Bekomme ich nach einem Arbeitsunfall als Angestellter ,auch einen Verdienstausgleich für mein Nebengewerbe ?

3 Antworten

Hoi.

Ist ne schwierige Materie, aber das ist möglich:

Bundessozialgerichturteil:

"Das Verletztengeld soll den durch den Arbeitsunfall bedingten Lohnausfall ersetzen. Erzielt der Verletzte wegen der durch die Folgen eines Arbeitsunfalles in mehreren Beschäftigungsverhältnissen oder selbständigen Tätigkeiten bedingten Arbeitsunfähigkeit kein Arbeitsentgelt und auch kein Arbeitseinkommen, so ist für die Berechnung des Verletztengeldes als Lohnersatz der JAV aus den Arbeitsentgelten aller Beschäftigungen und dem Arbeitseinkommen der selbständigen Tätigkeiten zu berechnen. Ist er trotz der Folgen des Arbeitsunfalles in einem Beschäftigungsverhältnis wegen der dort zu verrichtenden Tätigkeiten nicht arbeitsunfähig, so erleidet er insgesamt keinen Verdienstausfall, so daß der JAV aus dieser Beschäftigung bei der Berechnung des Verletztengeldes hinsichtlich der anderen Tätigkeiten nicht zu berücksichtigen ist."

https://www.jurion.de/urteile/bsg/1991-12-04/2-ru-76_90/

Bei der Berechnung sollte die BG dich aber nach alle Tätigkeiten befragen - oder frage da mal nach.

Ja, tut sie. Du musst deine Arbeitsunfähigkeit in der selbstständigen Tätigkeit jedoch gegenüber der BG erklären und bescheinigen lassen. Die BG benötigt zur Berechnung des Verletztengeldes - sobald vorhanden - in der Regel deinen letzten Steuerbescheid, aus welchem die Einnahmen aus deiner selbstständigen Tätigkeit hervorgehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nur in dem gemeldeten Fall ! Das ist eben das Risiko der Superfreiheit !