Wer bezahlt nach dem Tod die Überführung nach wenn man innerhalb Deutschlands stirbt?

8 Antworten

Das zahlen die Hinterbliebenen. Eine Krankenkasse hat damit nichts zu tun und zahlt nicht, auch andere Institutionen. Warum sollten sie auch?

Das bezahlen, genau wie die Beerdingung, die Hinterbliebenen.

Hallo,

die Krankenversicherung endet mit dem Tode (das Sterbegeld der Krankenkassen wurde 2004 gestrichen). Andere Institutionen zahlen das auch nicht.

Bei einem Unfall kommt auch die Unfallversicherung in Betracht (ggf. auch bei einer Berufskrankheit).

Die Kosten sind vom Auftraggeber der Überführung zu zahlen. Wenn eine private Sterbegeldversicherung besteht, kann man nachher hiervon die Kosten begleichen. Sonst sind die Erben oder Kinder zur Erstattung verpflichtet. Wenn das alles nicht zutrifft bzw. die Angehörigen bedürftig sind, kommt evtl. das Sozialamt in Betracht. Das hängt aber sehr vom Einzelfall ab.

Gruß

RHW

Die Kosten trägt der Auftraggeber der Überführung. Das können die Bestattungspflichtigen Angehörigen sein (dieser Personenkreis ist je nach Bestattungsgesetzt des jeweiligen Bundeslandes ein anderer) oder aber auch eine andere Person, die sich um die Bestattung kümmert und die Überführung in Auftrag gibt. Es gibt verschiedene Versicherungen, die auch diese Kosten mit abdecken. Eine ADAC mobil CardGold bietet hier meines Wissens eine Absicherung (Auszug aus den AGB: 7. Leistungen im Todesfall: Überführung an den Heimatort in Deutschland, alternativ Bestattungskosten am Sterbeort bis maximal 10.000 EUR pro versicherter Person). Personen die ein Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG haben haben ebenfalls eine Überführungskostenversicherung inklusive. Falls keine Versicherung besteht ist es ggf. sinvoll am Sterbeort die Einäscherung des Verstorbenen zu veranlassen. Die Urne mit der Asche des Verstorbenen wird dann auf dem Postweg zum Beisetzungsort versendet.

Wenn man tot ist, bezahlt die Krankenkasse nichts mehr. Sogar der Arzt, der den Totenschein ausfüllt, muss von den Hinterbliebenen bezahlt werden. Am besten schließt man dafür extra eine Versicherung ab. Ich glaube der ADAC macht sowas.