Wie kann ich ein Kleingewerbe in ein Hauptgewerbe ummelden?

5 Antworten

Also genau genommen gibt es ja eigentlich kein "Kleingewerbe".

Die Unternehmensform, die du hast ist einfach ein Einzelunternehmen. Diese Rechtsform hast du als sog. "Kleinunternehmer", ein Einzelunternehmen kann aber auch riesen groß sein. Das Einzelunternehmen hat den Vorteil, dass du allein das sagen hast und mit den gewinnen mehr oder weniger machen kannst was du willst. Das Einzelunternehmen hat den Nachteil, dass du keine Haftungsbeschränkung hast.

Wenn du ein Einzelunternehmer bleiben willst dann musst du nichts machen. Außer vielleicht dich ins Handelsregister eintragen lassen.

Wenn du eine Haftungsbeschränkung haben willst, dann könntest du z.B. eine GmbH gründen.

Falls du bisher vom Finanzamt von der Umsatzsteuer befreit warst (da du weniger als 17.000€ pro jahr eingenommen hast), dann solltest du beim Finanzamt angeben, dass sich das ändert und ab sofort Umsatzsteuer ausweißen.

Platzregen  03.07.2014, 13:50

Ziemlich am Thema vorbei, meinste nicht?
Das war gar nicht gefragt und darum geht es auch nicht...

sponge9394  03.07.2014, 14:02
@Platzregen

was war denn dann gefragt ?

kevin1905  03.07.2014, 14:11
Falls du bisher vom Finanzamt von der Umsatzsteuer befreit warst

Dies ist keine Umsatzsteuerbefreiung sondern eine Nicht-Erhebung. Befreit ist, was in § 1-4 UStG geregelt ist und dies ist unabhängig von der Umsatzhöhe.

kevin1905  03.07.2014, 17:48
@sponge9394
Ich weiß nicht was dich so sehr an dem Wort Umsatzsteuerbefreiung stört.

Gar nichts, nur § 19 befreit niemanden von der USt-Pflicht.

Das was ich meine wird sehr häug so genannt.

Ist aber falsch.

Lies den ersten Satz im § 19 Abs. 1 UStG mal genau durch.

(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben [...]

Es ist keine Befreiung.

Es gibt weder Hauptgewerbe, noch Kleingewerbe noch Nebengewerbe ! Es gibt nur stehendes Gewerbe (§ 14 GewO) und Reisegewerbe (§ 55 GewO). Die Fragen in der Gewerbeanzeige nach Haupt- und Nebenerwerb sind rein statistische Fragen, die keinerlei rechtliche Bedeutung haben.

Und der Begriff des Kleingewerbes wird leider sehr oft - aber fälschlicherweise - für die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) genutzt. Das ist aber keine Art von Gewerbe, sondern ein Steuererleichterungsverfahren.

Du musst also beim Gewerbeamt nichts verändern, sondern musst nuur mit dem Finanzamt klären, dass du nun mit MwSt arbeitest.

kevin1905  04.07.2014, 01:12
Die Fragen in der Gewerbeanzeige nach Haupt- und Nebenerwerb sind rein statistische Fragen, die keinerlei rechtliche Bedeutung haben.

Für die Krankenversicherung u.U. relevant. Jedoch auch hier die konkrete Ausgestaltung wichtiger als der Ort des Kreuzchens.

Wenn du bereits ein Gewerbe angemeldet hast, ist das ausreichend, Wie viel Zeit du mit deiner selbständigen Arbeit verbringst ist alleine deine Angelegenheit. Höchstens deinem Arbeitgeber müsstest du Rechenschaft ablegen, wenn du dadurch deinen bezahlten Job vernachlässigen würdest.

der höhere Krankenkassenbeitrag ergibt sich dann aus deinen erhöhten selbständigen Einkünften. Du musst dich dann nur entscheiden ob du mit oder ohne Krankengeld versichert sein willst.

Hallo, ich habe zur Zeit ein Kleingewerbe und muß es auf Hauptgewerbe ummelden.

Es gibt keine Kleingewerbe, also hast du keins.

Du hast vermutlich ein Nebengewerbe (relevant für die Sozialversicherung) oder bist umsatzsteuerrechtlich ein Kleinunternehmer.

Stell die Frage also bitte korrekt, damit ich mir keinen Wolf schreiben muss.

Geochelone  03.07.2014, 18:04
Es gibt keine Kleingewerbe, also hast du keins.

richtig.

Du hast vermutlich ein Nebengewerbe

Das gibt es genausowenig, wie ein Kleingewerbe !

kevin1905  04.07.2014, 01:11
@Geochelone

Oops Tippfehler.

Man kann ein Gewerbe im Haupt- oder Nebenerwerb führen, dies wird auf der Gewerbe Anmeldung auch vermerkt. So sollte es heißen.