Fahrradunfall mit Auto bei rechts vor links.
Ich bin heute beim Überqueren einer Kreuzung mit einem Auto zusammengeprallt. Ich fuhr auf der richtigen Seite meines Radwegs und das Auto kam von meiner rechten. Ich hatte den Eindruck, das Auto hätte mich rechtzeitig gesehen. Als ich das Auto sah war ich schon im Überquerungsprozess und konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Der Fahrer gab nach dem Aufprall zu, dass er es versäumt hat nach links zu schauen. Ich bin bei dem Unfall über die Motorhaube gefallen, mein Fahrrad hat einen gewaltigen Achter, so dass man es auch nur schwer schieben kann. Am Auto konnte man nicht sofort einen Schaden erkennen, nur nach genauerem Hinschauen wurde eine kleine Delle festgestellt. Vermutlich gibt es einen Lackschaden (den ich nicht feststellen konnte, aber ich stand auch etwas neben mir). Es gab eine Zeugin, die auch die Polizei gerufen hat. Der Fahrer schien eher besorgt zu sein um meine Gesundheit, als um Schäden geltend zu machen. Aber damit kann man auch schnell schlechte Erfahrungen machen. Er wollte sich einen Kostenvoranschalg machen lassen. Da mein Fahrrad mein Hauptfortbewegungsmittel ist, bin daran interessiert, dass es repariert wird. Aber ich bin mir nicht sicher welche Schuld ich trage, ich habe keine Haftpflichtversicherung. Ich hatte vorerst keine schlimmen Schmerzen und konnte von selber aufstehen und mich bewegen. Ich stand nur etwas unter Schock. Aber ich werde heute noch ins Krankenhaus gehen um mich durchchecken zu lassen. Inzwischen schmerzt mein Kopf ein bisschen und mein Rücken und mein Nacken.
10 Antworten
Es ist soweit ich weiß egal obs recht vor links war. Das Fahrrad ist der "schwächere" Verkehrsteilnehmer und somit muss das Auto auch da Rücksicht nehmen.
Achso, das heißt als Autofahrer darf ich, wenn einfach ein Fußgänger irgendwo die Straße überquert, diesen umfahren und ich kriege auch noch Recht?
Das ist so ein Unfug. Ich hoffe das glaube Sie nicht wirklich. Das Rechtssystem ist da um einiges komplizierter und eine bloße Rechtzuweisung gibt es in den wenigsten Fällen.
In ihrem 'Beispiel' spielt schon der Vorsatz eine Rolle. Verkehrsteilnehmer sind Verkehrsteilnehmer. Natürlich gilt, im Zweifel die Vorfahrt zu gewähren.
Es geht hier nicht um Vorsatz sondern einzig und allein um das Beispiel. Wenn ein Autofahrer im Recht ist, bspw bei einer Rechts vor Links Situation, muss er dennoch mit Vorsicht fahren um Fußgänger nicht zu gefährden.
In Fahrschule gibt es ja auch das Beispiel, wenn man durch eine Straße fährt wo viele Autos stehene, MUSS man langsam fahren um plötzlich kreuzende Fußgänger nicht zu gefährden. Nach der Theorie von oben dürfte man diesen aber einfach überfahren ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
Das heißt im Endeffekt aber nicht, dass man sich als Radfahrer und Fußgänger alles erlauben darf, so meinte ich das natürlich nicht.
Rechts vor links und andere Verkehrsregeln gelten auch für Fahrradfahrer. Nach deiner Logik könnte ein Radfahrer einfach durch die Welt preschen, wie es ihm gefällt, weil er ja gegenüber KFZs der Schwächere ist und alle auf ihn Rücksicht nehmen müssen. Einige fahren zwar so, aber die STVO sieht die Welt trotzdem anders.
Checken lassen ist auf jeden Fall wichtig, manchmal merkt man Sachen ja gar nicht sofort. Mach das bitte wirklich!
