Wasserbett und Statik?

1 Antwort

In der Eigentumswohnung wird man sie nicht dazu verpflichten können.
Bei Mieter ist es abhängig vom Mietvertrag.

Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung nicht über das hinausgeht, was die Statik gestattet. In plötzliches Durchbrechen ist bei der deutschen Bausubstanz insgesamt unwahrscheinlich. Aber gerade in Altbauten können mit Wasserbetten erhebliche Verformungen und letztlich Schäden nach sich ziehen.
Schon im Sinne einer Schadensbegrenzung klärt man es vorher ab, bevor man 1000 kg auf einer Decke platziert.