Entgeltfortzahlung bei Krankheit - Gelten F33.1 G und F32.2 G (mit der Ergänzung F43.2 G) als dieselbe Krankheit?
Mein Hausarzt hat mich im Mai/Juni 5 Wochen wegen F33.1 G arbeitsunfähig krank geschrieben. Jetzt bin ich seit dem 26.10. leider wieder erkrankt, war beim Neurologen, der F32.2 G und F43.2 G diagnostiziert hat. Die AU geht bis zum 23.11. Bekomme ich noch 6 Wochen Entgeltfortzahlung, gerechnet ab dem 26.10., oder werden die 5 Wochen im Mai/Juni als dieselbe Krankheit angesehen und der Bezug von Krankengeld fängt in den nächsten Tagen an bzw. hätte schon am 2.11. anfangen müssen. Von der Krankenkasse habe ich noch nichts gehört. Vielen Dank fürs Antworten! Beste Grüße josef
2 Antworten
Da wohl die Erkrankungen im Zusammenhang stehen bzw. es ähnlich ist wie ich gerade gegoggelt habe:
http://dr-elze.com/diagnose-f32-2
http://dr-elze.com/diagnose-f33-1
wird die Krankenkasse die krankenkasse da wohl einen Zusammenhang sehen.
Ich würde vorsorglich mal bei der Krankenkasse nachfragen. Nicht das die auf einmal gar nicht zahlen und Dein AG auch nicht.
vom Grunde her werden die Erkrankungen als Zusammenhang gewertet.
die Prüfung kann aber noch etwas dauern, vor allem wenn der Arzt auf der Krankmeldung unten nicht das Kreuz bei 7. Woche gemacht hat.
von der Abfolge her gibt es zwei Varianten.
Variante 1: der Arbeitgeber vermutet selbst, dass ein Zusammenhang besteht und kontaktiert die Krankenkasse mit der Bitte um Überprüfung. Diagnosen bekommt er nicht, lediglich ein Prüfergebnis, ob ein Zusammenhang besteht oder nicht.
Variante 2: die Krankenkasse selbst leitet die Überprüfung ein und teilt im Anschluss dem Arbeitgeber mit, dass ein Zusammenhang besteht und er ab Zeitpunkt X die Lohnfortzahlung einzustellen hat.
das alles passiert nicht von heute auf morgen.
erst wenn das geklärt ist und der Arbeitgeber der Krankenkasse die Entgeltdaten zur Berechnung des Krankengeld übermittelt hat, erhält der Versicherte eine Nachricht über die Höhe des Krankengeld. das kann dann schonmal 2-4 Wochen dauern.
außerdem wird Krankengeld nur für zurückgelegte Zeiten ausgezahlt und nicht nicht für in die Zukunft bescheinigte Zeiträume.
mal als Beispiel anhand deiner Daten:
du warst am 26.10. beim Arzt und wurdest krankgeschrieben bis zum 23.11. - die Lohnfortzahlung endet am 1.11. - Krankengeldanspruch bestünde ab dem 2.11. = eine Auszahlung von Krankengeld erfolgt mit dieser Krankmeldung nicht.
dann gehst du am 23.11. wieder zum Arzt und er schreibt dich weiter krank bis zum 16.12. = nun erfolgt eine Auszahlung von Krankengeld für die Zeit vom 2.11. - 23.11.
gehst du dann wieder am 16.12. zum Arzt, erhälst du Krankengeld vom 24.11. - 16.12.
usw. usw.