Darf ich als Ersthelfer auch Medikamente verabreichen, die gerade zur Hand sind (z.B. Schmerzmittel)

16 Antworten

Ich denke eher nicht das du einfach Medikamente geben darfst. Du weißt ja nicht ob der Verunfallte irgendwelche Allergien hat zum Beispiel. Wenn da was passiert würdest du dich wohl strafbar machen.

Nein. Es kann ja auch eine Allergie oder sowas vorliegen und dann weiß du nicht was gegen die Allergie hilft.

Medikamente darfst du im Rahmen der Ersten Hilfe nicht geben, ist Arztsache. Das solltest du im Rahmen deiner Ausbildung wissen!

Ruffian  23.09.2010, 23:21

Sollte jeder wissen der einen Führerschein hat/macht, lernt man bei jedem Kurs für Lebenrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort.

Nein, du dürftest nicht. Du darfst aber die Medikamente anreichen, welche die betroffende Person bei sich hat, damit er/sie sich selber geben kann.

Im Rahmen der Ersten Hilfe ist es nicht erlaubt Medikamente zu verabreichen. AUSNAHME: Einen Patient bei der Einnahme seiner EIGENEN Medikamente zu unterstützen. Bsp: Ein Herz-Patient muss sein Nitrolingual-Spray einnehmen, hat aber selbst nicht mehr die Kraft dazu - dann darf auch ein Ersthelfer das. Alles andere ist absolutes NO GO. Nur Rettungsassistenten (anerkannter Ausbildungsberuf und höherwertig als der Rettungssanitäter) dürfen in der sogenannten Notkompetenz (=alle anderen Maßnahmen sind bereits ausgeschöpft und ein Notarzt ist nicht in absehbarer Zeit am Einsatzort) einige wenige von der Bundesärztekammer bestimmte Medikamente in genauso vorbestimmter Dosierung eigenständig verabreichen. ALLERDINGS: Ein Rettungsassistent muss, um Medikamente zu verabreichen, folgendes zu jedem einzelnen davon beherrschen: a) wann gebe ich das Medikament (Indikation) b) in welcher Dosierung c) welche Wirkung hat es (Wirkungsmechanismus) d) wann darf man das Medikament niemals geben (Kontraindikation) e) was passiert bei Wechsel-/Nebenwirkungen und schliesslich f) wie kann ich bei Neben- und Wechselwirkungen handeln (Komplikationen)

garfield0383  24.09.2010, 06:54

Nachtrag: Selbst Rettungsassistenten dürfen in der gegenwärtigen Gesetzeslage in der Bundesrepublik KEINE Schmerzmittel geben, sondern lediglich Medikamente, die akut lebensbedrohliche Zustände abwehren können.