Versicherungsbeitrag / Versicherung / Keine Ausbildung

6 Antworten

Kinder können gemäß § 10 Abs. 2 SGB V nur bis zu bestimmten Altersgrenzen familienversichert sein.

  1. Die Familienversicherung ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres durchführbar.

  2. Fortgeführt wird sie bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Als Erwerbstätigkeit in diesem Sinne gilt jede regelmäßige abhängige oder selbstständige Tätigkeit, in der mehr als 400 € im Monat an Einnahmen erzielt wird.

  3. Die Familienversicherung wird schließlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres durchgeführt, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet (z. B. Studium) oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet. Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht (Wehrdienst, Zivildienst) unterbrochen oder verzögert, besteht die Familienversicherung um den entsprechenden Zeitraum dieses Dienstes über das 25. Lebensjahr hinaus.

(aus Wikipedia)

Hallo,

bis zum 23. Geburtstag kann man kostenlos über die Eltern versichert bleiben. Bei Schülern und Studenten ist der 25. Geburtstag die Grenze.

Verheiratete können kostenlos über den Ehegatten versichert werden.

Sonst helfen diese Links ggf. bei der Ausbildungsplatzsuche:

http://www.aubi-plus.de/lastminute/

.patenmodell.de/arbeitsuchende/informationen/

Bei Absagen immer telefonisch nach den Gründen fragen. Am besten auch weniger bekannte Berufe ins Auge fassen.

Ein Termin bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur kann sehr nützlich sein.

Wenn man wegen wegen eines Ausbildungsplatzes umzieht, erhält man von der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

Der Beitrag ist übrigens vom Arbeitslosen selbst (nicht der Mutter) zu zahlen.

Sonst können auch EQJ oder FSJ o.ä. sinnvoll sein.

.abi.de/schuleberuf/freiwilligesjahr.ht

Viel Erfolg!

Gruß

RHW

RHWWW  19.09.2011, 17:56

Wenn die Familie insgesamt bedürftig ist, kann beim Jobcenter aufstockendes Arbeitslosengeld II beantragt werden.

Seit 2007 bzw. 2009 muss jeder in Deutschland eine Krankenversicherung haben.

Hallo liebe/r Chibihi1988,

hier gibt es die nötigen Infos für dich in dem Link hier:

www.kkh.de/index.cfm?pageid=141

Sollte 1988 dein Geb.jahr sein, dann wirst du ja dieses Jahr bereits 25 Jahre und damit kannst du nicht mehr familienversichert werden!

Also mit einem seit dem 1.1.2013 450-Euro-Minijob bist du auch nicht krankenversichert, sondern erst bei mehr als 450 Euro als Midijob in der Gleitzone wärst du sozialversichert in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung! Da hilft kurzfristig alkrankenversichertso nur eins: Einen Midijob annehmen zwischen 450,01 Euro bis 850 Euro und du bist sofort wieder krankenversichert bzw. sogar sozialversichert bis du dann eine Ausbildungsstelle findest!

Gruß siola

Die Mutter hat es verschäumt nach Schulende eine Antrag auf weitere Familienversicherung zu stellen. Gehe mit ihr persönlich zur nächsten Beratungsstelle der Versicherung und schildert die Situation, so bald wie möglich.

von wem hat denn deine Mutter das erfahren? Von ihrer KK? Also ich kann mir nicht vorstellen, dass das wirklich stimmt und wenn ja, dann würde ich schnellsten die KK wechseln, mein Sohn wir bis zum Ende seines ersten Studiums (bis 25 Jahre) über mich mitversichert und das ohne Probleme... ich hab noch niemals gehört, dass sich ein junger Mensch, ohne Arbeitsplatz, ohne Berufsausbildung und sofort nach der Schule selbst versichern muss...

Chibihi1988 
Fragesteller
 19.09.2011, 10:42

Der Mann hat meiner Mutter gesagt, dass Studenten bis 25 Jahre noch versichert bleiben. Da ich mein Abitur aber nicht geschafft habe und nicht studieren darf, fällt das also raus.