Was passiert wenn ein KFO sagt er will die Behandlung abbrechen und der Patient widerspricht dem , darf der KFO dann einfach die Zahnspange abnehmen?

4 Antworten

Da fehlt eine ganze Masse an Informationen, um richtig antworten zu können.

Ohne Grund bricht der KFO keine Behandlung ab. Da wird der Patient wahrscheinlich nicht "mitgespielt" haben, sodass die Behandlung keinen Erfolg bringen würde.

Tja und auf den Kosten bleibt der Patient bzw. seine Eltern auch sitzen.

Du schreibst nicht wie und warum.

Aber wenn er Gründe hat darf er das und muss es sogar damit nicht noch weitere Kosten produzier werden.

Die Gründe sollten dir genannt worden sein, mangelnde Compliance .....

Ja darf er u der ganze Eigenanteil ist dann auch futsch, den man wieder zurück bekäme

Ja darf er. Wenn du nach (mehrmaliger?) Ermahnung z.B. deinen Pflichten (regelmäßige Kontrolltermine nicht wahrgenommen, Spange nicht regelmäßig getragen, mangelnde Mundhygiene.....). Damit macht ein Fortführen der Behandlung keinen Sinn, bzw. schädigt nur die Versichtengemeinschaft.

Bereits gezahlte Eigenanteile sind hiermit ebenfalls weg.....

https://www.zwp-online.info/zwpnews/wirtschaft-und-recht/praxismanagement/kein-schadensersatz-bei-abbruch-kieferorthopaedischer-behandlung