Nicht erbrachte Leistungen auf Arztrechnung

9 Antworten

Als erstes wäre natürlich die Kasse ein Ansprechpartner.

Wobei ich da asuch schon elebt hab, das gesagt wurde: und, was interessiert sie das? Zahlen doch eh wir (da haben 2 Leute beim gleichen Zahnarzt die gleiche Behandlung gekriegt, es wurde aber ein völlig unterschiedlicher Satz abgerechnet.. die Leistungen laut Rechnung alle gleich)

MarkusFoerster  23.02.2015, 15:56

Das liegt an den GOÄ sätzen...und dem status des versicherten. Die kasse und die versicherung ist da zu berücksichtigen

wende dich an die ärztekammer. die können das auch prüfen lassen.

MarkusFoerster  23.02.2015, 15:58

Zu großes fass

Ärztekammer. Die wissen möglicherweise von den dunklen "Machenschaften" ihrer Schützlinge, dulden sie aber ganz bestimmt nicht.

Was mich auch stutzig machte, dass man in der Apotheke einen Kassenzettel ausdrücklich verlangen muss, dann erst hat ihn die MTA ausgedruckt.

Leider könnte ich Dir ein halbes Buch darüber schreiben, was ich im letzten Jahr neben einem chronisch Kranken, den ich so gut wie möglich unterstütze, erlebt habe.

ärztekammer oder einfach mal mit der krankenkasse reden da auf der rechnung nach deiner meinung dinge währen die garnicht passiert sind.

MarkusFoerster  23.02.2015, 15:57

Wohl eher mit der versicherung...kassenpatienten sehen idR keine rechnungen diese gehen direkt an die Kasse

Hexe121967  23.02.2015, 15:59
@MarkusFoerster

was möchtest du mir jetzt mit "eher die versicherung" sagen? ich bin privat versichert und zwar bei einer krankenkasse.

Wende dich an die Ärztekammer ....aber bringen wird es nichts

MarkusFoerster  23.02.2015, 15:59

Kasse oder versicherung reicht...die machen das dann mit der kammer