Härtefallantrag Zähne von Krankenkasse abgelehnt?

2 Antworten

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Bei der Prüfung der Härtefallregelung werden die letzten 3 Monate vor Antragstellung betrachtet. Bei der Rechnungslegung kann eine erneute Prüfung erfolgen. Da diese bis zu 6 Monate später erfolgt, könnte die Situation sich geändert haben.

Wenn du die Rechnung bekommst, bitte um eine erneute Überprüfung. Solltest du knapp über der Härtefallgrenze liegen, gibt es auch die teilweise Erstattung im Rahmen des "gleitenden" Härtefalls.

Vielleicht kannst du die Versorgung auch noch ein wenig hinausschieben, wenn das für dich finanziell günstiger ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn ich mir die Zähne machen lasse und die Rechnung vorliegt, will der Zahnarzt auch das die bezahlt wird und das kann ich nicht bezahlen. Ich habe Respekt davor wie es weiter gehen soll, der Härteantrag wurde abgelehnt, durch meine Insolvenz ist die Berechnung mit dem Bruttoeinkommen meiner Meinung nach nicht richtig, aber gut das ist das Gesetz, einen Kredit bekomme ich erst recht nicht.
Ich weis nicht wie ich weiter vorgehen soll, ich brauche Zähne und das hat mir mein Zahnarzt und der Gutachter von der Krankenkasse bestätigt und trotzdem soll ich die Kosten selbst tragen, was unmöglich ist.

@Jenny360

Für die Bezahlung der Rechnung hast du ein Zahlungsziel vom Zahnarzt. Er kann nicht die Barzahlung bei Einsetzen verlangen, keiner schleppt so viel Bargeld herum. Damit bleibt dir genug Zeit, bei der Krankenkasse die erneute Überprüfung zu beantragen. Und wenn du dann 2 Tage später zahlst, wird der Zahnarzt dir nicht gleich den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen.

Außerdem solltest du bedenken, auch wenn du den doppelten Festzuschuss bekommen solltest, dann wird dir ggf. noch ein Eigenanteil bleiben, wenn die Versorgung höherwertig ist. Das musst du kalkulieren.

Ist es die reine Regelversorgung, dann würde die KK im vollen Härtefall alles übernehmen bis auf einen ggf. anfallenden Eigenanteil für Edelmetall.

@sassenach4u

So ist es. Außerdem haben die meisten Zahnärzte nichts gegen eine Ratenzahlung. Bei der Berechnung wird das steuerpflichtige Einkommen berücksichtigt, Kosten sind also bereits abgesetzt, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge jedoch nicht.

Ratenzahlung ist nicht möglich, wie gesagt Insolvenzverfahren.

Hast du von der Kasse einen schriftlichen Ablehnungsbescheid. Da gibt es dann ja auch eine Rechtsmittelbelehrung.

Gegen einen Bescheid kannst du natürlich IMMER Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, steht dir der Rechtsweg vor dem Sozialgericht offen.

Es steht im Bescheid das ein weiterer Antrag nachdem die Zähne gemacht wurden gestellt werden kann (es handelt sich wahrscheinlich um den gleitenden Antrag) für mich war die Frage ob durch die Änderung der Lebenssituationen wohl doch der Antrag genehmigt wird und doch mehr als 50% übernommen wird & somit dieser Antrag nicht unbedingt gestellt werden muss ;)

@Jenny360

Du brauchst natürlich einen Bescheid zu dem Härtefallantrag

@DerHans

Der liegt vor.

@Jenny360

Da muss es ja ebenfalls eine Rechtsmittelbelehrung geben. Daran musst du dich halten.

@DerHans

ja, wie oben im 1. Kommentar geschrieben, es ist möglich ein weiteren Antrag zu stellen, jedoch ist das erst möglich wenn die Zähne bereits gemacht wurden und natürlich die Wiederufsbelehrung.

@Jenny360

Dann muss aber erst einmal der Zahnarzt damit einverstanden sein, zu arbeiten, ohne zu wissen, dass er auch seine Rechnung bezahlt bekommt.

Ja das stimmt.
Ich denke ich werde Wiederruf einlegen, die neue Situation schildern und schauen was passiert..

@Jenny360

Ein Widerspruch gegen den Bescheid ist sinnlos, da diesem die Einkommensverhältnisse der vergangenen 3 Monate vor Antragstellung zugrunde liegen.

Nach der Eingliederung des Zahnersatzes kann ein erneuter Antrag erfolgen. Entscheidend ist dann das Rechnungsdatum, nicht das Antragsdatum. Bis dahin kann die Situation anders aussehen.

@okieh56

Dafür muss ein Zahnarzt aber erst mal bereit sein, diese Arbeit "auf Kredit" auszuführen.

@okieh56

Genua so ist es.

@DerHans

Jeder Zahnarzt arbeitet auf Rechnung, nicht auf Kredit. Keiner ist verpflichtet, die Leistung sofort und in bar zu bezahlen. Das ist das übliche Geschäftsgebahren- auch bei Zanhärzten. Schlusseindlich ist es immer der Patient, den der Zahnarzt ggf. per Klage zur Bezahlung zwingen kann.