Nachträglicher Prüfungsrücktritt?
Hallo,
ich habe mich diesbezüglich versucht andersweitig zu informieren, traf aber immer auf widersprüchliche Angaben. Prinzipiell geht es um die Frage, ob man in Sonderfällen nachträglich eine Prüfungsunfährigkeit erreichen kann.
Ich fang mit dem Zitat an:
Erst die Prüfungsergebnisse abzuwarten ist ebenso unzulässig. Es gibt jedoch immer Ausnahmen: Zum Beispiel wenn die oder der Betroffene ihre oder seine Prüfungsunfähigkeit nicht erkennen oder aufgrund einer Erkrankung nicht sofort die geforderten Maßnahmen ergreifen konnte.
Dies indiziert, dass vor allem Studierende mit vor allem geistigen Erkrankungen (welche zum Zeitpunkt der Prüfung) nicht diagnostiziert waren, (und wenn die spätere Diagnose eine legitime Begründung für ein Rückstritt ist) unbewusst ihrer Einschränkung mangels Diagnose die Prüfung ablegen "mussten".
Beispiel: ein Student erfährt ca. 2 Wochen später, dass er ADHS hat, womit durch ein Gutachten nachgewiesen wurde, dass es eindeutig im unbehandelten Zustand zur Beeinträchtigung kam (laut Prüf.Ord. legitimer Rücktrittsgrund). Käme diese eher, wäre es seitens der Einrichtung kein Problem gewesen.
Wie würde das dann hier aussehen? Bestehen Chancen auf eine Nachträgliche Anerkennung der Verhinderung?
3 Antworten
Ich denke, dass die Chancen in dem Fall schlecht stehen - ADHS ist keine Blinddarmentzündung, die sich plötzlich entwickelt. Und auch keine Vergiftung, kein Fieber und kein Hirntumor, der einen plötzlich aller mentalen Fähigkeiten beraubt.
Es ist eine Krankheit, unter der besagter Student vermutlich schon seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten "gelitten" hat.
Und anscheinend so "wenig", dass er es trotzdem durchs Abitur (und vermutlich auch noch durch eine ganze Menge anderer Prüfungen) geschafft hat.
Müsste er man dann nicht konsequenterweise ALLE diese Prüfungen wiederholen?
Nimm es mir nicht übel, aber man sollte Krankheiten nicht als Ausrede benutzen. "Der Student" hat die Prüfung verhauen - leb damit!
"Der Student" klingt bei solchen fragen sachlicher, daher verwende ich das lieber.
ADHS muss nicht immer gleichstark sein (klar, die Probleme existieren früher auch, aber schwächer.). [Stande bis zur Diagnose über ein Jahr auf der Wartelsite und bin nur durch ne Studie reingerutscht] Die anderen Prüfungen wurden ebenso mies abgeschlossen, also meistens an der 3/4er Grenze. Nicht gerade rühmlich, aber egal. Es geht hier einfach um die Tatsache, dass wenn es ein paar Wochen eher "offiziell" entdeckt wurde, eine Behandlung möglich gewesen wäre, welche nach knapp 2 Wochen bei mir gut anschlägt und meine Leistung arg gebessert hatte.
Darauf bezieht sich das, einfach nur durch den Umstand der Zeitlichen Nähe.
Natürlich, wenn es eine Möglichlichkeit gibt zu beweisen, dass zum angegebenen Prüfungsdatum diese mentale Einschränkung "vorhanden" war, und nichts dagegen unternommen wurde. In diesem Fall muss man sich aber an die Prüfungszentrale wenden.
Das ganze juristisch durchzudrücken sollte eher als Notfallplan in der Rückhand gehalten werden. Für gewönlich sieht das so aus. Man geht zum Arzt, lässt sich das bestätigen, geht zum Prüfungsamt, die setzen sich mit dem Arzt in Verbindung, der muss das bestätigen. Und wenn sich dann noch nicht alles in wohlgefallen auflöst, dann sollte man einen Anwalt einschalten.
Um deiner Eigentlichen Frage nach zu kommen; Lass dich doch beraten. Ich denke, mit Betohnung auf "denke", dass das möglich ist.
Okay, danke, das wäre wirklich ein versuch wert, da die Diagnose 2 Wochen später kam und ich nach anderthalb Wochen Behandlung wesentlich fokusierter bin
Um keine widersprüchlichen Angaben zu finden solltest du einen Blick in die Prüfungsordnung riskieren die nämlich nicht an jeder Uni gleich ist. Wenn du eine Erkrankung hast die es dir nicht möglich macht zu den üblichen Konditionen eine Prüfung abzulegen wirst du üblichweise VOR den Prüfungen mit einer angemessenen Frist um einen Nachteilausgleich bei der Prüfungskommission ansuchen müssen. Zählen tut das was bei der Uni auf dem fristgerecht auf dem Tisch liegt. Wenn Gutachten etc. erst später eingereicht werden ist das deine Sache, völlig irrelevant wie das zustande kam.
ADHS - um beim benannten Beispiel zu bleiben, ist nichts, was einen plötzlich überfällt sondern Jahre, Jahrzehnte, von Kindesbeinen an vorhanden ist. Das ist kein Grund und keine Begründung für einen Rücktritt, in meinen Augen und nach meinen Erfahrungen. Wie das bei dir an der Uni abläuft gilt es, wie bereits geschrieben, selbst in Erfahrung zu bringen.
Kann man das juristisch begründen?