Arzt schickt Privatrechnung, obwohl Kassenpatient?

10 Antworten

Wenn Du Deine Versichertenkarte vorgelegt hast, müssen die eine ganz normale Zahnbehandlung mit der Versicherung abrechnen, wo Du derzeit versichert bist.

Das hast Du doch hoffentlich gemacht und nicht einfach nur gesagt??

Ausnahme wäre: Du hast was machen lassen, was die Versicherung nicht bezahlt, z.B. eine professionelle Zahnreinigung o.ä. Aber selbst da muss man vorher ein Formular unterschreiben, wo man im vorhinein von den Kosten informiert wird und durch die Unterschrift diese Kosten akeptiert.


lg Lilo


faxfaxfax 
Fragesteller
 02.10.2017, 14:36

Ja habe da angerufen, und mir wurde gesagt dass meine neuen Daten eingetragen sind, einer jedoch einen Fehler gemacht hat, und ich das jetzt trotzdem zu zahlen habe.

LiselotteHerz  02.10.2017, 14:43
@faxfaxfax

Wo hast Du angerufen? Hast Du eine Versichertenkarte? Bei einem Arzt wird nichts eingetragen, die lesen einfach die Karte ein und dann kann da nichts schief gehen. Irgendwie habe ich den Verdacht, Du hast noch gar keine Versichertenkarte und hast das dem ZA einfach nur mündlich mitgeteilt - dann bekommt man natürlich eine Rechnung.

Halbammi  02.10.2017, 14:44
@faxfaxfax

für fehler des Unternehmens haftet das Unternehmen, nicht der Kunde.

FordPrefect  04.10.2017, 16:33

Das hast Du doch hoffentlich gemacht und nicht einfach nur gesagt??

Volltreffer. Genau das dürfte hier zutreffen - und ohne Vorlage der eGK bzw. Ersatzbescheinigung bis zum 30.9. ist die Abrechnung mit der KK nicht mehr möglich.

Als Kassenpatient hättest du m.E. für eine privat zu zahlende Leistung unterschreiben müssen. Ohne Unterschrift sieht das aber düster aus für die Forderung der Praxis, bin ich der Meinung.

Glasratz  02.10.2017, 18:01

Ist auch genau so. Da die meisten Patienten mit den Zahlungen keine Probleme machen, man sowieso viel Papierkram hat und es schnell gehen muss, machen das viele Praxen nicht. Da heisst es dann per Handschlag fünfzig Euro für die Füllung - funktioniert oft, ist nicht ganz legal, gibt aber meistens keinen Ärger. Ganz blöd ist es aber, wenn nicht Mal über die Kosten aufgeklärt wird.

Wenn du nicht unterschrieben hast, dass du die Behandlung privat bezahlen willst, dann weigere dich die Rechnung zu bezahlen und verweíse darauf, dass du deinen neuen Status bekannt gegeben hast. Wenn du den Namen der Person hast umso besser.

Die Abrechnung bis zum Zeitpunkt deiner Statusänderung musst du natürlich noch über deine private KV begleichen.

Und der Zahnarzt muss auch darauf hingewiesen werden, dass du ab Ausbildungsbeginn auch keine "Sonderwünsche" mehr hast.

Welcher Zeitpunkt der Behandlung stand denn in der Arztrechnung?

Bezog er sich auf die Zeit, wo du noch privat versichert warst, dann ist die Rechnung korrekt.