Fahrradunfall mit Auto bei rechts vor links.

10 Antworten

Es ist soweit ich weiß egal obs recht vor links war. Das Fahrrad ist der "schwächere" Verkehrsteilnehmer und somit muss das Auto auch da Rücksicht nehmen.

Apfelwerfer  14.01.2014, 11:54

Seit wann geht das um schwächer oder stärker. Man darf sich zwar die Vorfahrt nicht erzwingen, aber ansonsten haben alle Verkehrsteilnehmer gleiche Rechte und Pflichten.

andele321  14.01.2014, 11:57
@Apfelwerfer

Achso, das heißt als Autofahrer darf ich, wenn einfach ein Fußgänger irgendwo die Straße überquert, diesen umfahren und ich kriege auch noch Recht?

Xaeron  14.01.2014, 12:03
@andele321

Das ist so ein Unfug. Ich hoffe das glaube Sie nicht wirklich. Das Rechtssystem ist da um einiges komplizierter und eine bloße Rechtzuweisung gibt es in den wenigsten Fällen.

In ihrem 'Beispiel' spielt schon der Vorsatz eine Rolle. Verkehrsteilnehmer sind Verkehrsteilnehmer. Natürlich gilt, im Zweifel die Vorfahrt zu gewähren.

andele321  14.01.2014, 12:32
@Xaeron

Es geht hier nicht um Vorsatz sondern einzig und allein um das Beispiel. Wenn ein Autofahrer im Recht ist, bspw bei einer Rechts vor Links Situation, muss er dennoch mit Vorsicht fahren um Fußgänger nicht zu gefährden.

In Fahrschule gibt es ja auch das Beispiel, wenn man durch eine Straße fährt wo viele Autos stehene, MUSS man langsam fahren um plötzlich kreuzende Fußgänger nicht zu gefährden. Nach der Theorie von oben dürfte man diesen aber einfach überfahren ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Das heißt im Endeffekt aber nicht, dass man sich als Radfahrer und Fußgänger alles erlauben darf, so meinte ich das natürlich nicht.

Jerne79  14.01.2014, 11:57

Rechts vor links und andere Verkehrsregeln gelten auch für Fahrradfahrer. Nach deiner Logik könnte ein Radfahrer einfach durch die Welt preschen, wie es ihm gefällt, weil er ja gegenüber KFZs der Schwächere ist und alle auf ihn Rücksicht nehmen müssen. Einige fahren zwar so, aber die STVO sieht die Welt trotzdem anders.

Checken lassen ist auf jeden Fall wichtig, manchmal merkt man Sachen ja gar nicht sofort. Mach das bitte wirklich!

Wie das nun mit der Schuld ist.. weiss der Geier, jedenfalls "hatte den Eindruck, das Auto hätte mich rechtzeitig gesehen".. ist schuldtechnisch so mmmmhhh

Und noch ein Tipp: Spar nicht an der Haftpflicht, die ist grad bei so was echt sinnvoll (mal übertrieben. du nimmst radelnd die Vorfahrt, 2 Autos chrashen deshalb und mind. 1 fahrer hat HWS-Syndrom. Das geht fix und der Verursacher hat ne ziemliche A*karte..

Wenn da rechts vor links war, hast du den Unfall verursacht. Möglicherweise trifft den Autofahrer eine geringe Teilschuld, aber darauf würde ich mich an deiner Stelle nicht versteifen. Generell heißt das: Du zahlst seinen Schaden und v.a. deinen eigenen.

ich fuhr auf der richtigen Seite meines Radwegs und das Auto kam von meiner rechten.

was ist jetzt deine frage?

anhand der wenigen infos kann ich jetzt nicht sagen, wer eigentlich vorfahrt hatte.. es gibt die StVO, die "rechts vor links" sagt, dann hättest du schuld. es kann aber auch eine ampel da gewesen sein.. du schreibst nicht viel zur strassenstiuation. was hat denn die polizei festgestellt?

baindl  14.01.2014, 11:51

Steht doch in der Überschrift.

bei rechts vor links.

Moebelspedition  14.01.2014, 11:53
@baindl

es gibt die StVO, die "rechts vor links" sagt, dann hättest du schuld. es kann aber auch eine ampel da gewesen sein..

baindl  14.01.2014, 11:58
@Moebelspedition

es kann aber auch eine ampel da gewesen sein..

Steht davon irgendetwas in der Frage? Nein.

Moebelspedition  16.01.2014, 08:56
@baindl

du bist selten gast bei gf, oder? sonst wüsstest du dass hier meistens fragen gestellt werden, wo die wirklich wichtigen details oft erst nach mühsam "nachbohren" durch fraganten ans tageslicht kommen und sich die fakten schlussendlich ganz anders darstellen als in der ursprünglichen frage.............

baindl  20.01.2014, 07:03
@Moebelspedition

du bist selten gast bei gf, oder?

Hast Du Dir mal mein Profil angesehen? Nein, denn dann würdest Du nicht so merkwürdige Ideen in den Raum stellen.

Vielen Dank für die Antworten soweit! Was ich vielleicht nicht erwähnt hatte: es gibt einen Zeugen und sowohl ihm gegenüber als auch der Polizei hat der Fahrer zugegeben, dass er es versäumt hat nach links zu schauen! Obwohl rechts vor links galt, war ich wie gesagt schon im Überquerungsprozess und konnte nicht rechtzeitig bremsen, als ich bemerkt habe, dass das Auto nicht stehen bleibt. Ich war mir sicher ich wurde gesehen. Dabei wollte ich aber nicht absichtlich den Autofahrer die Vorfahrt nehmen, ich war nur der erste der die Straße überquerte!

baindl  14.01.2014, 19:15

Bevor Du die Straße überquerst musst Du sicher sein, dass niemand von rechts kommt. Du hast das Auto bemerkt, wie Du ja schreibst, und hättest stehen bleiben müssen.

Ich war mir sicher ich wurde gesehen.

Woher wusstest Du das? Falsche Schlussfolgerungen legalisieren keinen Verstoss gegen die Vorfahrtsregeln.

FelixLingelbach  14.01.2014, 19:15

konnte nicht rechtzeitig bremsen, als ich bemerkt habe, dass das Auto nicht stehen bleibt.

Also hast du das Auto schon rechtzeitig gesehen und hättest bremsen müssen. Na ja, wenigstens bist du an einen netten Autofahrer geraten. Gute Besserung! Die Schäden am Rad und am Auto sind erst einmal unwichtig. So etwas lässt sich regeln.

Gegen die Regeln fahren darfst du nur, wenn du Blickkontakt hast und dir der andere ein Zeichen gibt.. Hast du den nicht, verzichte auf deine Vorfahrt, selbst wenn du im Recht bist.