Kann ich nach einem Arbeitsunfall selbst entscheiden wann ich wieder Arbeitsfähig bin?
Ich hatte Fr. einen Arbeitsunfall, dabei habe ich mich Am Ellbogen, direkt am Knöchel ca. 1 cm tief ins Fleisch geschnitten. Der Schnitt musste genäht werden und ich darf den Arm nicht übermässig stark anwinkeln. Also am PC sitzen oder Zähne putzen ist kein Thema, aber ich könnte jetzt nicht den Arm im Schlaf als Kopfkissen benutzten, ich glaube nicht das dass gut für die Naht wäre.
Jedenfalls Hat mich der Arzt im Krankenhaus welcher das genäht hat direkt für 2 Wochen krank geschrieben. Nun ist es so das die Verletzungen nicht sooo schlimm ist, gewisse Tätigkeiten kann ich im Betrieb noch durchaus ausführen.
Ich bin Zeitarbeiter. Und der entleihende Betrieb ( bzw. der Meister, mit dem ich mich auch sehr gut verstehe ) hat mir am Telefon gesagt das es nicht so gut sei wenn man 2 Arbeitsunfälle innerhalb eines Jahres auf dem Konto hat. ( Ich bin im Oktober 2011schonmal mit dem Fuß umgeknickt ) Vermutlich wollte er mir damit durch die Blume sagen das sich das nicht gut in den Akten macht wenn man irgendwann übernommen werden will. Ausserdem wird ihm Donnerstag ein Kranfahrer und ich war die einzige Alternative. ( Das hat er mir aber nicht gesagt, das wusste ich von woanders her ) Versteht mich nicht falsch, das soll nicht bedeuten das ich mich unter Druck setzten lasse, mir macht die Arbeit spass.
Aber ich will auch keine unnötigen Risiken eingehen es mir mit den Vorgesetzten zu verscherzen oder eine Übernahme zu gefährden. Wenn man sich gut mit ihnen versteht bekommt man besser Arbeiten zugewiesen und darf Nachtschicht und Son,-Feiertags arbeiten ( Ergo mehr Geld verdienen ) Wenn man sich nicht gut versteht "könnte" genau das Gegenteil passieren.
Die frage ist, kann mich mein Hausarzt wieder Arbeitsfähig schreiben wenn ich der Meinung bin das ich wieder Arbeitsfähig bin. Bei einer Grippe würde er das ja garnicht brauchen, da nur ich weiss wie ich mich fühle. Bei einer Verletzung dieser Art jedoch kann er ja "sehen" ob ich Arbeitsfähig bin oder nicht.
8 Antworten
Du selbst kannst Dich nicht gesundschreiben
das ist wohl klar! Wenn Du trotz Deiner Krankschreibung arbeiten gehen solltest, es zu einem weiteren Arbeits - oder Wegeunfall kommen sollte, dann mußt DU (!) der Versicherung klarmachen, dass DU selbst entschieden hast, trotz Deiner Krankschreibung arbeiten zu gehen. Die werden nicht begeistert sein und Dir ganz sicher den Versicherungsschutz kündigen können. (Ermessensfrage)
Sei so besonnen und lass es bei der jetzigen Krankschreibung und dann geh erst arbeiten, wenn Deine Krankschreibung abgelaufenist. Ist besser.
Viel Erfolg
Super Kommentar! DH!
Du warst sicher beim D-Arzt. Wenn der Dich zum Hausarzt überwiesen hat, kann dieser Dich auch wieder arbeitsfähig schreiben. Du kannst auch jederzeit wieder zur Arbeit gehen, wenn Du der Meinung bist, dass Du arbeitsfähig bist. Es sollte nur, wenn möglich, mit dem Arzt abgestimmt werden. Es hängt sicher von der Tätigkeit ab. Wenn Du als Kranführer eingesetzt werden sollst wirst Du ja wissen wie sehr Du den Ellenbogen belasten kannst. Übrigens, Du verlierst weder Unfall- noch Krankenversicherungsschutz wenn Du trotz bestehender AU-Bescheinigung zur Arbeit gehst. Und solltest Du nach ein oder zwei Tagen merken, dass es nicht geht, kannst Du auch wieder zum Arzt gehen und Dich erneut arbeitsunfähig schreiben lassen.
Hallo,
am besten mit dem Arzt sprechen, der die Arbeitsunfähigkeit ausgestellt hat, und die Lage schildern. Ggf. gibt es noch andere Risiken, die einem Laien nicht bekannt sind.
Sonst mit der Berufsgenossenschaft Kontakt aufnehmen.
Gruß
RHW
Rede mit dem Meister und lasse dich per "Schonarbeitsplatz" auf den Kran versetzen. Dann gilt der Unfall nicht als "Lost time Accident" Also Unfall mit Ausfallzeit und du musst keine Tätigkeiten ausführen, die die Verletzung nicht zulässt. In Absprache mit deinem Arzt müsste das problemlos möglich sein.
Hoi.
Jupp, kann ich nur zustimmen....wäre eine Möglichkeit - aber bitte auch wirklich nur, wenn es deine Verletzung zulässt. Gesundheit ist ein zu wichtiges Gut, als das man damit zu leichtfertig umgehen sollte.
Ciao Loki
Den "Schonarbeitsplatz" gibt es nicht, nur eine "verweisbare Tätigkeit". Die muss im Arbeitsvertrag benannt sein. Wer allgemein als Werker eingestellt wurde kann z.B. jede Tätigkeit im Produktionsbereich ausführen, aber keine Büroarbeit.
Hör auf deinen Arzt!!! Wenn du in die Arbeit gehst und die Naht wieder aufgeht und du dann wieder krank machen musst, machst du dich auch nicht sonderlich beliebt! Sollten Folgeschäden auftreten, weil du zu früh zur Arbeit gegangen bist, haftet auch dein Arzt nicht! Ich kenne keinen Arzt der zu lange krank schreibt. Du darfst mit Sicherheit sehr schnell wieder in die Arbeit!
Hoi.
Das ist leider komplett falsch. Die BG ist ja, wie die Rentenversicherung oder Arbeitslosenversicherung, eine gesetzliche Pflichtversicherung - also nix mit Kündigung.
Und ja, man kann sich selbst "gesundschreiben", denkt doch bitte nur mal an die "Entlassung aus einem Krankenhaus auf eigenen Wunsch".
Allerdings hat ja auch der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht und darf bzw. muß einen Arbeitnehmer die Aufnahme der Tätigkeit verweigern, wenn der nicht fit sein sollte....
Ciao Loki