Widerspruch gegen Bescheid von Krankenkasse

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Meine Empfehlung, bei Unstimmigkeiten mit einer Krankenkasse:

Spreche mit der Krankenkasse, dass ein neutrales Gutachten (Neutraler Gutachter z.B. Uni-Zahnklinik) erstellt wird. Der Unterlegene muss die Gutachter-Kosten zahlen. Sollte es die Krankenkasse sein, Herzlichen Glückwunsch zur Kostenübernahme.

Wenn der Zahnarzt die Behandlung als notwendig ansieht wird die Argumentation der Kasse sehr dünn. Notfalls würde ich zu einer kooperativeren Kasse wechseln. Ist deutlich einfacher als sich mit dem Widerspruch auf zu halten. Oder wechsel in eine Versicherung die zahlen wirklich gut.

kodiaksa  29.07.2008, 17:59

Das hat nichts mit der Kasse zu tun. Der Unterschied zw. Ober-u.Unterkiefer muß einen bestimmten Wert haben,um als med. Problem anerkannt zu sein. Das gilt überall.

butz1510 
Beitragsersteller
 29.07.2008, 18:03
@kodiaksa

Ist richtig, das hat uns die KO auch erklärt. Aber sie hat auch zugestanden, dass der Fall "hart an der Grenze" sei.

Wie alt ist euer Kind denn? Ich würde selber einen Widerspruch schreiben, hier muss auf jedenfall mehr drin stehen, als beim Antrag. Vielleicht hat das Kind durch die Fehlstellung auch Probleme beim Sprechen, dadurch würden Logopädiekosten dazukommen und vielleicht wird es dadurch bei den Klassenkamaraden gehänselt und es ist ein enorm psychischer Druck vorhanden... gut ist wahrscheinlich übertrieben, aber meisstens hilft es wenn man mindestens zwei DinA vier Seiten schreibt mit einer Begründung. Das ganze vom Arzt nochmal bestätigen lassen, denn bei der Krankenkasse zählt nur das geschriebene Wort, wenn der Arzt nicht ausdrücklich schreibt, dass es keine kosmetische Behandlung ist, dann zahlt die Kasse auch nicht. Gruss und viel Glück

Du ich kenne das nur, das in der Altenpflege fast alles ersteinmal abgelehnt wird.

Wenn man dann einen Einspruch schreibt werden die meisten Leistungen dann genehmigt.

Spreche mit euren Kieferorthopäden, vielleicht kann er auch noch kurz ein paar Sätze dazu sagen.

LG Wolpertinger

Ich kenne das mit den 5 mm auch. Bei meiner Tochter waren es 6, da wurde es zum Glück bezuschusst. Aber unter 6 mm ist es tatsächlich keine Kassenleistung und ihr müsst es selbst zahlen.

butz1510 
Beitragsersteller
 29.07.2008, 17:59

Es ist tatsächlich nur noch ein halber Millimeter - das ist ja der "Witz" an der Sache.

kodiaksa  29.07.2008, 18:03
@butz1510

Na ja, irgendwo muß die Grenze gezogen werden. Wartet doch noch ein bißchen, vielleicht verschiebt es sich noch mehr. Wie alt ist er/sie denn?

butz1510 
Beitragsersteller
 29.07.2008, 18:03
@butz1510

... OK, halber Millimeter ist übertrieben, aber es ist wirklich wenig. Weniger als 5 mm auf jeden Fall.