Wie und wann berechnen Krankenkassen Mieteinkünfte?

4 Antworten

Die Krankenkasse will bei Privatversicherten einmal pro Jahr wissen, wie es mit Mieteinkünften ausschaut

Geseztliche Krankenkassen haben keine Privatversicherten, sie haben pflichtversicherte Mitglieder, freiwillig versicherte Mitglieder und Familienversicherte.

Private Krankenversicherungen interessieren sich nicht für die Einkünfte ihrer Kunden, abgesehen davon, dass sie natürlich ein Interesse daran haben, dass diese den Beitrag regelmäßig bezahlen können.

Verlangt wird die Angabe der (damals niedrigeren) Beträge laut Steuerbescheid für das Jahr 2015.

Aus der Thematik schließe ich, du bist freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Kasse. Als solches hast du dein Einkommen unaufgefordert durch Vorlage des Einkommensteuerbescheids nachzuweisen.

Beiträge sind auf alle Einkünfte bis zur BBG zu erheben.

Für die Krankenkasse gilt in der Beitragsfestsetzung anders als im Einkommensteuerrecht das sog. Entstehungsprinzip und nicht das Zuflussprinzip.

Die gesetzlichen KK verlangen auch die Angabe von Zinseinkünften. Die werden ebenfalls als Einkommen gezählt und wirken sich auf die Beitragshöhe aus. Wenn man als Selbständiger tätig ist, Rechnungen mit Mwst. schreibt, dann gilt der Zahlungseingang auf diese Rechnungen als Einkommen. Es wird der Bruttobetrag der Ausgangsrechnung als Einkommen zugrunde gelegt, auch wenn man die Ust. an das Finanzamt abführen muss. Man zahlt also auch Beitrag für eine Summe, über die man nicht verfügt.

Das ist korrekt, denn es gilt der aktuelle Steuerbescheid- und der kommt nun mal immer später.

Dafür zahlt man ja in dem Jahr, in dem man die höheren Einkünfte hat, weniger Krankenversicherungsbeitrag als freiwillig Versicherter (nicht Privatversicherter, das gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht) und kann sich darauf einstellen, indem man ein paar Euro an die Seite legt.

Hast Du denn die richtige Privatkasse???? Meine hat das nicht verlangt!