Nachträglicher Prüfungsrücktritt?

3 Antworten

Ich denke, dass die Chancen in dem Fall schlecht stehen - ADHS ist keine Blinddarmentzündung, die sich plötzlich entwickelt. Und auch keine Vergiftung, kein Fieber und kein Hirntumor, der einen plötzlich aller mentalen Fähigkeiten beraubt.

Es ist eine Krankheit, unter der besagter Student vermutlich schon seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten "gelitten" hat.

Und anscheinend so "wenig", dass er es trotzdem durchs Abitur (und vermutlich auch noch durch eine ganze Menge anderer Prüfungen) geschafft hat.

Müsste er man dann nicht konsequenterweise ALLE diese Prüfungen wiederholen?

Nimm es mir nicht übel, aber man sollte Krankheiten nicht als Ausrede benutzen. "Der Student" hat die Prüfung verhauen - leb damit!

cedrikneum 
Fragesteller
 20.03.2017, 19:27

"Der Student" klingt bei solchen fragen sachlicher, daher verwende ich das lieber.
ADHS muss nicht immer gleichstark sein (klar, die Probleme existieren früher auch, aber schwächer.). [Stande bis zur Diagnose über ein Jahr auf der Wartelsite und bin nur durch ne Studie reingerutscht] Die anderen Prüfungen wurden ebenso mies abgeschlossen, also meistens an der 3/4er Grenze. Nicht gerade rühmlich, aber egal. Es geht hier einfach um die Tatsache, dass wenn es ein paar Wochen eher "offiziell" entdeckt wurde, eine Behandlung möglich gewesen wäre, welche nach knapp 2 Wochen bei mir gut anschlägt und meine Leistung arg gebessert hatte.
Darauf bezieht sich das, einfach nur durch den Umstand der Zeitlichen Nähe.

Natürlich, wenn es eine Möglichlichkeit gibt zu beweisen, dass zum angegebenen Prüfungsdatum diese mentale Einschränkung "vorhanden" war, und nichts dagegen unternommen wurde. In diesem Fall muss man sich aber an die Prüfungszentrale wenden.

cedrikneum 
Fragesteller
 20.03.2017, 19:11

Kann man das juristisch begründen?

MrManu97  20.03.2017, 19:14
@cedrikneum

Das ganze juristisch durchzudrücken sollte eher als Notfallplan in der Rückhand gehalten werden. Für gewönlich sieht das so aus. Man geht zum Arzt, lässt sich das bestätigen, geht zum Prüfungsamt, die setzen sich mit dem Arzt in Verbindung, der muss das bestätigen. Und wenn sich dann noch nicht alles in wohlgefallen auflöst, dann sollte man einen Anwalt einschalten.

Um deiner Eigentlichen Frage nach zu kommen; Lass dich doch beraten. Ich denke, mit Betohnung auf "denke", dass das möglich ist.

cedrikneum 
Fragesteller
 20.03.2017, 19:17
@MrManu97

Okay, danke, das wäre wirklich ein versuch wert, da die Diagnose 2 Wochen später kam und ich nach anderthalb Wochen Behandlung wesentlich fokusierter bin

Um keine widersprüchlichen Angaben zu finden solltest du einen Blick in die Prüfungsordnung riskieren die nämlich nicht an jeder Uni gleich ist. Wenn du eine Erkrankung hast die es dir nicht möglich macht zu den üblichen Konditionen eine Prüfung abzulegen wirst du üblichweise VOR den Prüfungen mit einer angemessenen Frist um einen Nachteilausgleich bei der Prüfungskommission ansuchen müssen. Zählen tut das was bei der Uni auf dem fristgerecht auf dem Tisch liegt. Wenn Gutachten etc. erst später eingereicht werden ist das deine Sache, völlig irrelevant wie das zustande kam.

ADHS - um beim benannten Beispiel zu bleiben, ist nichts, was einen plötzlich überfällt sondern Jahre, Jahrzehnte, von Kindesbeinen an vorhanden ist. Das ist kein Grund und keine Begründung für einen Rücktritt, in meinen Augen und nach meinen Erfahrungen. Wie das bei dir an der Uni abläuft gilt es, wie bereits geschrieben, selbst in Erfahrung zu bringen.