Ist die ITN beim Zahnarzt kostenlos?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ITN ist eine Intubationsnarkose. Es wird also darum gebeten, die Operation mit Vollnarkose durchzuführen. Wenn das so da steht und damit durch den Zahnarzt selbst der Bedarf an einer Narkose festgestellt wird (also nicht du sie dir vor lauter angst wünschst, sondern der Zahnarzt medizinische Gründe dafür sieht) ist diese kostenlos. 

Juckie15 
Fragesteller
 28.02.2017, 14:19

Ja wirklich. Auf der Überweisung steht ich zitiere : Entfernung der Weisheitszähne 18 , 28 , 38 , 48 evtl. Unter ITN erbeten. 

Bedeutet das es kostenlos ist ?

Dieses evtl stört mich und macht mich unsicher  😕

DorktorNoth  28.02.2017, 20:32
@Juckie15

Ja, evtl. erlaubt dem MdK tatsächlich, da einzugrätschen. Aber versuch es doch. Bei Zweifel einfach bei der Krankenkasse nachfragen, ob denen das so reicht oder ob sie weitere Angaben des Zahnarztes brauchen. Dann auf eine schriftliche Zusage drängen, da bei rein mündlichen Dingen sich meist hinterher keiner mehr erinnern kann. Oder den Zahnarzt um eine neue Überweisung bitten, ohne evtl., wenn dich Kasse zuckt. 

DorktorNoth  01.03.2017, 17:58
@Juckie15

Habe noch eine Ergänzung: unser Zahnarzt sagt, dass die Narkose gezahlt wird,.wenn die Zähne operativ entfernt werden müssen (also noch in Kiefer oder tief im Zahnfleisch stecken). Sind alle schon da und müssen "nur" schnell gezogen werden, zahlt die Kasse die Narkose nicht.

ITN ist die medizinische Abkürzung für Intubationsnarkose, eine spezielle Form der Vollnarkose. Generell ist eine Vollnarkose bei der Weisheitszahn-OP keine Kassenleistung und daher in der Regel selbst zu bezahlen. In einigen wenigen Ausnahmen, zum Beispiel wenn eine örtliche Betäubung allein keine ausreichende Schmerzfreiheit bietet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Vollnarkose. Ob in deinem Fall Kosten für dich entstehen, erfährst du bei deinem Arzt.

Eine Vollnarkose zum Entfernen der Weisheitszähne wird nicht von den KK übernommen. Ausnahmen müssen vom Arzt begründet sein.
Diese Begründung ist in der Überweisung nicht ersichtlich.