Frau liegt im Krankenhaus , kann der Berufstätige Ehemann Krankenschein bekommen?
Da meine Frau im Krankenhaus liegt und wir ein schulpflichtiges sieben Jähriges Kind haben , verlangt meine Firma von mir , von meinem Hausarzt auf mich ausgestellten Krankenschein .
Die Krankenkasse bietet mir einen Antrag auf Haushaltshilfe an , wobei von meiner Firma einen Schreiben über den Ausfall miener Arbeit einen unbezahlten Urlaub erstellt werden soll .
Diesen fall hatten sie im Februar mit meinen Arbeitskolegen gehabt und sie gewährten ihm einen unbezahlten Sonderurlaub , warum bei mir nicht ?
Hat der Arzt diesen Erlabnis einen Krankenschein aus zu füllen ?
Oder , ist da der Gedanke der Firma , daß dann der fehlende Betrag plötzlich nicht über die Firma läuft , sondern direkt an mich ausgezahlt wird ?
Denn durch einen ausgestellten Krankenschein läuft die Auszahlung von der Krankenkasse über die Firma , somit könnte die Firma dennoch Geld bekommen .
2 Antworten
Der behandelnde Arzt kann keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erstellen, denn nicht SIE sind krank sondern Ihre Frau. Damit ist die Forderung der Firma paradox, zumal Sie berichten, dass es einen ähnlichen Fall schon gegeben hat (sonst hätte ich unterstellt der AG wüßte es nicht besser).
Für die Betreuung Ihres Kindes und die führung des Haushaltes steht Ihnen Haushaltshilfe gem. § 38 SGB V zu.
Diese können Sie in Form einer selbstbeschafften Ersatzkraft :Bekannte, Familie ( nur hier gelten andere Kostenregelungen) in Anspruch nehmen.
Oder Sie können unbezahlten Urlaub nehmen, wenn der Arbeitgeber Ihnen diesen gewährt, denn dass MUSS er, wenn die betrieblichen Belange es nicht zulassen, nicht tun.
In diesem Fall bescheinigt er die Tage, an denen Sie wegen des unbezahlten Urlaubes zu Hause geblieben sind und bestätigt das Netto, welches Ihnen hierdurch entgeht. Er kürzt Ihr Gehalt um den entsprechenden Betrag, der dann in Form der Haushaltshilfe, gekürzt um den gesetzlichen Eigenanteil. Den Antrag und auch das Formular für den Arbeitgeber erhalten Sie bei der Krankenkasse Ihrer Ehefrau, denn zuständig für diese ergänzende Leistung ist die Krankenkasse, bei der Ihre Ehefrau versichert ist. Dieses beschriebene gilt für gesetzlich krankenversicherte.
So ganz werde ich aus deinen Formulierungen nicht klug.
Aber ich versuche mal:
in einem ähnlichen Fall (Frau im Krankenhaus, Kind daheim) hatte ich mir sogenannten Pflegeurlaub genommen. Das ist unbezahlter Urlaub, für den man dann Lohnersatzleistungen, allerdings nicht in voller Höhe, von der Krankenkasse erhält.
Also ich habe noch nie gehört, dass ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter auffordert, einen letztlich erschwindelten Krankenschein einzuholen. Sicher kannst du dich auch für zwei Wochen krank schreiben lassen. Wenn dein Boss das so lieber mag! Nur kostet das ihn mehr, wegen Lohnfortzahlung. Für dich ist diese Lösung finanziell besser.
Der korrekte Weg ist jedoch, Sonderurlaub zu beantragen, mit Vorkage einer ärztlichen Bescheinigung und bei der Krankasse Lohnersatzleistungen zu beantragen. In den jeweiligen Tarifverträgen finden sich zumeist auch entsprechende Regelungen.
Danke für diese sehr hilfreiche Antwort.
Danke für diesen Antwort , mir ist es bekannt , dass nicht in voller höhe von der Krankenkasse zu bekommen ist . Die Firma will aber , dass ich von meinem Hausarzt eine Krankmeldung ausstellen lassen soll . Telefonisch wurde es mir schon abgesagt , die fehlende 2 Wochen durch meine im Krankenhaus liegende Frau einen Krankenschein zu erstellen . Welchen Vorteil ist es für die Firma oder für mich die eine oder die ander Bescheinigung ?