Ist es strafbar, ein rezeptpflichtiges Medikament beim Onlinedoctor zu bestellen?

8 Antworten

Fernbehandlungen sind unzulässig und Verschreibungen ohne Patientenkontakt verstoßen gegen das hierzulande geltende ärztliche Berufsrecht. Deutsche Apotheke dürfen demzufolge keine Onlinerezepte von z. B. Dr. Ed beliefern. Wer sich entgegen deutschem Recht verschreibungspflichtige Medikamente besorgt, macht sich strafbar und schadet sich sicherlich letztlich auch selbst.

Russiangirl15  17.02.2018, 10:03

Du hast leider überhaupt keine Ahnung, ich bin fassungslos über soviel Unwissenheit.

Also, nochmal etwas genauer: Dieser Onlinedoctor ist ja ein Arzt. Ich schildere ihm meine Beschwerden, beantworte einige Fragen, er überprüft das, stellt das Rezept aus und schickt mir das medikament. So ist es dort beschrieben. Ich soll dann nur noch meinen Hausarzt davon informieren und auch seine Telefonnummer angeben, damit der Onlinedoc sich gegebenenfalls mit ihm in Verbindung setzen kann.Ich bin zwar kein Arzt, komme aber aud dem Rettungsdienst und habe ausserdem eine Heilpraktikerausbildung, also kenne ich mich wohl mit Medikamenten aus, sonst würde ich sowas wohl kaum riskieren!

Da hast du was falsch verstanden. Du musst das Rezept dort hinsenden, und dann bekommst du das Medikament zugesandt. Ein Onlinedoktor der das macht, kassiert die Kohle, und erklärt dir dann, das es illegal ist. Da die oft in der Karibik, oder den USA sind, ist dein Geld flöten. Wenn du Kreditkarten Details angibst, evtl. auch dein Konto leer.

Russiangirl15  17.02.2018, 10:04

Völliger Quatsch was du da schreibst.

ein rezeptpflichtiges medikament darf NUR durch einen mediziner per rezept nach eingehender untersuchung ausgestellt werden. würdest du das über solch einen online doktor bekommen würde zumindest er sich strafbar machen, du wohl aber auch. außerdem: bist du studierter arzt das du so genau weißt was du brauchst? wohl eher nicht

Russiangirl15  17.02.2018, 10:04

Völliger Quatsch was du da schreibst.

Nein, für dich ist es nicht strafbar. Für den Händler schon. Er hat nämlich die Pflicht das Rezept einzufordern. Wenn er das nicht macht, sein Problem...