GdB 40 (Tinnitus und LWS )+ Bechterew dann auf GdB 50?

7 Antworten

Bei den Graden der Erkrankungen wird nichts zusammengezählt.

Lies dir bitte den Informationszettel deiner Grade durch.

Es wird immer die Krankheit benotet, die am relevantesten ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Danke dafür,- bei mir war es anders,: Tinnitus 30; degeneratives... LWS 20; = Ergebnis 40 GdB. Es wird schon nicht einfach addiert, aber berücksichtigt, inwieweit dies für den Allgemeinzustand von Bedeutung ist.

@lucy03901

Es wird die Erkrankung berücksichtigt, die am schwersten wiegt für einen GdB.

@studiogirl

ja, v dafür ollkommen richtig,- bei mir der Tinnitus. Da aber die Rückenerkrankung mir zudem auf andere Art und zusätzlich das Leben erschwert, wurde

Eine Addition verschiedener Erkrankungen wird durch die Begutachtung nicht vorgenommen.

Es wird der Grad der schwersten bestehenden Erkrankung beurteilt.

So ist auch die Diagnose Morbus Bechterew nicht entscheidend für den Grad der Behinderung sondern die bestehende Einschränkung durch diese Erkrankung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

bei der Bewertung des Grades der Behinderung wirds nichts zusammenaddiert.

bei der Beurteilung ist auch nicht das bloße Vorliegen einer Erkrankung maßgeblich, sondern wie sehr eine Erkrankung den Menschen behindert.

wenn man mehrere Einschränkungen hat, wird idR nur einmalig der höchst mögliche Grad genommen. wenn das bei dir schätzungsweise der Tinnitus mit GdB 30 wäre, dann bleibts auch bei 30. da wird nichts oben drauf geschlagen.

mit GdB 30 ist man auch noch nicht schwerbehindert, d.h. man bekommt auch keinen Schwerbehindertenausweis.

danke für deinen Kommentar, aber hilfreich ist er mir nicht. Ich hatte geschrieben, dass ich z.Z. schon 40 GdB habe,- wenn da noch so eine Autoimmunerkrankung dazu kommt....oft ist es ja so, dass das Kind erst einen Namen haben muss, bevor es Beachtung findet,- also jetzt in Bezug auf Krankheiten. Ich schlepp mich ja schon die ganze Zeit damit rum, konnte aber nichts dementsprechend "benennen"- weil halt die Diagnose noch nicht stand.

Leider werden die unterschiedlichen Diagnosen nicht zusammengerechnet (addiert). Es gilt daher immer nur der GdB der "schlimmsten" Diagnose (Erkrankung). Bei Tinnitus wirst du nicht mehr Prozente bekommen, vermutlich bei Depressionen auch nicht, bei Morbus Bechterev / Wirbelsäulenschädigungen aber vermutlich mehr. Da beim GdB besonders die körperlichen "Einschränkungen" zur Bewertung hinzugezogen werden (und auch die Prognose) beschreibe also deine körperlichen Einschränkungen (Bewegungen, Kraft, Ermüdung, Lähmungserscheiningen usw). Laß dich dabei auch von deinem Arzt beraten und gebe beim Antrag diesen als Gutachter an.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Danke dafür! Zusammengerechnet werden die Diagnosen bzw die Grade die man für unterschiedliche Diagnosen bekommt natürlich nicht,- finden sich aber evtl. durch eine leichte Erhöhung der Grade berücksichtigt (s.o.)

Hallo lucy03901,

Sie schreiben:

GdB 40 (Tinnitus und LWS )+ Bechterew dann auf GdB 50?
habe seit 2 Jahren für Tinnizus + Depressionen 30, Wirbelsäulenschäden 20, = zusammen GdB 40.
Jetzt steht mir die Diagnose Morbus Bechterew an, liegt es dann nahe auf 50, o. GdB 55 zu erhöhen?

Antwort:

So einfach ist das nicht!

Ein Verschlechterungsantrag macht in der Regel nur dann einen Sinn, wenn sich gegenüber der letzten Antragsstellung wirklich etwas nachhaltig/gravierend verschlechtert hat!

Ob dies der Fall ist, sollten Sie mit Ihren Ärzten klären, denn diese müßen dies schließlich entsprechend schriftlich in einem aussagefähigen Arzt-/Entlassungsbericht begründen!

Lassen Sie sich ggf. vom VDK in Wohnortnähe beraten mit Einsicht in Ihre Akten!

https://www.youtube.com/watch?v=np1SB-fBsdE

https://www.vdk.de/deutschland/pages/teilhabe_und_behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung