Erneute Genehmigung einer Psychotherapie bei Diagnosenänderung?

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Therapeut schreibt Bericht an den Gutachter und begründet neue Diagnose und geändertes therapeutisches Vorgehen. Gutachter bewilligt. Alles OK. Gutachter lehnt ab ------> Kasse ist nicht an die Ablehnung gebunden und kann trotzdem bewilligen; insbesondere z.B. wenn ansonsten Kosten für eine stationäre Therapie ins Spiel gebracht werden. Gutachter lehnt ab ------> Therapeut geht auf die Ablehnungsgründe ein und schreibt eine Stellungnahme. Gutachter bewilligt daraufhin. Gutachter lehnt immer noch ab: Obergutachten. Bei fortgesetzt ablehnender Antwort: Klage vor Sozialgericht. Es ist unwahrscheinlich, dass Sie soweit gehen müssen.

Wenn es Dir nach 25 Std. nicht spürbar besser geht, stimmt da was nicht. Dann prüf mal, ob Du u. der Therapeut wirklich zusammen passen. 24 Monate nach der letzten von der GKV finanzierten Sitzung kannst Du (bzgl. der Übernahme durch die GKV) wieder bei Null anfangen. Willst Du nicht warten, beantrage mit Hinweis auf die neue Diagnose (woher hast Du die?) erneut eine (Kurzzeit-)PT. Einzelheiten hat schon HWKoeln beschrieben. Die GKV MUSS mit einem BESCHEID reagieren. Lehnt sie Deinen Antrag ab, muss sie das begründen und Dich zugleich belehren, innerhalb welcher Frist bei welcher Stelle Du dem Bescheid widersprechen kannst. Falls Du Dich für einen Rechtsstreit nicht kompetent genug fühlst, nimm einen Fachanwalt, der "Nägel mit Köppen macht". Du weisst ja: wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! (Deutscher Volksmund um 1968). Viel Erfolg !!

Ich würde das der Krankenkasse schildern und es mit dieser besprechen.

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