Habe ich das Briefgeheimnis verletzt?
Hallo liebe Community,
ich war eben an meinem Briefkasten und habe ohne auf den Empfänger zu achten den Brief geöffnet.
In dem Brief war ein ärztliches Schreiben, welches Definitiv nicht für mich ist.
Als ich auf dem Empfänger geguckt habe, habe ich gesehen, dass dieser an eine Arztpraxis in meiner Nähe adressiert ist, aber meine Adresse drauf steht.
Ich werde den Brief auf jeden Fall in der Praxis abgeben, aber mich würde interessieren ob ich mich damit bereits strafbar gemacht habe.
3 Antworten
Grundsätzlich hast Du gegen StGB §202 Abs.1 Nr.1 verstoßen.
Aber da Du nicht wissentlich den an einen anderen adressierten Brief geöffnet hast, sondern in der Annahme der Brief ist an dich adressiert, da in deinem Briefkasten, würde eine Anzeige -wenn gestellt- gewiss eingestellt.
Danke für deine Antwort.
Übrigens ich mag deinen Namen :)
Nein, wenn der Brief falsch adressiert ist, kannst du ihn auch wieder bei der Post abgeben (oder dem Postboten mitgeben) mit dem Vermerk „falsche Anschrift“.
Das ist mir auch schon einmal bei meinem Nachbarn passiert. Ich bin zu ihm gegangen und habe ihm gesagt, dass er Brief in meinem Kasten war und ich ihn ohne genau hinzuschauen, geöffnet habe. Das war überhaupt kein Problem.
Das ist ja versehentlich geschehen. Gehe einfach hin und erkläre die Situation, es wird wohl nichts passieren.
Ich werde den vermutlich demnächst dort in den Briefkasten werfen und schreibe drauf: "Falsch adressiert, Sorry".
Bei einem Nachbarn wäre es auch sicherlich kein Problem, aber es ist/war ein Arztbrief....