Habe ich das Briefgeheimnis verletzt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich hast Du gegen StGB §202 Abs.1 Nr.1 verstoßen.

Aber da Du nicht wissentlich den an einen anderen adressierten Brief geöffnet hast, sondern in der Annahme der Brief ist an dich adressiert, da in deinem Briefkasten, würde eine Anzeige -wenn gestellt- gewiss eingestellt.

MrMiniUnleqit 
Fragesteller
 04.07.2020, 14:01

Danke für deine Antwort.

Übrigens ich mag deinen Namen :)

Nein, wenn der Brief falsch adressiert ist, kannst du ihn auch wieder bei der Post abgeben (oder dem Postboten mitgeben) mit dem Vermerk „falsche Anschrift“.

Das ist mir auch schon einmal bei meinem Nachbarn passiert. Ich bin zu ihm gegangen und habe ihm gesagt, dass er Brief in meinem Kasten war und ich ihn ohne genau hinzuschauen, geöffnet habe. Das war überhaupt kein Problem.

MrMiniUnleqit 
Fragesteller
 04.07.2020, 14:02

Bei einem Nachbarn wäre es auch sicherlich kein Problem, aber es ist/war ein Arztbrief....

BarbaraAndree  04.07.2020, 14:03
@MrMiniUnleqit

Das ist ja versehentlich geschehen. Gehe einfach hin und erkläre die Situation, es wird wohl nichts passieren.

MrMiniUnleqit 
Fragesteller
 04.07.2020, 14:04
@BarbaraAndree

Ich werde den vermutlich demnächst dort in den Briefkasten werfen und schreibe drauf: "Falsch adressiert, Sorry".