Kann ich mit Allergischem-Asthma (das nicht Chronisch ist) zur Bundespolizei?

3 Antworten

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Ausschlussgründe insbesondere:

• Zustand nach operativen Eingriffen an Gelenken in den letzten 12 – 24 Monaten

• Zustand nach Bandscheibenoperationen

• Wirbelgleiten

• Augenlaseroperationen in den letzten 12 Monaten und Tragen von Kontaktlinsen

Allergien mit erforderlicher Dauermedikation

• chronisch-rezidivierende Hauterkrankungen, z.B. Schuppenflechte, Neurodermitis

chronisch-rezidivierende Lungen- und Atemwegserkrankungen z. B. Asthma bronchiale, hyperreagibles Bronchialsystem

• chronisch-rezidivierende Darmerkrankungen z.B. Colitis ulcerosa, Morbus Crohn

• chronische Infektionen z.B. Hepatitis B und C

• Blutgerinnungsstörungen

• chronische Erkrankungen des zentralen Nervensystemsz.B. hirnorganische Anfälle, Migräne

• Störungen des Gehör-, Gleichgewichts- oder Geruchssinnes

• Stoffwechselkrankheiten (z. B. Schilddrüsenfunktionsstörungen, Zuckererkrankung)

• Autoimmunerkrankungen z. B. Rheuma

• Sprachfehler, die die Kommunikation beeinträchtigen

• Selbsttötungsversuche

• zur Zeit laufende psychotherapeutische Behandlungen

(bei bereits abgeschlossenen Therapiemaßnahmen sind entsprechende fachärztliche Befundberichte vorzulegen)

Gruß S.

Hi,

mit Asthma besteht die hohe Wahrscheinlichkeit polizeidiensttauglich zu sein - allergisches Asthma ist zudem chronisch. Über die Tauglichkeit entscheidet jedoch grundsätzlich der untersuchende Arzt.

LG

LeCop 
Fragesteller
 04.06.2018, 17:14

Sollte es undiensttauglich oder ist das so richtig?

marcelh4004  04.06.2018, 17:24

*dienstuntauglich

Wie kann das nicht chronisch sein ?

LeCop 
Fragesteller
 04.06.2018, 17:08

Da es durch allergien kommt!

Mirarmor  04.06.2018, 17:09
@LeCop

Aber Allergien sind i.d.R. auch chronisch.

Sirius66  04.06.2018, 19:44
@LeCop

Macht die Sache nicht besser. Ist ja noch unberechenbarer als ein chronisches. Mitten im Einsatz Allergieanfall .... kommt gut!