Versicherungen für das Polizeistudium?

5 Antworten

Hallo,

welche Art der Krankenversicherung besteht denn bisher:

  • Familienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse über einen Elternteil?
  • Gesetzliche Pflichtversicherung?
  • Freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse?
  • Versicherung in einer privaten Krankenversicherung (Elternteil hat den Vertrag abgeschlossen)?

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Bitteantwort164 
Fragesteller
 07.08.2021, 18:21

Ich bin 17 und noch in der Familienversicherung über meinem Vater versichert. 🙂

RHWWW  07.08.2021, 19:01
@Bitteantwort164

Hallo,

in Berlin haben Polizeibeamte im gehobenen Dienst Anspruch auf 50% Beihilfe. Wenn man bisher gesetzlich krankenversichert (GKV) ist, hat man bei Ausbildungsbeginn als Beamtenanwärter eine Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung (PKV). Der Dienstherr zahlt für Polizeibeamte in der gesetzlichen Krankenvcersicherung 50% pauschale Beihilfe (wie der Arbeitgeberanteil bei Arbeitnehmern). Man kann wie gewohnt die Gesundheitskarte der gesetzlichen Krankenkasse nutzen.

Der Beitrag in der GKV liegt bei 14,0% der Bruttoeinnahmen (+Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse) und 1,525% für die Pflegeversicherung. Der Mindestbeitrag (Bruttoeinnahmen unter 1096 Euro) liegt ca. 180 bis 190 Euro monatlich.

Der Vergleich zwischen der GKV und der PKV ist bei Beamten meist eine lebenslange Entscheidung.

Daher sollte man spätere mögliche Veränderungen mit in die Entscheidung einbeziehen:

• Was wird bei Aufgabe der Beamtentätigkeit passieren? (auf eigenen Wunsch oder aufgrund von unerwünschten Vorfällen - auch im privaten Bereich)? Als Arbeitsloser oder Selbständiger kann man aber nicht mehr in die GKV zurück. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wäre dann nur in bestimmten Fällen möglich (z.B. Eintritt von Versicherungspflicht als Arbeitnehmer vor dem 55. Geburtstag). Bei Wegfall der Beihilfe erhöht sich der PKV-Beitrag sehr deutlich (Verdoppelung oder mehr).

• Was passiewrt bei diesen Veränderungen: Nachwuchs (Kind mit Behinderung?), Frühpensionierung, Teilzeittätigkeit, Sabbatjahr, Elternzeit, späteres (Zweit-)Studium bei unbezahltem Urlaub, nicht berufstätiger Ehegatte (in der GKV zahlt der Ehegatte ggf. Beiträge nach der Hälfte der Einnahmen des PKV-Ehegatten),

• Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, den offenen Hilfsmittelkatalog, Psychotherapie (Anzahl der Sitzungen), Hebammenhilfe, Haushaltshilfe und Heilmittel (Arten und Erstattungshöhe) achten. Hier gibt es zwischen den verschiedenen Privatversicherungen (und zur GKV) große Unterschiede. Gerade bei günstigen Ausbildungstarifen in der PKV können wichtige Leistungen fehlen. Am besten auch nach den Tarifen nach der Ausbildung und deren Beiträgen erkundigen. Bei gravierenden Beitragssteigerungen nach den genauen Ursachen fragen. Meist liegt es dann an fehlenden Leistungen in der Ausbildung.

Für Neugeborene kann man u.U. nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits abgeschlossen haben und pro Kind ist ein separater Beitrag zu zahlen. Bei behinderten Kindern kann das ein großes Problem sein.

https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/hilfsmittelverzeichnis/hilfsmittelverzeichnis.jsp

https://www.rehakids.de/index.php

Für Stiefkinder sind ggf. auch Beiträge pro Person zu zahlen.

Als beihilfeberechtigter Beamter oder Pensionär ist eine Rückkehr in die GKV nie mehr möglich.

RHWWW  07.08.2021, 19:01
@RHWWW

In der Privatversicherung werden nach den Musterbedingungen der PKV Leistungen nur erstattet, soweit sie das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Problematisch kann es sein, dass man erst erfährt, was notwendig ist, wenn man Rechnungen zur Erstattung einreicht. Der Behandler hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - nur anerkannte Behandlungsmethoden erstattet:

§ 4 Absatz 6 und § 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen:

www.pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf

Aufgrund der 2 Stellen (Beihilfe und Privatversicherung) wird es aufwändig, wenn man alles doppelt überwachen muss (wann eingereicht, was wurde erstattet, Begründung der Kürzung der Erstattung ...). Das ist für Gesunde schon kompliziert - bei schweren chronischen Krankheiten wird es nicht einfacher.

