Rehaantritt wann muss man es dem Arbeitgeber am spätestens sagen?

5 Antworten

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Hallo kabatee,

Sie schreiben:

Rehaantritt wann muss man es dem Arbeitgeber am spätestens sagen?

Die Rentenkasse hat mir eine Reha genehmigt und die werde ich auch annehmen. Jedenfalls wann soll ich das den Arbeitgeber das mitteilen?

Antwort:

In der Regel sollten Sie, wenn Ihnen der REHA-Bewilligungsbescheid vorliegt, den Arbeitgeber in Kenntnis setzen.

Dies ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, denken Sie auch daran, daß Sie von Ihrem Arbeitgeber ggf. eine Lohnfortzahlung erwarten, usw.!

Der Arbeitgeber hat in der Regel ein berechtigtes Interesse, dies zeitnah zu erfahren, damit er sich ggf. rechtzeitig um eine Ersatzkraft bemühen kann!

Geheimnistuerei ist hier fehl am Platz!

Ich möchte es so spät wie mögliches sagen. 

Antwort:

Dies ergibt keinen Sinn!

Wie sieht es auch mit Kündigungsschutz aus, die werden nähmlich nicht erfreut sein?

Antwort:

Was sollte die bewilligte REHA-Maßnahme mit Kündigungsschutz zu tun haben?

Eine REHA-Maßnahme für sich eröffnet dem Arbeitgeber keine Kündigungsmöglichkeit!

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/G0510.pdf?__blob=publicationFile&v=22

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/Westfalen/de/Inhalt/2_Rente_Reha/02_Reha/Fachinformationen/Infos%20fuer%20Arbeitgeber/Dauer_der_Leistungen.html

Auszug:

Dauer der Leistungen und Möglichkeiten der Verschiebung

Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation dauern in der Regel drei Wochen. Sie können verlängert, aber auch verkürzt werden. Während dieser Zeit steht Ihnen Ihr Mitarbeiter nicht zur Verfügung. 

Die Rehabilitationsmaßnahme beginnt in der Regel bereits wenige Wochen nachdem Ihr Mitarbeiter seinen Bewilligungsbescheid erhalten hat. 

Mit der Bewilligung bitten wir Ihren Mitarbeiter, Sie rechtzeitig über die Leistung und deren Beginn zu informieren. 

Sollten aktuelle betriebliche Belange gegen den von der Rehabilitationseinrichtung festgelegten Aufnahmetermin sprechen, ist es grundsätzlich möglich, den Beginn der Leistung zu verschieben. 

In diesen Fällen bitten wir Sie oder Ihren Mitarbeiter sich vorab mit dem zuständigen Sachbearbeiter und der Rehabilitationseinrichtung in Verbindung zu setzen, um eine für alle Beteiligten sinnvolle Lösung zu finden.

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

So früh wie möglich, denn wenn sie dich nach Erhalt der Information kündigen (warum sollten sie das tun?) hast du vor einem Arbeitsgericht eine bessere Position, als wenn eine Kündigung ohne Kenntnis der bevorstehenden Reha erfolgt. Wenn dein Abteilungsleiter es weiss, sollte deine Firmenleitung es auch wissen. Wenn er die Firmenleitung nicht informiert ist das Untreue. DAS ist ein sofortiger Kündigungsgrund.

Eine Rehamaßnahme ist kein Kündigungsgrund und aus organisatorischen Gründen ist es schon erforderlich dass du deinen Arbeitsgeber sobald als möglich informierst.

Du bist verpflichtet, dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts der Kur, ihre voraussichtliche Dauer und eine etwaige Verlängerung baldmöglichst mitzuteilen und ihm eine Bescheinigung über die Bewilligung der Kur durch einen Sozialleistungsträger  ebenfalls baldmöglichst vorzulegen.

Einen guten Rehaerfolg und Lg

Hallo,

einerseits muss der Arbeitsgeber die Lohnfortzahlung leisten, anderseits führt eine Reha zur Förderung deiner Gesundheit bzw. zur Erhaltung und evtl. Steigerung deiner Arbeitskraft bei. Also eine Reha dürften dir vom Arbeitsgeber keine Schwierigkeiten machen. Damit innerbetrieblich keine Schwierigkeiten entstehen, würde ich eine Reha alsbald melden.

Alles Gute

Warum möchtest Du das so spät wie möglich sagen? Denn Dein Arbeitgeber muss ja personell die Zeit Deiner Abwesenheit überbrücken, genauso wie beim Urlaub. Und wenn Du 3 Wochen Urlaub haben möchtest, reichst Du den ja auch nicht erst 3 Tage vorher ein, oder? Der Termin der Reha sollte also so früh wie möglich bekannt gegeben werden.