Diagnose auf Arztrechnung

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ich lasse solche rechnungen zurückgehen mit dem hinweis, dass man sich wohl in der abrechnungsziffer geirrt habe. bisher bekam ich jedesmal eine korrigierte rechnung.

die Kassenärztliche Vereinigung hat mit Privatrechnungen nichts zu tun, allenfalls kannst Du Dich an die Ärztekammer wenden, aber einfacher ist es, Dich direkt an den Arzt zu wenden und eine Berichtigung zu verlangen. Die Höhe der Rechnung wird aber wohl gleich bleiben, wenn der Arbeitsaufwand gerechtfertigt ist.

Der Arzt rechnet egal was der Befund ist seine Beratung bzw. Untersuchung ab. Die Diagnose ist somit nicht im Zusammenhang mit den Kosten zu betrachten.

stimmt nicht ganz! bei verdacht auf epilepsie sind ganz andere und viel umfangreichere diagnosen erforderlich, die auch abgerechnet werden.

Es geht hier nicht um die Kosten, sondern um die Diagnose. Langsam waechst die Krankenakte ohne Grund ziemlich dick an und ausserdem gibt eine solche abenteuerliche Diagnose immer wieder Zoff mit der PKV!

@iteach

vielleicht solltest du dir einen neuen arzt suchen, dem du vertrauen kannst.

@iteach

Warum gehst du weiterhin zu diesem Arzt?!? Du hast recht flirtheaven, jedoch ist die erste Diagnose noch nicht mit weitergehenden Tests etc. verbunden. Die notwendigen Tests müssen gesondert aufgeführt werden und abgerechnet werden. Jedoch verstej ich nicht, was man nach der ersten Schwachsinnigen Diagnose noch bei dem Doc will???

@ChinChiller

Jetzt geh' ich auch nicht mehr dorthin! Die Sache mit den Rechnungen dauert in der Regel 2 Monate und die beiden Besuche haben sich ueberschnitten.

Du must der Kassenärtzliche Vereinigung melden und die werden denn auch prüfen ob das häufiger vor gekommen ist.Wenn Du in Niedersachsen wohnst,dann must du dich an die Kassenärztliche Vereinigung Hannover wenden.Setz ein Schreiben auf mit der Bitte um Klärung deines Falles inc. die Kopie deiner Rechnung und die kümmern sich denn darum,bis zur Klärung nicht bezahlen.

Ich würde mich mal bei der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Krankenkasse informieren.