Verteilen der Medikamente im Altenheim

10 Antworten

Das ist richtig normalerweise darfst du das nicht machen, nur wenn du einmal die medis einem Bewohner verabreichst die dir der exam a. Gibt ist es jetzt nicht so schlimm. Dauerzustand sollte es nicht sein.

das solltest du mit deinem Arbeitgeber regeln , an sich ist ja an Medizin verteilen nicht schlimmes wenn man lesen kann

Du kannst/darfst dich weigern, Medikamente zu verteilen!!!

Ist der entscheidende Unterschied nicht schon das Medikamente-Stellen? Das darf natürlich nur eine examinierte Kraft tun, und so ist es ja auch. Deine Aufgabe ist ja nicht, dann zu kontrollieren, ob die Kollegin alles richtig zugeteilt hat, sondern in deiner Verantwortung liegt es, die Döschen beim Verteilen nicht zu verwechseln.

Ich würde darüber aber wirklich auch mit dem Arbeitgeber sprechen. Vielleicht hat er die Aufgabe, das Stellen der Medikamente zu kontrollieren, gar nicht bewußt als eine eigene Aufgabe gesehen und deshalb nicht zugeordnet? Rein praktisch wäre das natürlich beim Verteilen der Medis gut angesiedelt und sinnvoll.

Wenn die Medis bereits fertig gestellt sind ,und Du sie nur verteilen musst, darfst Du das selbstverständlich. Gehe davon aus, das jeder Bewohner seine eigene Dose hat, die beschriftet ist. Wenn Du Dir nicht sicher bist, sage es Deinen Kollegen. Ich habe in einer Behinderteneinrichtung als Erzieherin gearbeitet. Alle unsere Klienten waren junge Leute und leider auf starke Medikamente angewiesen. Ich musste auch lernen, Medis zu stellen, obwohl ich keine entsprechende Ausbildung habe. Natürlich gibt es Fortbildungskurse auch im Altenheim. Aber glaub mir, Du kannst das unter Anleitung auch lernen. Damit Du Dir sicherer wirst,"laufe erst mal mit", d.h. frage eine Fachkraft, ob sie Dich einarbeitet. Aber konkret zu Deiner Frage, ja, Du darfst verteilen und abzeichnen, dass Du die Medis verabreicht hast. Medis stellen darfst Du erst, wenn Du eine entsprechende Einarbeitung erhalten hast. Das sind betriebsinterne Regelungen, die nicht alle im AV verankert sein können. Du darfst Dich auch , rechtlich gesehen, darauf verlassen, dass die Tabletten richtig gestellt sind. Andernfalls haftet derjenige, der gestellt hat. Wünsche Dir mehr Selbstbewußtsein und Eigenverantwortung und Hut ab vor Deiner Arbeit!