Medizin in Russland studiert in Deutschland arzt werden?

8 Antworten

Manchmal geht, manchmal geht nicht. Das hängt von Uni ab. Aber man kann in Tadschikistan studieren und in Deutschland arbeiten.

Wenn du hier hier bei uns in die Krankenhäuser gehst wirst du mehr ausländische Ärzte als Deutsche finden. Die Narkoseärztin bei meiner letzte Operation was auch eine Russin.

Wenn er gut deutsch spricht wird es einen Weg geben ihn an einem deutschen Krankenhaus anzustellen. Wenn er als Unfallchirurg hier in Deutschland die Qualifikation zum Notarzt macht ist er gesucht.

Wie gesagt, die deutsche Sprache ist Voraussetzung.

Das ist alles nicht ganz einfach ... schau mal nach, was auf dieser Seite dazu steht:

Nachweis und Erlangung der Approbation

Eine Approbation bedeutet die Berechtigung zur zeitlich und fachlich uneingeschränkten Ausübung der Heilkunde. Ärzte aus EU-Staaten müssen hierfür einen ärztlichen Ausbildungsnachweis aus dem Herkunftsland nachweisen. Insbesondere bei Angehörigen aus Nicht-EU-Staaten ist der erforderliche Nachweis der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes mit der bundesdeutschen Ausbildung häufig schwierig. Eine ärztliche Ausbildung etwa in den ehemaligen GUS-Staaten gilt regelmäßig nicht als gleichwertig, sodass diese Ärzte dann eine Eignungsprüfung ablegen müssen.

Neuregelungen zu Prüfungsanforderungen seit dem 1. Januar 2014

Die Inhalte für die Eignungs- und Kenntnisprüfungen wurden mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014 neu geregelt. Jetzt wird noch mehr Wert auf die Überprüfung der praktischen Kompetenzen gelegt, wodurch der Gesetzgeber die Qualität der Patientenversorgung sicherstellen möchte. Die Eignungsprüfung bezieht sich auf die Fächer, in denen die zuständige Behörde wesentliche Unterschiede zur deutschen Bundesärzteordnung festgestellt hat. Diese wird nunmehr als mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung durchgeführt. Die Kenntnisprüfung bezieht sich auf die Fächer Innere Medizin und Chirurgie.

Beide Prüfungen müssen in deutscher Sprache abgelegt werden. Spezielle Sprachtests sind nach derzeitigem Stand allerdings nicht vorgeschrieben. Hierzu ist den Bundesländern auf die Agenda gesetzt, für die Zukunft einheitliche Verfahren zur Überprüfung der Sprachkenntnisse von Ärzten aus dem Ausland zu entwickeln. In einigen Bundesländern gibt es hierzu bereits konkrete Verfahren: So müssen in NRW und Rheinland-Pfalz sogenannte Fachsprachprüfungen bei den Ärztekammern abgelegt werden.

Zur vorübergehenden Ausübung der ärztlichen Tätigkeit kann eine Berufserlaubnis erteilt werden. Hierfür genügt es, wenn der ausländische Arzt über eine abgeschlossene ärztliche Ausbildung verfügt. Anders als zur Erlangung der Approbation muss die durchlaufene Ausbildung nicht gleichwertig mit einer bundesdeutschen Ausbildung sein. Mit einer Weiterbildung zum Facharzt darf jedoch nur begonnen werden, wenn zuvor die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes durch Ablegen einer Kenntnisstandsprüfung nachgewiesen worden ist.

Bei Ärzten aus Nicht-EU-Staaten muss nach dem Gesetz ein „besonderes Interesse“ an der Erteilung der Erlaubnis dargelegt werden. Dabei kann ein öffentliches Gesundheitsinteresse zum Beispiel dann bejaht werden, wenn eine freie Planstelle über einen längeren Zeitraum trotz Ausschreibung nicht mit deutschen oder EU-Bewerbern besetzt werden konnte. Eine Erlaubnis kann durch die Behörde für bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt werden. Grundsätzlich wird sie bis zu einer Gesamtdauer der ärztlichen Tätigkeit von zwei Jahren erteilt. Ausnahmen im besonderen Einzelfall oder aus Gründen der ärztlichen Versorgung sind allerdings möglich.

Soweit ich weiß, wird es bei uns ungern anerkannt bzw. man bekommt keine Stelle.

Ich sah einen TV-Bericht, in dem eine russ. Ärztin als Putzfrau im Krankenhaus arbeitete, jahrelang. Vollwertige Ärztin wurde sie nie, bekam aber später irgendeinen Hilfsjob.

Das ist Jahre her, sagt aber leider doch etwas aus.

IHRE QUALIFIKATIONEN REICHTEN, ABER MAN GAB IHR KEINEN JOB.

Der Deutsche Akademische Austauschdienst sagt dazu:

Wer im Ausland ein Medizinstudium abschließt und danach den ärztlichen Beruf in Deutschland ausüben möchte, muss die Approbation als Arzt aus dem entsprechenden Land nachweisen. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die Landesärztekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts unter anderem für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Facharztdiplomen sowie im Ausland absolvierten Weiterbildungszeiten zuständig sind.

Also am besten bei der zuständigen LÄK nachfragen.

PS In welchem Semester ist denn Dein Cousin?