Ist Impuls Finanzmanagement AG unseriös?

9 Antworten

Hi, habe mich auch von der Impuls beraten lassen und ich fand es gut. Ich wurde darauf hingewiesen mit Hanse Merkur u.s.w..... Allerdings hat mir der Berater gesagt dass der Tarif von denen nicht passt. Im Endeffekt muss sich jeder selbst ein Bild davon machen. Überall gibt es Menschen die mit einer Sache zufrieden oder unzufrieden sind. Was ich auch noch gut finde ist dass die auch weiterhin mich betreuen und sich um alles kümmern Rechnungen usw... Aber über eins muss ich lachen...wo gibt es heutzutage den kein Erfolsdruck..klar gibt es denn bestimmt auch bei der Impuls. Aber jeder, der im Verkauf arbeitet hat Erfolgsdruck bzw. muss verkaufen... Erfolg benötigt man in jeder Branche.... sit bei einem Vertreter vor Ort nicht anders ;)...!

hallo,

ja, hanse merkur hat dort anteile, wie bei vielen anderen (auch andere Versicherer) auch. deshalb gibt es ja auch die registrierungsstelle, wo jeder nochmals prüfen kann, als was für ein vermittler er auftritt. wenn du dich schon persönlich an die fa. geandt hast, dann sollte dir schon bekannt sein, dass du ein umfassendes vergleichsangebot (mehrer tarife dargestellt in tabellenform, davon mindestens 3 empfohlen) bekommen zu haben. wir reden hier über eine risikoversicherer und der makler (impuls) haftet für seine beratung, deshalb wünscht der zurecht eine entscheidung. ich dokumentiere das, mit unterschrift des kunden, wenn dieser einen längeren zeitraum benötigt sich zu netscheiden, somit haben wir bereits in diesem jahr 4 fälle, wo zwischenzeitlich der gesundheitszustand sich so verschlechtert hat (plötzliche erkrankungen und unfälle) das es zuschläge und ausschlüsse gibt. die steuerfahndung war im hasu, ja, das lag aber auch an der anzahl der aktionäre (18) und ob alles richtig läuft. das ist kein thema.

also,

wer selbst auf entfernte firmen zugreift, der sollte die beratung, welche vvg konform ist, auch in kauf nehmen, ansonsten suche einen kollegen auf, der hier bereits geantwortet hat. ich sehe auch jeden pkv kunden einmal im jahr.

viel erfolge und beste grüsse

dickie59

p.s.

im übrigen wird die hanse merkur demnächst auch bei check 24.de anteile haben... immer noch auf internetvergleichsplattformen kaufen????

Eindeutig Ja, aus persönlicher Erfahrung. Selbst die hauseigenen Rechtsanwälte sind "bedenklich"-wer sih ein Patent für Lebensmittel mit dem Begriff "Krankenversicherung" beschafft um Mitbewerber mit unsinnigen Klagen vor Gericht zu schädigen kann nicht seriös sein.
Und Vergleichsportale im Netz? Hahaha.....
Liebe Leute: Ihr traut den Vertretern vor Ort nicht, keinem Makler oder sonstigen Berater dem Ihr in die Augen sehen könnt, aber einer anonymen Software die jemand is Netz stellt um schnell und mit wenig Personal viel Geld zu machen?

Hallo,

das Verhalten klingt nicht seriös.

Evtl. Tipps für die Nutzung der Bedenkzeit:

Hallo,

der Vergleich GKV - PKV ist grds. ein lebenslanger Vergleich. Das heißt, es ist erforderlich alle späteren möglichen Veränderungen mit in den Vergleich einzubeziehen, z.B. "Gründung/Vergrößerung der Familie" und Verringerung der Einnahmen.

Auch bei folgenden Änderungen bleibt man in der PKV:

Kurzarbeit, unbezahlter Urlaub/Sabbatjahr, stundenweise Arbeit nach längerer Arbeitsunfähigkeit, Bezug von Krankentagegeld, späteres (Zweit-)Studium, Frührente wegen Erwerbsminderung, Altersrentner, Hausmann, Auszeit wegen Kindererziehung -> in diesen Fällen sind die PKV-Beiträge in unveränderter Höhe weiterzuzahlen.

Ggf. sind zusätzliche Beiträge für Kinder oder den nichtberufstätigen Ehegatten zu zahlen.

Die Beiträge für einen evtl. nicht berufstätigen Ehegatten (ohne Alg-Bezug) werden in der GKV grds. nach der Hälfte der Einnahmen des PKV-Ehegatten berechnet (§ 240 SGB V letzter Absatz).