Wie das nun mit der Schuld ist.. weiss der Geier, jedenfalls "hatte den Eindruck, das Auto hätte mich rechtzeitig gesehen".. ist schuldtechnisch so mmmmhhh
Und noch ein Tipp: Spar nicht an der Haftpflicht, die ist grad bei so was echt sinnvoll (mal übertrieben. du nimmst radelnd die Vorfahrt, 2 Autos chrashen deshalb und mind. 1 fahrer hat HWS-Syndrom. Das geht fix und der Verursacher hat ne ziemliche A*karte..
Wenn da rechts vor links war, hast du den Unfall verursacht. Möglicherweise trifft den Autofahrer eine geringe Teilschuld, aber darauf würde ich mich an deiner Stelle nicht versteifen. Generell heißt das: Du zahlst seinen Schaden und v.a. deinen eigenen.
ich fuhr auf der richtigen Seite meines Radwegs und das Auto kam von meiner rechten.
was ist jetzt deine frage?
anhand der wenigen infos kann ich jetzt nicht sagen, wer eigentlich vorfahrt hatte.. es gibt die StVO, die "rechts vor links" sagt, dann hättest du schuld. es kann aber auch eine ampel da gewesen sein.. du schreibst nicht viel zur strassenstiuation. was hat denn die polizei festgestellt?
Steht doch in der Überschrift.
bei rechts vor links.
es gibt die StVO, die "rechts vor links" sagt, dann hättest du schuld. es kann aber auch eine ampel da gewesen sein..
es kann aber auch eine ampel da gewesen sein..
Steht davon irgendetwas in der Frage? Nein.
du bist selten gast bei gf, oder? sonst wüsstest du dass hier meistens fragen gestellt werden, wo die wirklich wichtigen details oft erst nach mühsam "nachbohren" durch fraganten ans tageslicht kommen und sich die fakten schlussendlich ganz anders darstellen als in der ursprünglichen frage.............
du bist selten gast bei gf, oder?
Hast Du Dir mal mein Profil angesehen? Nein, denn dann würdest Du nicht so merkwürdige Ideen in den Raum stellen.
Vielen Dank für die Antworten soweit! Was ich vielleicht nicht erwähnt hatte: es gibt einen Zeugen und sowohl ihm gegenüber als auch der Polizei hat der Fahrer zugegeben, dass er es versäumt hat nach links zu schauen! Obwohl rechts vor links galt, war ich wie gesagt schon im Überquerungsprozess und konnte nicht rechtzeitig bremsen, als ich bemerkt habe, dass das Auto nicht stehen bleibt. Ich war mir sicher ich wurde gesehen. Dabei wollte ich aber nicht absichtlich den Autofahrer die Vorfahrt nehmen, ich war nur der erste der die Straße überquerte!
Bevor Du die Straße überquerst musst Du sicher sein, dass niemand von rechts kommt. Du hast das Auto bemerkt, wie Du ja schreibst, und hättest stehen bleiben müssen.
Ich war mir sicher ich wurde gesehen.
Woher wusstest Du das? Falsche Schlussfolgerungen legalisieren keinen Verstoss gegen die Vorfahrtsregeln.
konnte nicht rechtzeitig bremsen, als ich bemerkt habe, dass das Auto nicht stehen bleibt.
Also hast du das Auto schon rechtzeitig gesehen und hättest bremsen müssen. Na ja, wenigstens bist du an einen netten Autofahrer geraten. Gute Besserung! Die Schäden am Rad und am Auto sind erst einmal unwichtig. So etwas lässt sich regeln.
Gegen die Regeln fahren darfst du nur, wenn du Blickkontakt hast und dir der andere ein Zeichen gibt.. Hast du den nicht, verzichte auf deine Vorfahrt, selbst wenn du im Recht bist.
Seit wann geht das um schwächer oder stärker. Man darf sich zwar die Vorfahrt nicht erzwingen, aber ansonsten haben alle Verkehrsteilnehmer gleiche Rechte und Pflichten.