Erfahren die Eltern etwas vom Arztbesuch

16 Antworten

Die Schweigepflicht des Arztes gilt auch gegenüber Minderjährigen.

Der Umfang der ärztlichen Schweigepflicht hängt bei Minderjährigen von deren Einsichtsfähigkeit ab.

Bei Minderjährigen unter 15 Jahren ist der Arzt i. d. R. berechtigt, die Eltern in vollem Umfang zu unterrichten, da normalerweise unter 15 Jahren noch keine Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen gegeben ist.

Bei Minderjährigen über 15 Jahren ist das Patientengeheimnis jedoch regelmäßig zu beachten. Maßgebend sind aber immer die Umstände des Einzelfalles.

http://www.aerztekammer-bw.de/20/merkblaetter/schweigepflicht.pdf

wenn du zum fa. gehen muß/sollst muss du die versicherungskarte der kk haben, und die hat meist deine mutter, und wenn etwas vorliegt, muss immer das einverständnis- eines elternteil vorliegen, es ist immer die frage warum willst du es verschweigen, raus kommt alles

666jol 
Fragesteller
 18.10.2011, 12:21

Nein, die habe ich selbst. Das Problem ist also nicht vorhanden.

Lebensschule  18.10.2011, 12:29

warum gibst Du hier ständig Dein Unwissen zum Besten?????

Deinen Eltern solltest Du alles erzählen können!

Ey, Kinder, Ihr macht mir echt Angst!! Wie soll ich denn die Verantwortung für meine Kinder übernehmen, wenn ich gar nicht weiß, was sie machen?? Warum habt Ihr bloß alle so ein Problem, Euch Euren Eltern anzuvertrauen?????? Sie sind doch die Einzigen, die sich im Ernstfall wirklich noch für Euch interessieren!

666jol 
Fragesteller
 19.10.2011, 14:44

Wenn du deine eigenen Kinder dir vertrauen können und du ihr Ansprechpartner bei Problemen sein kannst ist das natürlich sehr schön! Leider ist das aber nicht in jeder Familie so und für aussenstehende die dieses Problem nicht haben, mag das vll nicht immer verständlich sein.

Im Grundsatz haben Ärzte Schweigepflicht. Das gilt in gewissem Maße auch für Minderjährige. von einer "normalen" Untersuchung darf er deine Eltern nicht informieren. Selbst wenn du schwanger bist darf er das nicht unbedingt sagen. Er hat jedoch, da du noch keine 18 bist in gewissen Fällen auch eine Informationspflicht den Eltern gegenüber.

Nein, keine sorge! Kannst beruhigt zum Frauenarzt gehen ;)