Erhalte ALG1 nach §145 SGB III (Nahtlosigkeit) - laut AfA muss ich nun einen Antrag auf Reha stellen?

2 Antworten

Wie bist Du denn aus der Reha entlassen worden - arbeits- oder arbeitsunfähig?

Man wird i. d. R. während einer Reha auch vom Sozialdienst begutachtet und als eventuell voll- oder teilweise erwerbsgemindert eingestuft.

Wenn Du dem Arbeitsmarkt nach der Reha aufgrund Deines Gesundheitszustands nicht (mehr) zur Verfügung stehst, ist ein Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung der nächste, logische Schritt.

Die Bearbeitung des Antrags mit Erstellung eines medizinischen Gutachtens kann u. U. einige Monate in Anspruch nehmen - daher ist eine umgehende Antragsstellung ratsam.

Alles Gute!

Nein, das ist ungewöhnlich. Normal erfolgt die Reha währen des Krankengeld Bezuges. Während der Nathlosigkeitsregelung erfolgt der Antrag auf Erwerbsminderungsrente oder LTA. Meinen die vielleicht berufliche Rehabilitation? Das ist etwas anderes als die medizinische