Krankenhauseinweisung zum Entzug
Hallo!
Ein Bekannter ist gestern zum Arzt gegangen, da er unter Angststörungen und Depressionen leidet und endlich etwas dagegen unternehmen möchte. Er wurde im Zuge der Anamnese auch nach seinem Alkoholkonsum gefragt und antwortete wahrheitsgemäß, dass er an besonders schlimmen Tagen recht viel trinke. Daraufhin gab ihm der Arzt eine Einweisung zum Entzug mit... Ich kann bestätigen, dass dieser Mensch zwar ab und zu heftig abstürzt, aber oft auch tagelang völlig abstinent lebt. Somit würde ich ihn nicht als Alkoholiker bezeichnen, sondern sein Trinkverhalten "nur" als bedenklich einstufen. Einen Entzug möchte er nicht machen, weil er es ebenfalls so sieht.
Wie ist es nun? Wird die Krankenkasse auch dann über dieses Problem informiert, falls der Bekannte keinen Gebrauch von der Einweisung machen sollte? Und wird diese Sache auch sonst in irgendeiner Form "aktenkundig"?
Danke im Voraus.
6 Antworten
Solche Alkoholiker nennt man "Quartalssäufer". Sie sind genauso süchtig wie andere Alkoholiker auch.
Das einzige was ihm hilft ist eine Entgiftung mit anschliessender Langzeittherapie um Trocken zu werden. Und zwar dauerhaft
Ein Arzt weist nur dann in eine Klinik ein, wenn der Patient für sich selbst oder andere eine Gefahr darstellt. GErade depressive Menschen mit den Störungen die du angibst sind dringend auf psychologische Hilfe angewiesen, das sie, wenn sie Anststörungen haben und Alkohol zu sich nehmen zur Suizidalität neigen. Besser wäre die Einweisung hätte stattgefunden. Wenn er sich weigert kann nicht mit Versicherungsschutz rechnen, sollte ihm etwas passieren. Natürlich erhält die KK über die gestellte Diagnose eine Nachricht. Das steht immer auf der Abrechnung mit drauf. Z.B. "F52 mittelschwere Depression mit latenter Suizidalität, Einweisung in die Psychiatrie abgelehnt."
Es gibt auch die sog. "Quartalstrinker". Und wenn es dann und wann große Mengen sind, ist durchaus von einem Alkoholiker zu sprechen. Er sollte in seinem eigenen Interesse den Entzug antreten. Der Befund geht sicher an die Krankenkasse, denn die Kostenfrage muss ja geklärt werden und somit erfahren die davon.
Auch wenn er nur ab und zu abstürzt klingt das nach Alkoholkrankheit. da gibt es verschiedene Typen. Im Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung braucht er da sowieso Hilfe. Und spätestens dann würde das Thema Alkohol zur Sprache kommen. Und auch erst dann bekommt die kasse eine Meldung. Aber dann mit dem Namen der behandelnden Klinik und der Aufenthaltsdauer und der Diagnose
ja-- mindestens der arzt hat ja bereits seinen akteneintrag gemacht. in der krankenakte stehts drinnen.
er sollte das angebot zum entzug wahrnehmen... denn der alkoholkonsum ist mehr als bedenklich und zusammen mit depressionen überaus gefährlich.