Regal im Supermarkt umgefallen, Kind muss genäht werden,was muss ich Rechtlich machen?

So sah die Hand aus bevor sie genäht wurde,  - (Recht, Supermarkt, DM)

9 Antworten

Du solltest dir auf jeden Fall einen rechtlichen Beistand suchen, da dies sicherlich kein einfacher Fall sein wird, da es (meiner Ansicht nach), deinen angaben nach schwierig sein wird hier die Schuldfrage zu kären.

Sicherlich sind die jeweiligen Betrieber und Mitarbeiter eines Marktes dafür verantwortlich Gefahrenquellen möglichst zu minimieren. Ausschließen kann man sie jedoch nie, denn ein Geschäft ist kein Spielplatz oder Wellnessbetrieb (auch wenn es manche Kunden anders sehen), sondern es ist ein Ort wo andere Menschen arbeiten. Und dort wo andere Menschen arbeiten lauern auch überall Gefahrenquellen.
Deshalb ist auch ein Stück weit jeder selbst für sich verantwortlich und muss halt auch selbst aufpassen. Denn wer durch Unachtsamkeit eine Unfall heraufprovoziert, obwohl er hätte verhindert werden können, der trägt auch immer eine Mitschuld. Bei Kindern tragen die Eltern die Verantwortung.

Es hat sicher kein Mitarbeiter absichtlich dieses Teil in den Verkaufraum gestellt, wenn er gewusst hätte, dass davon eine akute Gefahr ausgeht. Allerdings spielt das versicherungstechnisch eher eine untergeordnete Rolle, da er im Normalfall trotzdem haftet.

Nun ist es auf der anderen Seite aber auch so, dass das Teil wahrscheinlich noch heute dort problemlos stehen würde, wenn dort niemand rangegenagen wäre der dort nichts dran zu suchen hat. Es ist ja nicht ganz unverhofft von ganz alleine umgefallen. Man kann nicht für jedes Missgeschickt den Markt verantwortlich machen, denn gerade in Drogeriemärkten gilt eine ganz besondere Sorgfaltspflicht für Eltern, da hier im kompletten Laden Gefahren für Kinder lauern in Form von teils hochgiftigen Produkten aller Art.

Und Kinderabteilung bedeutet nicht "Abteilung in der sicher Kinder austoben dürfen", sondern lediglich "Abteilung in der es Produkte für Kinder" gibt. Es sind dennoch die Eltern die hier als Zielgruppe angesprochen werden, da Kleinkinder ohnehin nichts kaufen können.

Mir ist klar das dass kein Spielplatz ist, ich stand einpaar meter neben ihr, sie ist nicht drauf geklettert oder hat da dran gezogen. Sie hat sich eine Brille rausgenommen. Die Mitarbeiter waren auch super nett und haben uns sofort geholfen. Ich habe ehrlich gesagt auch nicht vor jemanden zu verklagen, es ist nun mal nicht mit Absicht gemacht worden. Bloß wenn die Regale so unstabil sind und mit Leichtigkeit umfallen,ist damit meiner Meinung nach nicht so leicht zu nehmen.
Ich danke ihnen trotzdem für die info und Antwort.

@masumi1215

Nain, das ist richtig, leicht nehmen sollte man das nicht. Und es ist auch Aufgabe der Mitarbeiter darauf zu achten, nicht fahrlässig weitere Gefahrenquellen zu schaffen.
Aber wie gesagt, den Vorfall kann man von diesem Standpunkt aus nicht wirklich einschätzen, weil man einfach nicht dabei und die Details nicht kennt.

Aber ich sage mal so. Wenn dieser Unfall für dein Kind keine weiteren Folgen, dann würde ich auch nicht klagen. Denn man muss bedenken, dass sowas auch sehr viel Zeit und Nerven kostet und der Ausgang oftmals noch nicht einmal sicher ist. Am Ende hat man mehr Stress als Nutzen. Aber es ist natürlich das Recht eines jeden einzelnen es dennoch zu tun und manchmal sogar notwendig.

Was du aber auf jeden Fall machen solltest, ist, zumindest die Unternehmenszentrale über diesen Vorfall zu informieren. Ggf. kommt man dann ganz von selbst auf dich zu, da die Unternehmen ja gegen sowas versichert sind. Bzw. das sollte dann ein Anwalt für euch erledigen.

wenn ihr  auf schmerzensgeld aus seid müsst ihr euch einen anwalt nehmen. ich würde aber erstmal mit dem filialleiter in aller ruhe sprechen und ihm das mit dem wackelregal sagen und zeigen - alles andere ergibt sich........

Dankeschön, das werde ich erstmal machen.

In Hameln ist damals eine Indianderstatur vor einem Restaurant umgekippt und hat einen dreijährigen Jungen getötet.

Sag denen gefälligst deine Meinung!

Die Krankenkasse wird beim einem "Unfall" schon nach dem Verursacher fragen, und das ist dann wohl ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Supermarktes. 

Möglicherweise kann man auch ein Schmerzensgeld zugesprochen bekommen. Viel gibt es bei sowas wohl kaum, wenn es ohne bleibende Schäden mit ein paar Stichen und einer Wundversorgung getan war. 

Ich könnte mir denken, dass die Versicherung da gleich etwas anbietet, um einen Prozess zu vermeiden wegen Peanuts. (Ganz anders ist das, wenn Versicherungen grössere Summen zahlen müssen)