Sofa Reklamation

3 Antworten

Das kommt auf die Umstände an, geht das Sofa bei normalem Gebrauch kaputt liegt ein Mangel an der Ware vor. Dein vorrangiges Recht nach §439 BGB ist Nacherfüllung, soll heißen Nachbesserung (Reparatur) oder Neulieferung. Sollte das nicht passieren gibt es noch nachrangige Rechte.

Hat diese kräftige Dame allerdings fahrlässig oder absichtlich das Sofa beschädigt ist das ein Fall für Ihre Haftpflicht.

Da es aber etwas praktisches gibt das sich "Beweislastumkehr" nennt, stehst du recht gut da. Die besagt das der Händler beweisen muss das das Sofa nicht beschädigt war als er es dir verkauft hat, da das schwer bis unmöglich ist solltest du Glück haben.

MfG Capone87er

Also nur alleine mit dem zurücklehen kann eine kräftigere Frau keine Sofalehne abreissen. Kann es sein, dass du eine gute Ausrede suchst, damit du ein neues Sofa bekommst?

wenn du die Rechnung noch hast......hast du ja eine Garantie.....seh' zu, daß du dein Geld wieder bekommst....