Verpflichtung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

die "Verpflichtung zum AGG" wird ein internes Formular des Arbeitgebers sein. Darauf unterschreiben Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach einer Belehrung, dass der Arbeitnehmer über die Pflichten nach dem AGG informiert wurde.

Die Krankenksse stellt normalerweise auf Wunsch eine Bescheinigung aus, dass der Sozialversicherungsausweis von der Krankenkasse beantragt wurde.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
RHWWW  18.03.2021, 19:35

Danke für den Stern!