Wasserbett und Statik?
Hallo,
kann man neue Nachbarn dazu verpflichten, dass sie vor dem Aufstellen eines Wasserbettes in ihrer Eigentumswohnung einen Statiker heranziehen und/oder die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft einholen?
Es handelt sich um einen Altbau. Unter dem Schlafzimmer befindet sich leider keine Wand, sondern ein gleich großes Schlafzimmer einer Nachbarsfamilie. Dazu kommt, dass das Ehepaar korpulent ist (er ca. 100kg, sie ca. 120kg). Zusätzlich die Zusatzbelastung durch zwei Kinder (2 und 7 Jahre) die mindestens phasenweise mit im Elternbett schlafen, also zurzeit nochmal 60kg extra.
Wir Nachbarn sind alle etwas besorgt. Die Nachbarn direkt darunter natürlich am meisten!
1 Antwort
In der Eigentumswohnung wird man sie nicht dazu verpflichten können.
Bei Mieter ist es abhängig vom Mietvertrag.
Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung nicht über das hinausgeht, was die Statik gestattet. In plötzliches Durchbrechen ist bei der deutschen Bausubstanz insgesamt unwahrscheinlich. Aber gerade in Altbauten können mit Wasserbetten erhebliche Verformungen und letztlich Schäden nach sich ziehen.
Schon im Sinne einer Schadensbegrenzung klärt man es vorher ab, bevor man 1000 kg auf einer Decke platziert.