Wieviel Prozent Invalidität gibt es wohl beim kleinen Finger?

5 Antworten

Wahrscheinlich nichts...aber bestimmt keine 100000 Euro. Ausserdem wird im die Versicherung das sagen.

Zudem gibt es bei einem kleinem Finger laut Gliedertaxe nur 5 %.
10 %gibt es nur fuer Zeigefinger.

Wieso nichts. Keine 1000.000 ist schon klar. Dann wären ja auch 100% Invalide beim kleinen Finger. 

Und nein es sind 10% weil ich eine verbesserte Taxe habe. Das ist bei jedem Vertrag unterschiedlich 

@ilfenomeno

Jetzt Du....nicht dein Kumpel...:-)

@ilfenomeno

Also 10% betrachte ich nicht als "verbesserte" Taxe. 10% sind bei einer brauchbaren UV normal & verbessert wären 15% ;)

@nersd

Das ist nicht meine Frage 

Finger ab.. dann gibt's auch was 😂

Was ein sinnloser Kommentar 

@ilfenomeno

Ja ... Was Wunder bei der Frage :)

Erst ist es 1.000.000 bei 100% dann nur noch 100.000 bei 100% dann ist es dein Freund dann wieder du ;)

Am besten ist der Kommentar von dir "Hoffentlich sind es 10 - 20% " Da kann man nur den Kopf schütteln... Sei froh wenn du Gesund bist.

Gar nichts, da er nicht operiert wurde.

Das ist ja so ein Quatsch den du schreibst. Ich hatte selbst mal eine Verletzung im Fuß. Und habe ohne OP etwas bekommen. Wenn du keine Ahnung hast das schreib auch nichts

@ilfenomeno

OK, die Antwort habe ich von meinem Nachbarn und er ist seit 30 Jahren in der Versicherungsbranche tätig... (Warum stellst du hier überhaupt Fragen wenn du dich für schlauer hältst ?)

@BongiOrno

Ist trotzdem Quatsch ;) Eine invasive Maßnahme, die ein Risiko darstellt, kann niemals Voraussetzung für eine Leistung sein oder gar vom Versicherer vorgeschrieben werden ;)

Selbst Medikamente dürfen nicht vorgeschrieben werden.

Allerdings können ungefährliche Behandlungen (z.B. Physiotherapie) vorgeschrieben & deren Erfolg abgewartet werden.

@nersd

Wo ist das Risiko ? Wenn ich mir den Finger breche und Behandlungsmethoden welche zur Heilung dienen ablehne, (Operation wurde in diesem Fall sicher vom Arzt empfohlen) bin ich selber Schuld.

@BongiOrno

Nein, es gibt im Grundgesetz den Schutz der körperlichen Unversehrtheit usw.

NIEMAND darf dich verletzen, auch nicht geringfügig. Eine OP würde eine Verletzung und einen Eingriff in den eigenen Körper bedeuten. Zumal bei jeder OP ein (selbst wenn nur geringes) Risiko auf Komplikationen und schweren Folgen besteht.

Auch Medikamente stellen einen Eingriff dar.

Glaub mir, ich hab das gelernt ;) Keine Versicherung darf die Leistung an eine Behandlung, die die körperliche Unversehrtheit angreift, knüpfen. Lediglich äußerliche und völlig risikolose (damit meine ich zu 100%!) Behandlungen dürfen zur Bedingung gemacht werden. Vorgeschrieben werden können selbst diese nicht, aber die Versicherung kann dann die Leistung versagen.

@nersd

Das heißt, wenn mir bei einem Unfall ein Bein abgetrennt wird und ich weigere mich es wieder annähen zu lassen, muss die Versicherung für den Verlust des Beins zahlen ? Das glaub ich nciht.

@BongiOrno

Doch ;) Die OP ist nämlich riskant, sehr riskant sogar in dem Beispiel. Was glaubst du, zahlt die Versicherung, wenn du bei dem Eingriff stirbst? Nichts ;) Bzw. die evtl. vereinbarte Todesfallleistung. Wäre ein feines Ergebnis für die Versicherung. Anstatt vielleicht 500.000 € müssten dann nur noch 10.000 € gezahlt werden. Ein super Geschäft :P

Zumal es selbst mit OP keinerlei Garantie auf einen Behandlungserfolg gibt.

Schau mal bitte in deine eigenen Bedingungen der UV (falls du eine hast). Im Bereich der Obliegenheitspflichten steht dies sogar bei den meisten (wenn nicht allen) konkret drin, auch wenn es das gar nicht müsste.

@nersd

Die Versicherung könnte sogar die Todesfallleistung noch ablehen, da der Tod nicht unmittelbar durch das Unfallereignis eingetreten ist ;)
Du siehst also selbst, eine solche "Pflicht" wäre weder praktikabel noch haltbar. Und schlussendlich mit dem Grundgesetz in keinster Weise vereinbar.

@nersd

Alles schön und gut. Kenne mich sehr sehr gut aus in der Branche und weiß das der Finger nicht operiert werden muss. Zumal der Arzt auch von einer op abrät. 

Zurück zu meiner Frage. 

Was ist denn nun realistisch?

Wieviel Invalidität?

