Rechnung von Krankenkasse (Verjährt?)

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Hallo,

nach dem SGB beträgt die BVerjährungsfrist für Beiträge und Leistungen 4 volle Kalenderjahre. Forderungen aus 2010 sind bis zum 31.12.2014 möglich. Wenn die Forderung schriftlich erhoben wurde, gilt übrigens eine Verjährung von 30 Jahren.

Es geht hier übrigens um die Krankenhauszuzahlung (nicht Krankenhaustagegeld).

Gruß

RHW

RHWWW  24.09.2014, 20:24

Danke für den Stern!

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Ende des Jahres. Hier ist sie also am 1.1.2014 abgelaufen. Es kann sein, dass es für diesen Bereich Sonderregelungen gibt, mir wäre das aber nicht bekannt.

ich war vom 03.05.2010 - 06.05.2010 im Krankenhaus wegen eines Autounfalls. Heute bekomme ich Post von der Krankenkasse das ich für diese Zeit Krankenhaustagegeld bezahlen soll.

D.h., Deinen Eigenanteil. OK.

Was mich Interessiert ist ob es hier eine "Verjährungsfrist" gibt. Also darf meine Krankenkasse nach so langer Zeit überhaupt noch eine Rechnung stellen?

Ja, darf sie. Denn abweichend von § 195 BGB gilt in diesem Bereich (SGB) eine reguläre Frist von 4 Jahren, beginnend mit dem Ablauf des Jahres, aus dem die Forderung stammt.

Nach § 25 SBG IV verjähren die Beitragsansprüche der KK nach 4 Jahren, aber auch erst nach Ablauf des Jahres, aus dem der Anspruch kommt. Da es sich ja nicht um Beiträge handelt, sollte das SBG I § 45 greifen. Aber da ist die Verjährung genauso. Ende 2014 wäre es dann verjährt.

Ich habe hier ein SBG, weil mein Mann 90% schwerbehindert ist und man immer wieder mal nachschlagen kann, was ihm zusteht. Ich bin mir nicht sicher, daß alles so stimmt. Die § kannst du ja nochmal googeln, vielleicht weiß es auch noch jemand genauer.

Gruß S.

hey, soweit ich weis dürfen die das schon ich lag auch vor 4 monaten im krankenhaus und habe bei meiner entlassung die 10 euro pro tag nicht bezahlt dann hat das das Krankenhaus sich das geld von meiner krankenkasse geholt und deshalb musste ich jetzt an meine krankenkasse zahlen.