Kann ich nach einem Arbeitsunfall selbst entscheiden wann ich wieder Arbeitsfähig bin?

8 Antworten

Du selbst kannst Dich nicht gesundschreiben das ist wohl klar! Wenn Du trotz Deiner Krankschreibung arbeiten gehen solltest, es zu einem weiteren Arbeits - oder Wegeunfall kommen sollte, dann mußt DU (!) der Versicherung klarmachen, dass DU selbst entschieden hast, trotz Deiner Krankschreibung arbeiten zu gehen. Die werden nicht begeistert sein und Dir ganz sicher den Versicherungsschutz kündigen können. (Ermessensfrage) Sei so besonnen und lass es bei der jetzigen Krankschreibung und dann geh erst arbeiten, wenn Deine Krankschreibung abgelaufenist. Ist besser. Viel Erfolg

Lokicorax  23.07.2012, 13:42

Hoi.

Das ist leider komplett falsch. Die BG ist ja, wie die Rentenversicherung oder Arbeitslosenversicherung, eine gesetzliche Pflichtversicherung - also nix mit Kündigung.

Und ja, man kann sich selbst "gesundschreiben", denkt doch bitte nur mal an die "Entlassung aus einem Krankenhaus auf eigenen Wunsch".

Allerdings hat ja auch der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht und darf bzw. muß einen Arbeitnehmer die Aufnahme der Tätigkeit verweigern, wenn der nicht fit sein sollte....

Ciao Loki

sabirke  23.07.2012, 22:23
@Lokicorax

Super Kommentar! DH!

Du warst sicher beim D-Arzt. Wenn der Dich zum Hausarzt überwiesen hat, kann dieser Dich auch wieder arbeitsfähig schreiben. Du kannst auch jederzeit wieder zur Arbeit gehen, wenn Du der Meinung bist, dass Du arbeitsfähig bist. Es sollte nur, wenn möglich, mit dem Arzt abgestimmt werden. Es hängt sicher von der Tätigkeit ab. Wenn Du als Kranführer eingesetzt werden sollst wirst Du ja wissen wie sehr Du den Ellenbogen belasten kannst. Übrigens, Du verlierst weder Unfall- noch Krankenversicherungsschutz wenn Du trotz bestehender AU-Bescheinigung zur Arbeit gehst. Und solltest Du nach ein oder zwei Tagen merken, dass es nicht geht, kannst Du auch wieder zum Arzt gehen und Dich erneut arbeitsunfähig schreiben lassen.

Hallo,

am besten mit dem Arzt sprechen, der die Arbeitsunfähigkeit ausgestellt hat, und die Lage schildern. Ggf. gibt es noch andere Risiken, die einem Laien nicht bekannt sind.

Sonst mit der Berufsgenossenschaft Kontakt aufnehmen.

Gruß

RHW

Rede mit dem Meister und lasse dich per "Schonarbeitsplatz" auf den Kran versetzen. Dann gilt der Unfall nicht als "Lost time Accident" Also Unfall mit Ausfallzeit und du musst keine Tätigkeiten ausführen, die die Verletzung nicht zulässt. In Absprache mit deinem Arzt müsste das problemlos möglich sein.

Lokicorax  23.07.2012, 13:48

Hoi.

Jupp, kann ich nur zustimmen....wäre eine Möglichkeit - aber bitte auch wirklich nur, wenn es deine Verletzung zulässt. Gesundheit ist ein zu wichtiges Gut, als das man damit zu leichtfertig umgehen sollte.

Ciao Loki

sabirke  23.07.2012, 22:15

Den "Schonarbeitsplatz" gibt es nicht, nur eine "verweisbare Tätigkeit". Die muss im Arbeitsvertrag benannt sein. Wer allgemein als Werker eingestellt wurde kann z.B. jede Tätigkeit im Produktionsbereich ausführen, aber keine Büroarbeit.

Hör auf deinen Arzt!!! Wenn du in die Arbeit gehst und die Naht wieder aufgeht und du dann wieder krank machen musst, machst du dich auch nicht sonderlich beliebt! Sollten Folgeschäden auftreten, weil du zu früh zur Arbeit gegangen bist, haftet auch dein Arzt nicht! Ich kenne keinen Arzt der zu lange krank schreibt. Du darfst mit Sicherheit sehr schnell wieder in die Arbeit!