. diese darf nicht im Vorfeld ausgestellt werden. in Ausnahmefällen darf die Endbescheinigung einen Tag vor Ende der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt werden.

in besagten Fall bedeutet dies, dass der Arzt frühestens am 4.9. eine Endbescheinigung ausstellen darf. mit dieser Endbescheinigung wird dann auch die restliche Krankengeldzahlung vorgenommen.

einfach anrufen bringt überhaupt nichts.

viele vergessen, dass das Enddatum einer Krankmeldung kein feststehendes Datum ist, sondern nur eine Prognose. erst mir der Endbescheinigung wird diese Prognose bestätigt und es kommt zur Krankengeldauszahlung.

die Regelungen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Krankengeldbezug haben sich geändert.

Wäre gut, wenn Du mal eine Quelle  bzw. Link geben kannst.

Zur Aufklärung, da es ja interessant ist weil drei Personen drei Meinungen hatten:

Nach Rücksprache mit der Krankenkasse sowie dem Arzt ist es also in der Tat so, dass Frau Maier am letzten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit nochmals zum Arzt muss, sodas dieser ihr nochmals eine AU-Bescheinigung ausstellt bei welcher das Kreuzchen bei "Endbescheinigung" gemacht ist.

Frau Maier hat dringendst morgen früh ihre Krankenkasse anzurufen. Die Krankschreibung vom Arzt ist wichtig.

Weshalb soll Frau Maier am morgigen Sonntag, den 03.09.17 ihre
Krankenkasse anrufen? Sie ist ja bis einschließlich Montag, den 04.09.17 arbeitsunfhäig geschrieben.

@Danco11

die Regelungen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Krankengeldbezug haben sich geändert. es muss eine Endbecheinigung ausgestellt werden. diese darf nicht im Vorfeld ausgestellt werden. in Ausnahmefällen darf die Endbescheinigung einen Tag vor Ende der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt werden.

Frau Meier muss gar nichts tun. Es gibt keine Endbescheinigung. Bis einschliesslich 04.09. krankgeschrieben heißt automatisch dass ab 05.09. wieder gearbeitet wird.

Bei der Krankenkasse anrufen und sagen dass es keine weitere AU geben wird, die an den 04.09. anschließt könnte den Prozess aber evtl beschleunigen.

die Regelungen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Krankengeldbezug haben sich geändert. es muss eine Endbecheinigung ausgestellt werden. diese darf nicht im Vorfeld ausgestellt werden. in Ausnahmefällen darf die Endbescheinigung einen Tag vor Ende der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt werden.