Weiterbildung machen und Krankengeld beziehen?

4 Antworten

Hallo,

entscheidend ist, ob man für die bisherige Tätigkeit arbeitsunfähig ist. Man darf nichts machen, was den Gesundungsprozess gefährdet. Termine beim MDK hat man immer sofort wahrzunehmen (auch an Prüfungstagen!). Wenn laut MDK Arbeitsfähigkeit eintritt, wird das Krankengeld sofort eingestellt. Arbeitslosengeld bekäme man dann nicht, da man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.

Gruß

RHW

In Fällen wo der Arbeitgeber nicht mehr da ist, um z.B. nach langer Krankheit zurück in das Arbeits- und Sozialleben zu kommen ungemein schwerer. Bei einer Wiedereingliederung zahlt die Krankenkasse weiter das Krankengeld und der Mitarbeiter arbeitet nach einem gewissen Plan und gewöhnt sich wieder an die bekannten Strukturen die dem Patienten Sicherheit geben und der Gesundung förderlich sind. Ist das aber nicht möglich, so sehe ich eine Weiterbildung, wenn diese denn berufsbegleitend angeboten wird (Nicht Vollzeit) als eine Möglichkeit überhaupt wieder aus den Krankengeld rauszukommen. Denn nun muss man sich als dynamisch, belastbar etc. verkaufen, aber weiß selbst nicht mehr wie der Hase richtig läuft. Das fällt dann anderen auch auf, wenn einem die kleinsten Dinge schwer fallen, die vorher Routine waren oder sogar nebenbei erledigt wurden.Dies kann dann durchaus dazu führen, dass das Selbstbewusstsein nochmehr geschädigt wird als es ohnehin schon passiert bei der Bettelei um Hilfe und leeren Versicherungstöpfen. Ich bin bei dem Testsieger der alles anbietet aber nichts ohne Gerichtsverfahren genehmigt.Denn wenn man Vollzeit eine Weiterbildung machen kann, ist man eher ein Kandidat für das Arbeitsamt, da ja keine Arbeitsunfähigkeit bei einer Vollzeitmaßnahme nach Definition besteht.

Musst Du klären, vielleicht gibt es ja eine Ausnahme. Andererseits, wenn man "krank" ist, dann kann man sich auch nicht fortbilden.

Neu formatierter Text:

Dieser Countdown war mir nicht bewusst....zum ändern des Textes:

Für Patienten mit Fällen wo der Arbeitgeber nicht mehr da (weil man Kranke sofort kündigt und eine Abfindung zahlt) ist es wesentlich schwerer nach langer Krankheit zurück in das Arbeits- und Sozialleben zu kommen.

Bei einer Wiedereingliederung zahlt die Krankenkasse ja auch weiter das Krankengeld und der Mitarbeiter arbeitet nach einem gewissen Plan und gewöhnt sich wieder an die bekannten Strukturen die dem Patienten Sicherheit geben und der Gesundung förderlich sind. Dem Arbeitgeber ist das in der Regel auch ganz Recht da ja bereits Leistungen unentgeltlich verrichtet werden.

Ist das aber nicht möglich, so sehe ich eine Weiterbildung, wenn diese denn berufsbegleitend angeboten wird (Nicht Vollzeit) als eine Möglichkeit überhaupt wieder aus dem Krankengeld rauszukommen. 

Denn nun muss man sich ja wieder als dynamisch, belastbar etc. verkaufen, aber weiß selbst nicht mehr wie der Hase richtig läuft. 

Das fällt dann anderen auch auf, wenn einem die kleinsten Dinge schwer fallen, die vorher Routine waren oder sogar nebenbei erledigt wurden.Dies kann dann durchaus dazu führen, dass das Selbstbewusstsein geschädigt wird wenn es nicht  ohnehin schon passiert ist bei der Bettelei um Hilfe und leeren Versicherungstöpfen. Ich bin bei dem Testsieger der alles anbietet aber nichts ohne Gerichtsverfahren genehmigt. Vor allem wie die Ärzte in Regress genommen werden nur weil Sie dem Patienten helfen wollen. Dadurch wird man nur von Arzt zu Arzt geschickt, Krankenakte wird nicht durchgelesen, keine Berichte verschickt, aber gerne mal die Krankenkassenkarte durchgezogen um wieder das Budget für den eigenen Beutel oder andere Patienten zu haben.

Ob das billiger ist, dass jeder mindestens 10 Ärzte aufsuchen muss um Hilfe zu bekommen. Aber eine Operation bekommt man ohne Probleme aufgezuwängt weil man damit wohl gut Kasse machen kann. 

Denn wenn man Vollzeit eine Weiterbildung machen kann, ist man eher ein Kandidat für das Arbeitsamt, da ja keine Arbeitsunfähigkeit bei einer Vollzeitmaßnahme nach Definition besteht.