Gesundheitliches Problem, muss der Strafzettel gezahlt werden?

7 Antworten

Du kannst gegen den Strafzettel einen Widerspruch einlegen und dabei schriftlich deine Situation darstellen. Die Behörde hat hier einen Ermessensspielraum. Es war dir hier nicht zumutbar, dich regelkonform zu verhalten.

Es kann sein, dass sie sagen du musst das Ticket nachzahlen und dann ist der Fall erledigt.

Wenn er das macht, kann er unter Umständen ein Bußgeld bekommen. Wer in so krankem Zustand noch Auto fährt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung.

@gojenboom

Aus der Fragestellung ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass ChinaRobert vor der Behandlung fahruntüchtig gewesen wäre. Deshalb ist das mit dem Bußgeld reine Spekulation.

Eher nicht. Man kann auch vom Krankenbett aus etwas organisieren, oder noch mal rausgehen und den Wagen wanders parken. Es ist nicht praktikabel, dass jeder, der sich zur stationären Aufnahme begibt, seinen Wagen im Parkverbot abstellt für die Zeit seines Aufenthaltes.

Hallo ChinaRobert,

in dem Fall könntest Du Dich unter Umständen tatsächlich auf folgende Rechtsgrundlage berufen:

§ 16 OWiG - Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden

Dazu müsstest Du aber nachweisen können, dass Du die Gefahr für Dein Leib oder Leben nicht anders abwenden konntest, als dort zu parken, wo Du geparkt hast.

Schöne Grüße
TheGrow

Danke für deine informative Antwort.

Wer sch in Lebensgefahr befindet und dann noch SELBER ein Auto chauffiert, mach sich noch ganz anderer Vergehen strafbar. Da würde ich den Strafzettel mal ganz stillschweigend bezahlen.

@gojenboom

Nur wenn er durch die Verletzung / Erkrankung

  1. nicht in der Lage ist da Fahrzeug sicher zu führen und zusätzlich
  2. Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet

Gibt aber zahlreiche Verletzungen, mit denen ich durchaus auch selber noch in Krankenhaus fahren kann und darf.

Der Gesetzgeber verlangt zum Beispiel nicht von Jemanden der eine klaffende Wunde hat, dass er noch Minutenlang einen geeigneten Parkplatz sucht oder gar noch so weit weg parkt, dass er zig Minuten laufen muss, bis er die Notaufnahme erreicht, bevor er sich in die Notaufnahme begibt.

Wenn es dir noch so gut ging, dass du mit dem Auto fahren kannst, bist du garantiert KEIN Notfall.

Was ein Blödsinn. Ob man ein Notfall ist oder nicht hängt wohl kaum davon ab wie man in die Notaufnahme gekommen ist. Und ohne Grund wird man nicht in der Notaufnahme behalten und stationär aufgenommen ..

@ChinaRobert

Wer ein Auto fahren kann, kann niemals ein Notfall sein. Der ist einfach nur zu faul, den Wagen richtig zu parken.

@gojenboom

Du musst es Wissen. Wenn Jemand mit Herzrhythmusstörungen und einem massiv erhöhten Puls in die Notaufnahme kommt und selbst dahin gefahren ist, ist er also kein Notfall.

Dennoch wird er mehrere Tage dort behalten und unter Monitorüberwachung gestellt. Laut Triage System sind solche Vorfälle ein Notfall mit hoher Priorität.

Aber es ist laut dir kein Notfall .. Man man man, du bist schon ein Experte..

@ChinaRobert

Es ist verboten mit Herzrhythmusstörungen Auto zu fahren. Wenn er das schreibt, kassiert er zusätzlich ein Bußgeld. Es gibt eine ganze Reihe von Krankheiten, mit denen man KEIN Auto fahren darf.

@gojenboom

Das war zwar nur ein Beispiel aber würd gern mal den Paragraphen sehen auf den du dich berufst.

Aus meiner Sicht und meines Wissens nach, liegt in deinem Fall kein rechtfertigender Notstand vor. Also wirst du auch dementsprechend die Strafe zahlen müssen.