In der GKV wird der Beitrag prozentual aus den Bruttoeinnahmen berechnet. Bei Teilzeitarbeit ist das ggf. ein großer Vorteil. Wenn man sich zunächst für die GKV entscheidet, gilt später eine Kündigungsfrist von 2 vollen Kalendermonaten.

Vielleicht interessant:

https://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung_aid_52165.html

https://www.bundderversicherten.de/files/broschuere/pdf/de/190409-bdv-pkv-rz-ansicht.pdf

http://www.pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/

Schnellsuche nach PKV: https://www.rehakids.de/index.php?sid=a9948ee0c6310725724168202a9838bb

Wenn man in die PKV wechseln möchte, sind die Gesundheitsfragen im PKV-Versicherungsvertrag auf jeden Fall zu 100% korrekt zu beantworten: https://www.test.de/Versicherungsantrag-Mit-Gesundheitsfragen-optimal-umgehen-4648167-0/

Wenn man aufgrund des Gesundheitszustandes abgelehnt wird, kann man sich bei bestimmten Versicherungsunternehmen für bestimmte Tarife auf die Öffnungsklausel berufen (aber nur beim 1. Unternehmen und nur innerhalb von 6 Monaten nach der Verbeamtung): https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/a_Positionen/PDF/2020_07_oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige.pdf

Oft sind aber besonders gute Tarife oder zusätzliche Tarife für die Öffnungsaktion nicht freigegeben.

Bei Infoseiten zur Beihilfe sollte man immer auf das Impressum achten. Oft sind es Seiten von Versicherungsmaklern, wo Kontaktdaten von (zukünftigen) Beamten gesammelt werden.

Vor einer Entscheidung sollte man bereits deutlich vor dem 1.10. sehr ausführliche Gespräche mit Experten der PKV (Versicherungskaufleute bzw. Kaufleute für Versicherungen und Finanzen) und Experten der GKV (Sozialversicherungsfachangestellte) führen. Die Entscheidung ist ähnlich wichtig wie ein Hauskauf. Ggf. auch Beamte fragen, die häufig Leistungen benötigen bzw. in Frühpension gegangen sind.

Noch Fragen offen?

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß

RHW

HAllo,

Versicherungsmakelraufsuchen, weil der den Markt der Versicherungen kennt und berücksichtigen MUSS.

Freie Heilfürsorge und Pflegepflicht privat,

Anwartschaftsversicherung für die Pension, wenn es dann in die Beihilfe geht

Dienstunfähigkeitsversicherung (nicht zwingend mit der Altersvorsorge koppeln, sehr guten Bedingungen hier DBV.

Mit der Vorlage des privaten Versicherers kannst du aus der Familienversicherung oder AOK zum 01.10.21.

Nach der Ausbildung eine private Haftpflichtversicherung mit Diensthaftpflicht, wenn nicht Mitglied der Gewerkschaft der Polizei, da wird die Diensthaftpflicht satzungsgemäß abgesichert.

Beste Grüße

DIckie59

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wie bei uns in BaWü, werdet ihr eine Frist gesetzt bekommen. Keine Sorge, du wirst alles am Einstellungstag erklärt bekommen.

Bitteantwort164 
Fragesteller
 07.08.2021, 17:40

Vieeeelen Dank!

Du brauchst keine Versicherung.

Als Beamter bist du Mensch 1ster Klasser, erhälst Mindestpension, 100% Lohnfortzahlung, zahlst keine Sozialabgaben und bis von A bis Z rundum betreut - Im Gegensatz zu den Menschen, die wirklich arbeiten müssen.

Wende Dich über die Seite: https://info-beihilfe.de/vergleich-gkv-zu-pkv/ an die Experten. Da erfährst Du alles was für die wichtig ist, welche Fristen für die gelten usw.
Man erklärt die ob du besser in der PKV oder GKV aufgehoben bist, ob Gewerkschaft (wegen der Diensthaftpflicht usw.) Sinn mach und auf was Du achten musst.
Eine Kündigungsfrist musst Du nicht einhalten da Du einen sogenannten Statuswechsel hast. Es gibt an dem Moment der Verbeamtung quasi eine sofortige Kündigung (wenn Du das willst und das Sinn macht).

Meine Bitte: Lass Dich gründlich und unabhängig beraten. Gerade bei Versicherungen kann viel schief gehen.