Verdient ein Arzt daran, wenn er Medikamente verschreibt?

17 Antworten

Er verdient natürlich daran, DASS er Medikamente verschreibt, nicht daran, WELCHES. (Wenn doch, ist das zunächst ein Fall für die Ärztekammer.)

Ich verstehe nicht wieso ihr euren Senf dazu gibt, wenn ihr garnicht bescheid wisst!

Dann erzähl mir doch mal bitte was der Arzt daran verdient?!

Da bin ich ja jetzt mal ganz schön gespannt!

@LaMariposa

Das Verschreiben eines Medikamentes kostet eine Rezeptgebühr. Habe jetzt vergessen, wie hoch; ist lange her, daß ich beim Arzt war.

@WolfRichter

@ WolfRichter: Meinen Sie die "Rezeptgebühr", die der Patient in der Apotheke entrichten muss ? Das ist eine sogenannte Zuzahlung des Patienten, von der weder Arzt noch Apotheker auch nur einen einzigen Cent haben ! Das Geld fliesst zu 100% an die Krankenkasse !

@WolfRichter

Nein, eine Rezeptausstellungsgebühr gibt es bei Kassenpatienten nicht. Nur beim Privatrezept kann der Arzt den GOP 2 der GOÄ ansetzen (€ 3,15).

Bezeichnend ist, dass die Frage nicht einfach und im konsens beantwortet werden kann. Hier fehlt es ganz offensichtlich an Transparenz für den Kassenpatienten! Der Privatpatient bekommt ja wenigstens die Rechnung selbst zu Gesicht, während die Kosten als Kassenpatient völlig im Dunklen bleiben. Das sollte man mal ändern!

Wenn ein Kassenpatient zum Quartalsanfang ein mal in die Praxis kommt und dann keine wieteren Besuche mehr machen muss, könnte doch die Praxis theoretisch mehrere Besuche und Leistungen für diesen Patienten abrechnen, obwohl die nicht erbracht wurden. Wird so etwas überhaupt überprüft ?

Ich bin Privatpatient und bekomme, z. B. bei einer Operation von verschiedenen Ärzten, Narkosearzt, Chirurg, usw. jeweils ein Rechnung. Da werden dann die Besuche, Beratungen und alles was da geleistet wurde, berechnet. Als Laie habe ich keinerlei Möglichkeit die Richtigkeit einer solchen Rechnung zu überprüfen.

Ich reiche die Rechnungen bei der Kasse ein und die bezahlt den Rechnungsbetrag an mich. Ich überweise das Geld an den Arzt.

Die Kasse gab in einem Fall die Rechnung an eine Kontrollinstanz. Dabei wurde festgestellt, dass Leistungen doppelt berechnet wurden, die von der Kasse freilich nur ein mal bezahlt werden. Ich als Laie kann trotz Vorliegen der Rechnung nicht feststellen, ob die Rechnung korrekt ist.

Denkst du, wenn man einem Kassenpatienten eine Arztrechnung vorlegt, dass der damit alles nachvollziehen kann, was da unter den einzelnen Honorarnummern berechnet wird ? Ich glaube nicht.

Der Unterschied ist eben der, dass der Arzt für die Behandlung eines Privatpatienten für seine Leistungen mehr Geld bekommt, als bei gleichen Leistungen für einen Kassenpatienten.

Nein, ein Arzt verdient an einer Verordnung überhaupt nichts extra. Ganz im Gegenteil, bei Kassenpatienten können wir fast garnichts mehr abrechnen da alles in einer Grundpauschale abgegolten wird. Ganz egal ob 1 Patient ein mal kommt oder 10 mal, der Arzt verdient daran trotzdem nur 1 mal was mit der einmaligen Pauschale! Der Arzt hat ein bestimmtes Budget was er an Medikamenten verordnen darf, wenn das Budget überschritten wird, zahlt er sogar drauf!

LG

moment mal.. aber wenn ich 10 mal im quartal hingehe,bekommt er vielleicht nur einmal eine pauschale fürs verordnen, aber die beratung und das was er sonst geleistet hat wird doch vergütet nach ziffern,oder?

@eichhoernchen74

Nein außer du bist Privatversichert, dann kann er einzelne Ziffern abrechnen. Ich weiß soviel ich arbeite momentan in einer ganz normalen Allgemeinarztpraxis und es gibt vielleicht insgesamt für uns noch 10 aktuelle Ziffern die wir abrechnen können und früher waren es mal 50 oder 60! Verbände, EKG, Gespräche, Pflaster, das alles ist in der einmaligen Pauschale enthalten die er abrechnen kann wenn du das 1. mal im Quartal kommst, kommst du dann zum 6. oder 7. mal und (es geht zum Beispiel immer noch um das selbe Krankheitsbild, d.h. es findet nur ein Gespräch statt und du bekommst ein Rezept) dann können wir NICHTS abrechnen!!!!

