Muss ich Krankenversicherung bei freiwilligem Praktikum zahlen?
Hallo, ich bin 27 und habe zwei Monate ein Praktikum gemacht, was dann in meine Ausbildung gelaufen ist. Nun habe ich von meiner Krankenkasse ein Schreiben bekommen, dass ich um die 330€ zahlen soll. Ich habe online nachgesehen, da steht unter 50 Tage muss man nicht, ich war vom 4.6-31.7 angestellt, hatte aber zwischendrin zwei Wochen frei. Damit waren es doch keine 50 Tage? Außerdem habe ich auch keine Vergütung bekommen, wie soll man denn da noch Krankenversicherung zahlen? Ich hoffe jemand kann mir das erklären, man findet ja vieles nur zu Studenten und das trifft auf mich nicht zu...
5 Antworten
Schlicht und ergreifend - in Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht . Also musst Du auch in Zeiten ohne Einkommen dafür sorgen, dass Du versichert bist - in einem solchen Fall "freiwillig" kranken- und pflegeversichert für ca. 190 Euro im Monat.
Die von Dir angesprochene "Nachversicherungszeit" zwischen 2 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverträgen gilt für längstens 1 Monat.
Mal Deine "50 Tage Theorie" - 4.6-31.7 = 58 Tage - ob Du während Deines Praktikums 14 Tage pausiert hast - ehedem vollkommen irrelevant. Mithin wirst Du die geforderten 330 Euro bezahlen müssen.
Sorry - aber woher Du das Geld für Krankenversicherungsbeiträge nimmst in den Krankenkassen gleichgültig.
Aber noch einmal eine Gegenfrage - auf wessen Veranlassung hin musstest Du ein Praktikum machen? Von wessen Geld ( Ausbildungsvergütung / BAB ) hast Du während dieser Wochen gelebt?
Also wirst Du auch eindeutig die Kosten für Deine Krankenversicherung für diesen Zeitraum aus eigener Tasche stemmen müssen.
Wenn man eine Unterbrechung von mehr als 1 Monat (nicht 50 Tage) zwischen zwei Pflichtversicherungszeiten hat, muss man sich freiwillig versichern und Beiträge zahlen. Der Mindestbeitrag liegt bei ca. 190 € monatlich.
Da der Arbeitgeber keine Beiträge für dich abgeführt hat, musst du selbst zahlen - egal, ob du ein Praktikum gemacht hast oder frei hattest.
Mit 27 Jahren bist du zu alt für die kostenlose Familienversicherung bei deinen Eltern.
Du kommst also nicht darum herum. Die Beitragshöhe ist korrekt.
Hallo,
nach dem Enfde des Arbeitslosengeldbezuges hat die Krankenksse vermutlich einen Fragebogen zum Versicherungsverhältnis zugesandt.
Wenn man nichts macht und Bruttoeinnahmen unter 1038 Euro hat, gilt der Mindestbeitrag von ca. 190 Euro monatlich.Bei einem freiwilligen Praktikum ohne Entfgelt gilt der gleiche Mindestbeitrag. Ausnahmen gibt es nur für:
- Studenten
- Fachschüler
- Schüler des 2. Bildungswegs
- Ehegatten, wenn der Ehegatte selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist
Gruß
RHW
Wie bist du denn z.Zt. versichert? Falls du noch berechtigt bist für die studentische Krankenversicherung, stimmt das mit der kurzfristigen Beschäftigung.
Fakt ist, dass JEDER krankenversichert sein muss. Ohne Einkommen kannst du zum Mindestbeitrag (ca 190 €) als freiwilliges Mitglied versichert sein.
Die wesentlichen Inhalte werden hier erklärt:
Diese Seite habe ich auch gefunden, jedoch finde ich das da wirklich nicht gut erklärt und es wird immer von vor oder nach dem Studium gesprochen. Ich habe kein Studium gemacht.
Ich habe mich hier und da durchgeschnorrt, meine letzten Ersparnisse gekillt und darauf vertraut das meine Partnerin die Miete zahlen kann. Ich musste das Praktikum nicht machen, habe aber kein Arbeitslosengeld mehr bekommen und auch für zwei Monate keinen Job, also habe ich das Praktikum in der Firma gemacht, anstatt zuhause zu bleiben.