Behindertenausweis aufgrund einiger Verletzungen?

8 Antworten

Sprichmit Deinem Arzt.

Ob es einen Ausweis gibt, weiß ich nicht. Zumindest einen GdB bekommst Du mit Sicherheit - und zwar wegen dem Auge. Ich sehe auf einem Auge fast nichts und bekam nr dafür einen GdB von 30. 

Mit 30 kannst Du Dich gleichstellen lassen. Mit 30 hast Du auch Steuerersparnis.

Du wirst einen bekommen. Lass Dich aber vorher beim VDK beraten, damit Du auch die höchstmöglichen Prozente bekommst.

Hallo Basti9520,

Sie schreiben:

Behindertenausweis aufgrund einiger Verletzungen?
verlor im Jahr 2014 bei einem Unfall mein linkes Augenlicht(unter 5% Sehkraft), eine Niere, meine Milz und habe etliche Metall Splitter im Körper. Ich frage mich ob ich einen behindertenausweis beantragen kann und inwiefern ich Chancen hätte den zu bekommen. 

Antwort:

Einen Behindertenausweis gibt es genau genommen nicht, sondern es muß richtig heißen: "Schwerbehindertenausweis!"

Der Schwerbehindertenausweis setzt einen bewilligten "Grad der Behinderung" = "GDB" von mindestens "GDB 50" voraus!

Unter GDB 50 liegt keine Schwerbehinderung, sondern eine Behinderung vor!

Ob Sie vom zuständigen Versorgungsamt einen Schwerbehinderungsausweis erhalten, das hängt von Ihrer medizinischen Beweisführung, also von Ihren eingereichten Arzt- und Entlassungsberichten ab, denn der zuständige medizinische Dienst des Versorgungsamtes (MDK) orientiert sich in erster Linie an der vorhandenen Aktenlage!

Aus diesem Grund ist der Inhalt Ihrer mit dem Antrag eingereichten Krankenakten hauptausschlaggebend für Erfolg oder Mißerfolg Ihres Antrages!

Das heißt im Klartext, die Aussagen Ihrer Ärzte in den Arzt-/Entlassungsberichten müßen klar und sehr detailliert beschreiben, wie sich Ihre gesundheitlichen Dauerschädigungen genau auswirken!

Dauer = mehr als 6 Monate!

Die Bewertungen durch den zuständigen MDK erfolgen auf der Basis der versorgungsmedizinischen Grundsätze samt GDS/GDB-Tabellen!

https://www.betanet.de/grad-der-behinderung.html

https://versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/Sehorgan%20Versorgungsmedizinische%20Grunds%C3%A4tze.html

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Ein weiterer Gesichtspunkt, welcher häufig nicht einbezogen wird, das ist die dauerhafte, psychische Belastungskomponente, welche durch gesundheitliche Dauerschäden in der Regel vorausprogrammiert ist!

Dieser unterschätzte Extrapunkt kann darüber mitentscheiden, ob der Gesamt-GDB unter GDB50 bleibt oder GDB50 überschreitet!

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Es ist in der Praxis auch bei weitem nicht so, daß einzelne Schädigungen einfach ausaddiert werden, sondern es gibt diverse Überschneidungen und je aussagefähiger Arzt-/Entlassungsberichte formuliert sind, desto eher besteht die Chance auf eine angemessene Bewertung!

https://www.youtube.com/watch?v=np1SB-fBsdE

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In o.a. Zusammenhang stellt sich natürlich immer die Frage, wer Ihre einzelnen Schäden so darstellen und beurteilen kann, daß der MDK daraus die richtigen Schlüße ziehen kann!

Hier sollte man sich die Zeit nehmen und eine ganzheitliche Betrachtung-/-Beurteilung anstreben, indem man sich an eine angesehene Einrichtung für Psychosomatik wendet und dort die gesamte, gesundheitliche Situation prüfen und bewerten läßt!

Psychosomatik umfaßt den gesamten Menschen, also Körper, Geist und Seele!

Passende Einrichtungen hierzu:

https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/Psychosomatische-Ambulanz.139083.0.html

https://psychosomatik.charite.de/fuer_patienten/ambulanz/

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Je nach GDB gibt es diverse Nachteilsausgleiche, welche unter folgenden Links in Tabellen ersichtlich sind:

Bild zum Beitrag

Bild zum Beitrag

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Fazit:

Zu den Erfolgsaussichten kann Ihnen hier bei GF Niemand seriös eine Prognose abgeben, denn der Teufel steckt im Detail!

Betroffene sind gut beraten, sich z.B. vom VDK helfen zu lassen:

https://www.vdk.de/deutschland/pages/teilhabe_und_behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (Gesundheit und Medizin, Gesundheit, Verletzung)  - (Gesundheit und Medizin, Gesundheit, Verletzung)

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort und Ihre Zeit. Sie haben mir sehr weitergeholfen 😃

@Basti9520

Wenn die Antwort Ihnen weiterhilft, dann hat diese Ihren Zweck erfüllt!

Beste Grüße

Konrad

Mach es einfach. Die Anträge gibt es online bei deinem zuständigen Versorgungsamt. Druck ihn aus und bitte deinen Hausarzt, ihn auszufüllen. Dann schickst du ihn zum Versorgungsamt und wartest. Entweder, du bekommst ihn oder auch nicht.

Inwieweit ein GdB für zukünftige Jobs hilfreich ist oder nicht, sei dahin gestellt. Ab einem GdB von 50 bekommst du einen Ausweis und kannst dadurch Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Unter 50 wird kein Ausweis ausgestellt. Ab einem GdB von 30 kannst du einen Gleichstellungsantrag stellen. Du wirst dann so behandelt, als hättest du bereits einen GdB von 50.

Mehr als ablehnen geht nicht. Trotzdem empfehle ich dir, dir vorher zu überlegen, ob zukünftige AG das wissen sollen oder nicht.

Für deine Sehbehinderung stehen dir auch finanzielle Hilfen zu, aber das weißt du sicher.

FZ

Nein ich weiß nicht über finanzielle Hilfen, kannst du mir das vielleicht genauer erklären vielen Dank

@Basti9520

Blindengeld gibt es auch für Menschen, die stark sehbehindert sind.

Solltest du körperlich so beeinträchtigt sein, dass du Schwierigkeiten mit alltäglichen Dingen hast, kannst du einen Pflegegrad beantragen. Für den leichtesten Pflegegrad 1 bekommst du wenigstens so viel, dass du dir Hilfe beim Putzen oder Einkaufen nehmen kannst.

Weitere Informationen bekommst du auch bei der Pflegeberatung. Die gibt es in jeder Stadt und sie ist kostenfrei.

Eine weitere Möglichkeit- wenn du Hilfebedarf hast- wäre der Verein zu Förderung der Integration Behinderter (FiB).

Meine Infos diesbezgl. sind 2 Jahre alt. Möglicherweise hat sich etwas geändert. Vllt. findest du trotzdem etwas, das dir hilft.