Traurig aber wahr! Und genau aus diesem Grund sind wir Arzthelferinnen auch so miserabel bezahlt, weil der Arzt selber kaum noch was verdient, wir nix mehr abrechnen können aber dafür 5x soviel Papierkram und Aufwand haben!

@eichhoernchen74

Nein. Es gibt die Grundpauschale, die bei jedem Patienten anfällt, und bei chronisch Kranken Patienten, die auch die letzten vier Quatale gekommen sind eine zusätzlich Chronikerpauschale. Diese Pauschalen decken fast alle Leistungen ab. Gesondert können nur Ultraschall, Lungenfunktion, geriatrisches Basisassessment, Langzeit-Blutdruck, Belatungs- u. Langzeit-EKG abgerechnet werden. Auch Vorsorgeleistungen werden gesondert honoriert.

@Isartaucher

ja ich habe ja nichts anderes behauptet!

@LaMariposa

Meine Antwort bezog sich ja auch auf das Posting von eichhörnchen74

Kann doch nicht sein. Wenn ich in die Arztpraxis komme wird als erstes meine Karte eingelesen. Angenommen der Besuch findet am Quartalsanfang statt und ich besuche die Praxis während dieses Quartals 5 mal. Dann muss der Arzt 5 mal Leistungen erbringen. Kann mir nicht vorstellen, dass der Arzt da nur einen Pauschalbetrag bekommt, weil doch die Leistungen unterschiedlich sein können. Mal weniger Aufwand, mal mehr.

Es ist doch ein Unterschied ob er 5 mal Blutdruck messen lässt, oder eine Verletzung behandeln muss, die in der Folge mehrere Praxisbesuche erforderlich macht, die unterschiedliche Leistungen von ihm verlangt.

Wenn ich deine Anmerkung lese, wäre das dann so, dass der Arzt für einen Patienten z. B. eine Pauschale von 120.--€ bekommt und dafür 1 mal Blutdruck messen liess. Der Patient dann aber nicht mehr kommen muss, weil alles in Ordnung ist. Er aber für die Behandlung einer Verletzung mit mehrmals erforderlichen Praxisbesuchen auch nur 120.--€ bekommt.

Kann mir nicht vorstellen, dass dem so ist.

Ich weiß nicht, woher du deine Vorurteile nimmst ;-) Ein "verschreibungswütiger" Arzt wäre finanziell ganz schnell am Ende. Zum ersten bekommt ein Kassenarzt für die Ausstellung eines Rezeptes kein gesondertes Honorar. Zum zweiten hat jeder Kassenarzt ein Medikamentenbudget, welches er tunlichst nicht allzu weit überschreiten sollte. Pro Patient darf ein Kassenarzt im Quartal einen bestimmten Betrag für Medikamente "ausgeben". Altersgestaffelt liegt dieses Budget zwischen etwa 20 und 120 €, wobei aber eine Mischkalkulation besteht. Was man bei einem Patienten spart, kann man beim anderen zusätzlich verordnen.

Wer als Kassenarzt sein Medikamentenbudget jedoch um über 25% überschreitet, und keine guten Gründe dafür angeben kann, muss den zuviel verordneten Betrag aus eigener Tasche zurückerstatten.

Des weiteren darf ein Arzt kein Honorar von Pharmavertretern annehmen. Dies wäre Bestechlichkeit und daher ein Verstoß gegen geltendes Recht, der ganz schnell zum Verlusst der Kassenzulassung, wenn nicht sogar zur Approbation führen kann. Üblich sind aber paharmagespronsorte Fortbildungsveranstaltungen (aber auch nicht auf Hawaii).

Es gibt auch Ärtze, die Nahrungsergänzugsmittel verschreiben zum Beispiel von 4Life. Die Ärzte selbst oder deren Ehepartner, Mutter etc. sind als "Fachberater" bei 4Life eingetragen und verdienen an jeder Bestellung des Produktes mit. Je höher die Dosierung und je mehr der Patient von diesen Produkten kauft, je mehr verdient dann der Arzt. Sogar wenn der Patient nicht verordnete Produkte direkt erwirbt bekommt der Arzt seine Provision.