Kann man Rückstände bei der AOK auch in Raten zahlen?

3 Antworten

Das ist sicher möglich - die Kassen lassen sich darauf ein. Vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer gar nichts dafür kann, wenn der AG die Beiträge nicht an die Kasse abgeführt hat - für den Arbeitgeber ist das übrigens eine Straftat, die in der Regel von der Kasse auch angezeigt wird.

Ja, Sie kann sogar versuchen, einen Vergleichsbetrag, der niedriger ist auszuhandeln. Das nennt man dann Abzahlungsvergleich.

Deine Freundin soll sich einfach mal mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und mit denen reden. Hat sie denn keine Gehaltsabrechnung oder sowas bekommen? Da hätte ihr doch schon auffallen müssen, das nichts an die Krankenkasse gezahlt wurde. Ich weiß nicht, ob man nicht den Arbeitgeber verantwortlich machen kann, denn was wäre wenn in der Zeit irgendein Unfall oder sowas passiert wäre? Die Kosten dafür wären immens gewesen.