Krankenhaus obwohl man in Haft muss?
Hey liebe Leser. Mein Freund sollte heute in Haft gehen liegt aber jetzt im Krankenhaus da er mal wieder mehrere Panikattacken hatte und wollte sich etwas antuen. Er hat schwere Depressionen. Sollte das Krankenhaus in der JVA anrufen oder sollte er das tuen das er sich im Krankenhaus befindet? Er will sich nicht vor Haft drücken aber es muss behandelt werden würde das auch in der JVA behandelt werden? Oder holen die ihn jetzt auch einfach vom Krankenhaus ab? Und kommt er dann ins Haftkrankenhaus? Ich hab soviele fragen noch aber die sind mir gerade am wichtigsten. Und bitte keine blöden Sprüche wie soll er ausbaden was er falsch gemacht hat er hat leider nichts falsch gemacht er wurde leider unrecht verurteilt da er auch keinen Anwalt damals bekommen hat und die ihn vor Gericht förmlich fertig gemacht haben also blieb ihn keine andere Chance als irgendwann Zusagen das er nichts mehr aussagt. Und durch seine Krankheit hat er seine Bewehrungsauflagen nicht einhalten können was diese natürlich das Gericht nicht verstehen können ist ja auch leicht Zusagen wenn man es selber nicht hat aber naja andere Geschichte.
5 Antworten
Wichtig ist auf jeden Fall, möglichst umgehend mit der JVA Kontakt aufzunehmen und dort Bescheid zu geben, damit man dort weiß, was los ist. Wie dann im konkreten Fall umgegangen wird, lässt sich aus der Entfernung nicht sagen, das hängt von vielen Faktoren ab. Wenn tatsächlich eine medizinische Behandlung nötig ist, was die Ärzte ja bestätigen können, wird er sicher nicht leichtfertig einfach so aus dem Krankenhaus geholt.
Generell würde ich aber in solchen Fällen immer den Weg der Kooperation suchen, weil das sicher mehr bringt und man dadurch auch (zusätzlichen) Problemen aus dem Weg geht.
Über Schuld oder Unschuld bzw. ob das Urteil gerechtfertigt ist, würde ich momentan nicht diskutieren, weil das auch nichts bringen würde. Da ist es eher ratsam, einen Verteidiger aufzusuchen und ihn mit dem Fall vertraut zu machen. Er wird dann sicher die geeigneten juristischen Schritte setzen.
Manche Menschen können sich einfach irgendwann nicht mehr wehren und dann wird es so richtig dramatisch, denn Auswege werden nicht erkannt oder können auch erst gar nicht genutzt werden.
Er muss jedoch die Haft antreten und Du scheinst doch an seiner Seite zu stehen. Lasse Dir die Erlaubnis von Deinem Freund (bitte schriftlich), dass Du mit den Ärzten reden kannst. Die können ihm ganz sicherlich bescheinigen, dass er zur Zeit nicht in der Lage ist die Haftstrafe anzutreten. Doch wenn man mal weiterdenkt, dann ist das recht schade, weil dann die Zeit im Krankenhaus nicht angerechnet wird. Krankenhausaufenthalte nach Antritt werden ganz bestimmt dazu gezählt. Zuerst würde ich mal bei der örtlichen Polizei anrufen, denn Fall schildern und fragen, ob die Dir Tipps geben können, wie Du weiter verfahren sollst.
Dann rufe Du bitte bei der Haftanstalt an und frage auch dort, was nun klug wäre und ob die Dir raten können.
Mich interessiert, was Deinem Freund da untergeschoben wurde und ich denke, dass man da auch noch was machen kann, wenn er wirklich unschuldig ist.
Er kommt ja alleine nicht klar und er braucht eine Betreuung, die Du übernehmen könntest, doch Du wirst sehr viel Zeit dabei lassen und in dem Fall ganz bestimmt Dich mit vollem Herzen einsetzen müssen und man kann auch Berge versetzen indem man die mühselig abträgt.
Hast Du die Kraft?
Ich werde gleich richtig auf deine Antwort zurück antworten.
Er hat bereits eine gerichtlich Bestsellte Betreuerin die er aber leider erst seit kurzen bekommen hat. Und ich habe die Kraft alles zutuen.
Wer sich nicht an Bewährungsauflagen hält muss irgendwann mal dafür gerade stehen.
Wieso keinen Anwalt?
Der steht jedem zu, wenn man selber keinen hat, dann ein Pflicht Verteidiger!
Ich denke, er wird sich selber darum kümmern müssen, das Krankenhaus wird das nicht für ihn machen?
Ich betone ganz stark damals. Ich habe selber einen Anwalt und habe diesen erst jetzt eingeschalten weil ich ihn gewechselt habe. Und ich habe wie auch oben stehend das er damals keinen bekommen hatte und auch nie die Rede war von einem DAMALS! Ich meine wenn man noch nie Kontakt mit dem Gericht hatte oder sonstiges weiß man nicht ganz wie das ablaufen wird. Ich glaube nicht das jeder dazu gemacht ist vor Gericht Stress zumachen. Lg
Das war es dann wohl mit Weihnachten zu Hause. Ja, auch die JVA kann ihn entsprechend versorgen. Die JVA meldet den Nichtantritt der Staatsanwaltschaft und die erlässt einen Haftbefehl. Da dein Freund ja leicht zu finden ist werden sie ihn dort abholen. Hafterleichterung kann er wohl erst mal knicken und mit der 2/3 könnte es auch schwierig werden.
Er hatte genug Schüsse vor den Bug.
Dann sollte man vielleicht jetzt handeln und seinen Anwalt einschalten. Es muß Haftuntauglichkeit feststellt werden.
Er hat keinen, steht oben!
In deiner letzten Frage war (in einem deiner Kommentare) aber noch die Rede von einem Anwalt.
... vor allem schrieb sie in den Kommentaren zu ihrer letzten Frage noch, dass der Anwalt dieses oder jenes gesagt hätte.