Krankenversicherung für Stieftochter
Hallo, ich habe eine 6 jährige Tochter, die bis jetzt über ihren Stiefvater mitversichert war in der Familienversicherung. Seit kurzem zahlt der Erzeuger regelmäßig Unterhalt in Höhe von 245 Euro. Laut Aussage unserer GKV darf sie somit nicht mehr versichert werden. Jetzt soll der Erzeuger sie mitversichern. es besteht außer der Zahlung überhaupt keinerlei Verbindung. Meine Frage ist: Darf er die Mitversicherung der Kleinen untersagen???
2 Antworten
Wenn der Vater gesetzlich krankenversichert ist, besteht ein Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung gem. § 10 SGB V. Diesen Anspruch kann ihre Tochter (in Vertretung Sie) auch umsetzen, ohne Einschlatung des leiblichen Vaters. Wenden sie sich an die zuständige Krankenkasse und melden die Tochter dort an unter Vorlage eines Nachweises, dass sie das Kind des Stammversicherten (ihres Vaters) ist. Ohne wäre die Mitwirkung des leiblichen Vaters erforderlich. Geben Sie auch IHRE Anschrift an, kann als abweichende Anschrift erfasst werden, dann gehen alle Briefe betreffs Ihrer Tocher direkt an Sie. Dagegen kann sich der Vater auch nicht wehren.
puhhh immer diese rosenkriege!
du fragst uns, ehe du überhaupt ein feedback vom kindsvater hast.. warum sollte er das, wenn er jetzt auch den unterhalt zahlt? da ist doch alles auf einem guten weg?
ich frage das, weil er nur aufgrund einer Lohnpfändung durch das Jugendamt den Unterhalt zahlt... Das hat mit gutem Weg leider Gottes überhaupt nichts zu tun, schade!! Hätte auch lieber, dass es ordentlich von Statten geht und die Maus generell Kontakt haben könnte, aber nichts....sorry hatte ich nicht erwähnt ;-)