Minijobber - Mehr als 450 bekommen?

5 Antworten

Du darfst im Jahr bis zu einer Höchstgrenze von 5.400 Euro verdienen mit deinem 450-Euro-Job. Steuern darauf zahlst du erst, wenn du drüber kommst. Es zählt nicht, ob du in einem Monat mehr und in einem anderen weniger verdienst, sondern was am Jahresende dabei raus kommt, also nicht mehr als 5.400 Euro. Zumindest in D.

Algengruetze 
Fragesteller
 07.04.2022, 11:42

Wird da das ganze Jahr berücksichtigt oder sind das immer ab dem Zeitpunkt wo ich in die Familienversicherung komme 12 Monate?

Kabeltante1266  07.04.2022, 11:43
@Algengruetze

Das gilt für das Steuerjahr. Also vom 1.1. bis 31.12. eines Jahres.

Kabeltante1266  07.04.2022, 11:44
@Kabeltante1266

Fängst du z.B. erst im Mai mit dem Nebenjob an, gilt dein Einkommen bzw. der zu berücksichtigende Verdienst vom 01.05. bis 31.12.

DerSchopenhauer  07.04.2022, 12:00
@Kabeltante1266

Nein - es werden grundsätzlich 12 Beschäftigungsmonate rückwirkend betrachtet (weder Kalenderjahr noch Steuerjahr).

Kabeltante1266  07.04.2022, 12:03
@DerSchopenhauer

Wenn sie zwischen 1. Januar und Mai keinen 450-Euro-Job hatte, wird doch nur der Zeitraum Mai bis Dezember bei der Steuer berücksichtigt, wenn das Einkommen aus dem Nebenjob über der Höchstgrenze liegt.

DerSchopenhauer  07.04.2022, 12:10
@Kabeltante1266

Mit Steuern hat die Grenze oder die Familienversicherung gar nichts zu tun, es sei denn der Minijob wird mit Steuermerkmalen ausgeübt - dann muß er mit dem Hauptjob versteuert werden - ansonsten wird er pauschal versteuert - bei der Familienversicherung ist der Status Minijob entscheidend.

Der ArbG ist verpflichtet eine Prognose für die nächsten 12 Monate machen (z. B. Beginn der Tätigkeit: 01.05.2022 - 30.04.2023) - in diesem Zeitraum dürfen die 5.400 € nicht voraussichtlich nicht überschritten werden.

Am 01.01.2023 wird er zulässigerweise im zweiten Beschäftigungsjahr eine weitere Prognose machen und zwar nun vom 01.01.2023 - 31.12.2023 weil das einfacher zu kontrollieren ist, als wenn das 2 Jahre umfaßt - dann erst ist man in einem Kalenderjahresrhytmus.

Kabeltante1266  07.04.2022, 12:11
@DerSchopenhauer

ah, okay, und vielen Dank für deine ausführliche Erklärung.

Familiengerd  07.04.2022, 12:07
Steuern darauf zahlst du erst, wenn du drüber kommst.

Das ist falsch.

Steuern werden immer gezahlt, entweder (was meist der Fall ist) pauschal mit 2 % vom Arbeitgeber oder nach individuellen Steuermerkmalen vom Arbeitnehmer (die dann aber über eine Steuererklärung gegebenenfalls erstattet werden).

Entscheidend ist, dass der Minijob bei Überschreitung der Einkommensgrenze sozialversicherungspflichtig wird - und das Geld ist dann weg.

Die Überschreitung der Jahreseinkommensgrenze von 5.400 € ist unschädlich, wenn die monatliche Grenze von 450 € höchstens dreimal innerhalb von 12 Monaten wegen unvorhergesehener, nicht planbarer Mehrarbeit (z.B. wegen Krankheitsvertretung) überschritten wird.

Das gilt für das Steuerjahr. Also vom 1.1. bis 31.12. eines Jahres.

Auch das ist falsch.

Es gilt nicht ein Kalenderjahr, sondern ein 12-Monate-Zeitraum.

Auch bei einem Minijob ist es möglich, dass der monatliche Verdienst leicht schwankt.  So kannst du auch mal mehr als 450 Euro verdienen, wenn sich das in weiteren Monaten wieder ausgleicht. Dabei ist zu beachten, dass dein Jahresverdienst nicht höher als 5.400 Euro sein darf, wenn du volle 12 Monate beschäftigt bist (12 x 450 Euro). Besteht deine Beschäftigung nicht das gesamte Jahr, muss der Verdienst anteilig anhand der Monate reduziert werden. 

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Die Jahresgrenze von 5.400 € darf nicht überschritten werden - es werden grundsätzlich immer 12 Beschäftigungsmonate rückwirkend beurteilt (nicht Kalenderjahr!!).

Familiengerd  07.04.2022, 12:10
Die Jahresgrenze von 5.400 € darf nicht überschritten werden

Mit einer Ausnahme:

Die Überschreitung der Jahreseinkommensgrenze von 5.400 € ist unschädlich, wenn die monatliche Grenze von 450 € höchstens dreimal innerhalb von 12 Monaten wegen unvorhergesehener, nicht planbarer Mehrarbeit (z.B. wegen Krankheitsvertretung) überschritten wird.

Mit Zuschlägen darf man auch über die 450€ kommen. zB Nachtzuschlag, Feiertag usw...

Wieviel man aber drüber kommen darf weiß ich nicht...

DerSchopenhauer  07.04.2022, 11:58

man darf aber nicht über die Jahresgrenze kommen...

blacksheepkills  07.04.2022, 12:00
@DerSchopenhauer

Das ist zumindest mal ne verwertbare Aussage...!

Familiengerd  07.04.2022, 12:13
@DerSchopenhauer
man darf aber nicht über die Jahresgrenze kommen...

In dem Fall wohl.

Zuschläge für tatsächlich geleistete Arbeit werden bei den Einkommensgrenzen nicht berücksichtigt.

Familiengerd  07.04.2022, 12:12

Zuschläge bleiben unberücksichtigt, wenn sie für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt werden.

2 mal im Jahr darfst du über der Grenze liegen wenn das von deinem Chef begründet wird.

Aber frage mich nicht wie viel über der Grenze du liegen darfst.

DerSchopenhauer  07.04.2022, 11:57

Das ist eine Regelung, bei der man, wegen eines unvorhergesehenen Ereignisses (z. B. Krankheitsvertretung) mehr als 5.400 € im Jahr verdienen darf (also 5.400 + den unbegrenzten Verdienst dieser 2 Monate) - was in den beiden Monaten zusätzlich verdient wird, spielt bei der Jahresgrenze keine Rolle (auch nicht der Höhe - das wird sich aber ab Oktober ändern - dann wird der zusätzliche Verdienst limitiert).

Ansonsten darf man mehrfach über 450 € liegen, wenn im Laufe von 12 Beschäftigungsmonaten 5.400 € nicht überschritten werden - dann muß man in anderen Monaten weniger arbeiten.

Familiengerd  07.04.2022, 12:17

Das darf bis zu dreimal geschehen innerhalb von 12 Monaten (damit ist nicht das Kalenderjahr gemeint), wenn es unvorhersehbar/unplanbar geschieht (z.B. wegen Krankheitsvertretung).

Da spielt es auch keine Rolle, wie sehr die Monats-und Jahreseinkommensgrenze überschritten wird.