Spätere Heirat/Stiefkinder können gravierende Auswirkungen haben.

Für Kinder sind pro Kopf Beiträge zu zahlen. Die Leistungen für die Kinder sind dann oft auf die Tarife für die Eltern begrenzt. Hier sind unter dem Suchbegriff "PKV" viele Erfahrungen von Betroffenen vermerkt:

rehakids.de/phpBB2/forum21.html

Bei den Leistungen sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten:

• Reha/Kur (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfällen ...)

• Hilfsmittel: Katalog der GKV:

http://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/hilfsmittelverz...

Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge.

• Psychotherapie (Anzahl und Erstattungshöhe)

• Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie), z.B. nach Schlaganfall

-> Heilmittelarten und Erstattungshöhe

• für Arbeitnehmer Krankentagegeld: Wenn dieselbe Krankheit wiederholt auftritt, braucht der Arbeitgeber insgesamt nur 42 Tage Entgeltfortzahlung zu leisten. Wenn das Krankentagegeld immer erst ab dem 43. Tag gezahlt wird, entsteht ggf. eine längere finanzielle Lücke.

Man kann "PKV-Experten" auch eine Testfrage stellen: "Brauche ich als Arbeitnehmer eine Absicherung für Kur/Reha?" Wenn die Antwort lautet, dass das nicht erforderlich ist, da die Rentenversicherung für Arbeitnehmer die Kosten trägt, ist das nur die halbe Antwort. Als Rentner (auch Frührentner) besteht später dann keine Absicherung mehr. Die spätere PKV-Absicherung für Reha wird dann unmöglich bzw. (fast) unbezahlbar sein.

In der PKV werden Leistungen erstattet, wenn das sie das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Was das "Maß des Notwendigen" ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - oft nur schulmedizinisch anerkannte Methoden erstattet.

§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:

pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf

Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr zu einem anderen Unternehmen wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen Krankenkasse verpflichtet, einen aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).

Vielleicht interessant:

focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html

bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf

pkv-ombudsmann.de/

(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)

Wenn die PKV günstiger als die GKV ist, profitiert der Arbeitgeber zur Hälfte von der Ersparnis. Wenn die PKV (früher oder später) teurer als die GKV ist, trägt man als Versicherter die Mehrkosten allein (Arbeitgeber oder Rentenversicherung beteiligen sich daran nicht): § 257 SGB V und § 106 SGB VI

Ähnlich ist es mit dem Steuerrecht. Wenn man niedrigere Beiträge zahlt, kann man steuerlich weniger absetzen. Das Finanzamt spart mit. Der Abzug ist aber immer auf eine Basis-Krankenversicherung gedeckelt.

Die Gesundheitsfragen im PKV-Antrag sind immer zu 100% korrekt anzugeben: Gab es in den letzten Jahren irgendwann Rückenbeschwerden? Gab es Knieeinschränkungen? Oder Kopfschmerzen? Oder Kopfschmerzen? Oder eine Erkältung mit Husten? Nicht angegebene Erkrankungen können auch nach Jahren zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

.test.de/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-166...

Die Kosten einer Versicherung bestehen immer aus den gezahlten Beiträgen und den nicht versicherten Leistungen.

Die Entscheidung hat ggf. lebenslange Auswirkungen und sollte daher genauso gründlich wie z.B. ein Hauskauf angegangen werden.

Viel Erfolg bei der Entscheidung!

Gruß

RHW

Warum willst du wechseln?? Einmal PKV immer !!! PKV ! Es gibt dann kein zurück mehr für dich. Wenn du später in Rente gehst, steigen die Beiträge für die PKV in Unermessliche, sodass einige Senioren ihre PKV schon nicht bezahlen können. Mach dich mal im Internetschlau bevor du wechselst.

Das stimmt nur bedingt. Es ist zwar teilweise schwer wieder in die Gesetzliche zu kommen, aber es geht. Z.B. indem man sich arbeitslos meldet oder Angestellter wird.

Ganz davon abgesehen ist das Letzte Wort in Sachen Einheitsversicherung für alle auch noch nicht gesprochen.

@belem3
aber es geht. Z.B. indem man sich arbeitslos meldet

Nur wenn ALG I Anspruch besteht. Selbständige die PKV-versichert sind und Hartz-IV beziehen müssen, können deshalb NICHT das System wechseln.

Diese Hintertür wurde zum Glück schon vor Jahren geschlossen.