Kann ich einen formlosen Antrag auf Krankengeld stellen?
Hallo geehrte GuteFrage Community!
Da meine Krankenkasse momentan unfähig ist, mir einen Antrag auf Krankengeld per Post zu schicken bzw. vor Ort auszustellen, trotz mehrmaliger Besuche bei meiner Geschäftsstelle und einiger Telefonate bei der zuständigen Abteilung.
Ich bin in den ersten 4 Beschäftigungswochen erkrankt und da ist die Krankenkasse verpflichtet mir Krankengeld zu zahlen.
Kann mir jemand von euch sagen, ob ich einen formlosen Antrag stellen und dieser überhaupt anerkannt wird. Wenn ja, welche wichtigen Angaben benötigt so ein Krankengeldantrag?
Vielen Dank für eure Hilfe.
5 Antworten
Du musst der Krankenkasse nur die AU-Bescheinigungen einreichen.
Das ist dann praktisch der Leistungsantrag.
Okay. Nur zu blöd, dass bei Antragstellung mich der AG nicht bei der SV gemeldet hat.
Wenn du belegen kannst, dass du gearbeitet hast, muss er mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Melde dich bei deiner Krankenkasse, und lege deinen Arbeitsvertrag vor.
Hallo,
die Krankenkassen habe unterschiedliche Vordrucke mit unterschiedlichen Fragen. Ich würde folgende Angaben machen:
- Antrag auf Krankengeld ab ....
- Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit
- Beginn der Beschäftigung (in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung)
- Bankverbindung
- Beschäftigung besteht weiterhin/beendet zum ....
- den Arbeitsvertrag und die bisherigen Gehaltsabrechnungen würde ich in Kopie beifügen.
Parallel beim Arbeitgeber nachfragen, ob und wann der elektronisch die Gehaltsangaben an die Krankenkasse gemeldet hat (richtige Kasse?)? Ggf. Ausdruck dieser Arbeitgebermeldung beifügen.
Ein Hinweis auf § 42 SGB I kann auch sehr hilfreich sein: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__42.html
Am besten über einen Nachweis über den Zugang der eingereichten Unterlagen bei der Kasse gut aufbewahren.
Gruß
RHW
Gruß
RHW
Parallel beim arbeitgeber nachfragen, on und wann der elektronisch die Gehaltsangaben an diw Krankenkasse gemeldet hat (richtige Kasse?)? Ggf. Ausdruck dieser Arbeitgebermeldung beifügen.
Du meinst sicherlich die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung §25 DEÜV ?
Nein, der Arbeitgeber muss eine elektronische Meldung an die Krankenkasse mit der Höhe des Entgelts vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit machen.
Das Krankengeld beträgt 70% vom Brutto, aber nicht mehr als 90% vom Netto. Vom Krankenged werden noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.
Die meisten Krankenkassen haben Antragsformulare auf Krankengeld, abgeschafft. Durch die Übersendung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungein hat die Krankenkasse Kenntnis, ab wann Krankengeld Anspruch besteht. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird dabei als formloser Antrag akzeptiert. Wenn du dennoch einen Antrag auf Krankengeld stellen möchtest, kannst du dies formlos tun.
Da meine Krankenkasse momentan unfähig ist,
Andere sind immer unfähig, auch dann, wenn es Fachkräfte sind.
Hast Du Deine AUB's bei Deiner Krankenkasse - fristgerecht - eingereicht?
Wenn Du meinst einen Antrag stellen zu wollen, dann stelle ihn. Wer hat Dich denn bisher davon abgehalten ?
Jeder Antrag auf soziale Leistungen, dazu zählen auch Leistungen aus der Krankenversicherung, ist zunächst nicht an ein Formular gebunden.
Hast Du Deine AUB's bei Deiner Krankenkasse - fristgerecht - eingereicht?
Ja. Diese wurden fristgerecht eingereicht.
Wenn Du meinst einen Antrag stellen zu wollen, dann stelle ihn. Wer hat Dich denn bisher davon abgehalten ?
Was ist das bitte für eine unseriöse Aussage?!
Wieso hast Du so eine "unseriöse"Lesart ?
Und jetzt meinst Du mir damit geholfen zu haben?!
ist Dir denn zu helfen ?
Alter, gib einfach Ruhe!
Hallo Bonsai82
Checkliste: Antrag auf KrankengeldDer sogenannte Krankengeldauszahlschein wurde mit dem 01. Januar 2016 mit der AU-Bescheinigung zusammengelegt. Seitdem bescheinigen Ärzte ab der siebten Woche die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit auf der AU-Bescheinigung.
1. Der Arzt bescheinigt weiterhin die Arbeitsunfähigkeit auf dem Krankenschein.
2. Senden Sie die AU-Bescheinigung an die Krankenkasse. Diese wird die Auszahlung des Krankengeldes veranlassen.
3. Nach dem neuen Verfahren bekommt auch der Arbeitgeber einen Durchschlag der AU-Bescheinigung. Ein lückenloser Informationsfluss ist damit gewährleistet.
4. Die Auszahlung des Krankengeldes erfolgt immer rückwirkend.
Weiter Informationen dazu findest du auf der Seite:
https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/krankengeld#
Denke das Hilft dir weiter. Übrigens gibt es Krankengeld erst nach 6 Wochen, also für die 7. K-Woche.
Gute Besserung wünscht
PC-Eddy
Übrigens gibt es Krankengeld erst nach 6 Wochen, also für die 7. K-Woche.
Schlicht und einfach falsch!!!
AG's zahlen in den ersten 4 Beschäftigungswochen keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die übernimmt die Krankenkasse (70% vom Lohn)!!!
Ausnahmen bestätigen die Regeln.
Das ist keine Ausnahme sondern die Regel.
https://www.deurag.de/blog/krank-im-ersten-monat/
Wenn du alles so gut weißt, warum fragst du dann die Allgemeinheit.
Weiterhin gute Besserung ...
Ich weiß. Es ist schwer eine Frage, die man nicht versteht, zu beantworten. Deswegen sollte man am besten gar nichts schreiben.
Alles Gute...
Ausserdem habe ich nicht die Allgemeinheit gefragt, sondern Leute, die Ahnung von der Materie haben ;-)
Nun wenn Sie ihre Frage so formuliert hätten, dass Sie als AG-Mitarbeiter oder -rin bereits nach 4 Wochen Krankengeldanspruch haben, wäre die Antwort bestimmt bestimmter ausgefallen. Nur frage ich mich, wieso Sie diese Frage nicht bei ihrer Personalabteilung oder Personalvertretung stellen. Dort hätten Sie bestimmt eine ordentliche und auf Ihren Fall zugeschnittene vollkommene Antwort erhalten.
Zitat:
»Gegenüber der Fähigkeit,
die Arbeit eines einzigen Tages sinnvoll zu ordnen,
ist alles andere im Leben ein Kinderspiel.«
Johann Wolfgang von Goethe
Amen.
Und dann?!