@ilfenomeno

Zwischen null und zehn. Genauer wird es dir hier absolut niemand sagen können! Da kannst du auch noch so oft fragen ;)

Hallo, also damit dein Kumpel überhaupt eine Invaliditätsleistung bekommen kann, sind unbedingt die Fristen einzuhalten: in der Regel ist eine Invalidität bzw. ein Dauerschaden frühestens nach 12 Monaten nach dem Unfalltag von einem Arzt feststellbar und muß spätestens 15 Monate oder länger (je nach Gesellschaft und Tarif z.B. bis zu 24 Monate) nach dem Unfalltag beim Versicherer vorliegen!

Dann kommt es auf eine evtl. Teilinvalidität an: der kleine Finger hat z.B. 3 Gliedteile und laut Gliedertaxe 5 % (ein Zeigefinger wäre z.B. 10%!); falls jetzt nur das erste Gliedteil invalide ist, dann reduziert natürlich die Ival.leistung auf 50.000 € x 1/3 ;-)

Also soll dein Kumpel unbedingt sofort im Kleingedruckten (AUB = Allg. Unfallbedingungen) die Fristen nachlesen und entsprechend reagieren.

Gruß siola55

Erstmal vielen Dank für deinen Kommentar. Aber das der kleine Finger nur 5% hat ist einfach falsch. Wie kommst du da drauf? Er hat eine erhöhte Gliedertaxe. Da steht kleiner Finger 10%. 

Die Fristen sind schon alle eingehalten worden

@ilfenomeno

Zudem beantwortest auch du leider meine Frage nicht.

@ilfenomeno

Die Teilinvalidität kann dir nur ein Facharzt feststellen und demzufolge die Teilinvaliditätsentschädigung nur der Versicherer!

PS: Warum stellt ihr hier überhaupt die Frage, wo ihr doch schon alles besser wißt???

@siola55

Das ist mir alles klar. Die Frage stelle ich weil ich dachte das jemand evtl. weiß was bei diesen Symptomen evtl rauskommt. 

Mir ist klar das ein Gutachter dies ermitteln wird. Aber vielleicht kann jemand sagen was ca rauskommen kann. 

Ich habe hier keine Vorstellung 

Das ist ganz einfach. Das was in der Gliedertaxe steht, dann entsprechend der Progressionsstaffel, wenn der Versicherungsfall nachweislich vorliegt.

Da du deine (oder die des ominösen Freundes) Gliedertaxe so gut kennst, verstehe ich deine Frage hier jedoch nicht. Die Progressionsstaffel findest du nämlich auch in den Bedingungen. Da kann dir niemand hier eine genaue Auskunft geben, da keiner weiß, welchen Tarif, welcher Versicherung mit welcher Progression du genau hast ;)

Erstmal Danke. Aber ich glaube du verstehst nicht richtig. Die Gliedertaxe liegt bei 10%. So steht es in dem Vertrag. 

Meine Frage lautet einfach nur was man meint, was man an Invalidität auf den Finger bekommen kann. 

10% von 1.000.000 sind 100.000 Euro

Sprich er bekommt bei 100% Invalidität 100.000 euro. 

Natürlich ist das utopisch. 

Aber er hat ja dir oben genannten Probleme. 

Meine Frage nun, was machen diese Probleme ca aus?

10%

20%

Mehr?

@ilfenomeno

Dies kann dir leider nur ein Facharzt und der Versicherer beantworten!!!

@ilfenomeno

Ich verstehe dich schon richtig ;)

Die Gliedertaxe ist nur die Grundlage. Entscheidend ist die Progressionsstaffel. Nur wenn gar keine Progression vereinbart ist, gibt es den exakten prozentualen Wert gemäß der Gliedertaxe. In den Bedingungen ist immer eine Tabelle für die gewählte Progression angegeben, wo du die exakte Höhe der Zahlung ablesen kannst.

Bei 10% nach Gliedertaxe ist allerdings bei den meisten Tarifen noch kaum oder gar keine Progression vorhanden.

Sollten also tatsächlich die Bedingungen für die volle Invalidität des kleinen Fingers erfüllt sein (und damit Bedingungsgemäß 10% Invalidität vorliegen), ja dann gibt es in etwa 10% der Versicherungssumme.

Ob jedoch eine Invalidität des Fingers i.S.d. Bedingungen vorliegt, das entscheiden schlussendlich die Ärzte. Niemand hier kann dir da etwas auch nur ansatzweise Brauchbares sagen ;)

Die Theorie, wie stark das beschädigte Körperteil eingeschränkt sein muss, findest du ebenfalls in den Bedingungen.

Grundsätzlich gilt eine Beeinträchtigung von mindestens 50% als Voraussetzung. Das dies niemand hier beurteilen kann, welchen Umfang die Probleme "deines Freundes" haben könnten, sollte dir eigentlich klar sein und logisch erscheinen.

@nersd

Das ist doch mal eine Aussage. Top. Also es ist keine Progression vereinbart. Daher gehe ich auch von der vollen Summe aus. Wie gesagt 10% von 1.000.000 sind 100.000 Euro. 

Die Invalidität liegt hoffentlich bei 10-20 Prozent. Dann sind es 10.000-20.000 Euro. 

Nur ob soviel Prozent logisch sind weiß ich nicht. 

Hatte gehofft das jemand damit Erfahrung hat